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Ambulante Leistungen am und im Krankenhaus
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Veröffentlicht: | 27. August 2018 |
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Einleitung: Krankenhäuser können ihre ambulanten Leistungen (Patienten kehren am Tag der Behandlung in ihre häusliche Umgebung zurück) auf Basis von mehr als zwei Dutzend unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen des Sozialgesetzbuches V abrechnen [1]. Einen bundesweit Überblick im Hinblick auf Art und Umfang ambulanter Versorgungsangebote von Krankenhäusern gibt es derzeit nicht.
Der Bedarf nach mehr Transparenz für diesen Versorgungsbereich ist auch deswegen hoch, weil ambulante Leistungen am oder im Krankenhaus grundsätzlich keiner Planung unterliegen, wie sie etwa im Rahmen der Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte besteht. Auch Leistungsmengen steuernde Maßnahmen (Budgetierung) greifen in diesem Bereich nur in wenigen Fällen.
Damit stellt sich die gesundheitspolitisch relevante Frage, welches ambulante Versorgungsangebot daraus resultiert.
Die vorliegende Arbeit füllt einen Teil dieser Transparenzlücke für Hochschulambulanzen nach §117 Abs. 1 und 2 SGB V (HSA), Psychiatrische Institutsambulanzen nach §118 SGB V (PIA), Kinderspezialambulanzen nach §120 Abs. 1a SGB V (KSA), sozialpädiatrische Zentren nach §119 SGB V (SPZ), ambulante spezialärztliche Versorgung nach §116b SGB V (ASV) und ambulante Operationen (§115 SGB V) sowie ambulante Behandlungen nach §116b (alt) SGB V und besondere Versorgung nach §114a SGB V (AIV) durch Krankenhäuser.
Methodik: Empirisch-komparative Analysen auf Basis von AOK-Abrechnungsdaten zur Identifizierung des regionalen Versorgungsangebots und -nachfrage sowie die Veränderung im Zeitverlauf. Messpunkte bilden u. a. in Euro bewertete Leistungen, der behandelte Personenkreis sowie diagnosebezogene Morbiditätsschwerpunkte in unterschiedlich abgrenzten kleinräumigen Regionen. Vergleiche zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung werden hilfsweise als quantitativer und qualitativer Bewertungsmaßstab herangezogen.
Ergebnisse: GKV-weit lagen die Ausgaben für diese Versorgungsformen im Jahr 2016 bei ca. 2,4 Mrd. EUR, wobei bei AOK-Versicherten innerhalb von vier Jahren ein Ausgabenanstieg von ca. 625 Mio. (2012) auf ca. 850 Mio. EUR (2016) um ca. 36% zu beobachten ist. Ambulante Operationen haben bei dieser Entwicklung faktisch keine Rolle gespielt, sodass es umso mehr spezialisierte fachärztliche Versorgungsformen sind, die zunehmend ihren Platz in der ambulanten Versorgung einnehmen. Auch vor diesem Hintergrund soll kleinräumig gezeigt werden, welches konkrete ambulante Versorgungsangebot bisher vorliegt und zunehmend entsteht.
In regionaler Perspektive fällt – je nach Versorgungsform – das Angebot ambulanter Leistungen am oder im Krankenhaus besonders heterogen aus. Das betrifft die regionale Verteilung der jeweiligen Einrichtungen, insbesondere aber auch deren jeweils angebotenen und von den Versicherten der GKV nachgefragten Leistungen selber. So fällt z. B. das Leistungsangebot der insgesamt 92 Hochschulambulanzen zum Teil hoch spezialisiert, zum Teil aber auch weit gefächert aus und konzentriert sich auf Städte und Großstädte. Im Vergleich dazu bilden die fast 1200 Krankenhäuser in Deutschland im Rahmen des ambulanten Operierens ein engmaschigeres Versorgungsnetz, das aber ebenfalls regional heteroge Versorgungsschwerpunkte aufweist.
Diskussion: Gemessen an der Fallzahl- und Kostenentwicklung ambulanter Leistungen an und in Krankenhäusern und im Hinblick auf heute absehbare Leistungs- und Ausgabensteigerungen wird die ambulante Versorgung zunehmend durch Leistungsangebote der Krankenhäuser geprägt. Vor diesen Hintergrund ist Transparenz im Hinblick auf Art und Umfang des angebotenen ambulanten Versorgungsangebots von Krankenhäusern für eine koordinierte und zielgerichtete sektorenübergreifende Versorgung erforderlich. Gerade unter diesem Aspekte ist zu diskutieren, ob die gesetzliche Vielzahl der Angebots- und Vertragsmöglichkeiten kohärent mit der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung einhergehen.
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.