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Seltener Fall einer Laienkoniotomie bei drohendem Bolustod
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Veröffentlicht: | 15. April 2013 |
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Gliederung
Text
Einleitung: Beim Bolusgeschehen handelt es sich um die Maximalvariante der Fremdkörperaspiration. Es kommt zu einer partiellen oder kompletten Verlegung der oberen Luft- und Speisewege. Durch Auslösung eines vaso-vagalen Reflexes in der Triggerzone der Larynxschleimhaut kann ein letaler Herz-Kreislaufstillstand ausgelöst werden. Prädisponierende Faktoren, sind die Größe des Bolus, Störung des Schluckaktes oder endogene bzw. exogene Faktoren die zu einer Veränderung der Schutzreflexe führen.
Kasuistik: Während des Notfalldienstes wurde ein 71-jähriger, männlicher, koniotomierter Patient in unsere Rettungsstelle eingeliefert. Der Patient hatte nach Genuss von Lammfleisch über plötzliche Luftnot mit Hustenreiz geklagt und war kurz darauf zusammengebrochen. Nach frustraner Anwendung des Heimlich-Manövers wurde die Koniotomie von einem Angehörigen mit einem Küchenmesser vorgenommen. Im Rahmen der HNO-ärztlichen Untersuchung fand sich ein riesiger, unterhalb der Epiglottis steckender, die Luft- und Atemwege komplett verlegender, Fremdkörper. Nach Entfernung zeigte sich ein Fleischbolus von ca. 8x8x3cm. Anschließend erfolgten die operative Versorgung mit Tracheo-Ösophagoskopie, Verschluß der Koniotomie und Tracheostomie.
Schlussfolgerung: Das Bolusgeschehen ist eine absolute Notfallsituation. Vorrangiges Ziel ist die Sicherung der Atmung und Herz-Kreislauffunktion. Daher muss so schnell wie möglich der Fremdkörper entfernt und wenn nötig die CPR gestartet werden. Gelingt die Fremdkörperentfernung nicht, muss – notfalls durch einen Laien – die Koniotomie erfolgen. Daher sollte die Kenntnis bzw. die Fertigkeit zur Beherrschung der Koniotomie ein grundlegender Bestandteil der ärztlichen Ausbildung und von 1. Hilfe-Kursen sein. Nach Sicherung des Atemwegs vor Ort, muss dann durch den HNO-Arzt die weitere Versorgung (Ösophagoskopie, Tracheostomie, im Intervall funktionelle Schluckuntersuchung zur Ursachenklärung) durchgeführt werden.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.