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53. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS)

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie

15. bis 18.09.2008, Stuttgart

Neue Anforderungen an die elektronische Verordnung durch Arzneimittel-Rabattverträge in Deutschland

Meeting Abstract

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  • Markus Gerhard Pruszydlo - Universitätsklinikum Heidelberg, Heidelberg, Deutschland
  • Jens Kaltschmidt - Universitätsklinikum Heidelberg, Heidelberg, Deutschland
  • Walter Emil Haefeli - Universitätsklinikum Heidelberg, Heidelberg, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie. 53. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds). Stuttgart, 15.-19.09.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. DocMI20-2

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2008/08gmds206.shtml

Veröffentlicht: 10. September 2008

© 2008 Pruszydlo et al.
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Gliederung

Text

Einleitung

In Deutschland ist es Krankenkassen seit April 2007 möglich, Arzneimittel-Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen zu schließen (§130a, SGB V). In solchen Arzneimittel-Rabattverträgen gewähren Arzneimittelhersteller den Krankenkassen Rabatte für Präparate, die an ihre Versicherten abgegeben werden. In der Praxis bedeutet dies, dass ärztlich verschriebene Arzneimittel in der Apotheke durch andere, in Rabattverträgen geregelte Alternativen, ausgetauscht werden. Derartige Arzneimittelsubstitutionen sind im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung (§129 SGB V) geregelt und bedürfen der strikten Einhaltung der fünf Kriterien der aut idem-Substitution: (1) gleiche(r) Wirkstoff(e), (2) gleiche Wirkstoffmenge(n), (3) identische Packungsgröße, (4) gleicher Indikationsbereich, (5) gleiche oder vergleichbare Darreichungsformen.

Da die Sicherheit und Wirksamkeit einer Therapie jedoch von weiteren Präparateigenschaften abhängt, wurde in einer Studie der Abteilung Innere Medizin VI, Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie des Universitätsklinikums Heidelberg untersucht, welche zusätzlichen Risiken für den Patienten durch rabattvertragsbedingte Arzneimittelsubstitutionen entstehen können. Dabei stellte sich heraus, dass es trotz Beachtung der vorgeschrieben Austauschkriterien in 32 % der Fälle zu relevanten Unterschieden kommen kann, die die Applikation komplizieren (>9% der Substitutionspräparate waren nicht mehr in gleicher Weise teilbar) und den Patienten sogar gefährden könnten (z.B. durch allergene Hilfsstoffe in >1% der Austauschpräparate) [1], [2]. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass bereits der verschreibende Arzt die eventuell notwendigen Substitutionen vornimmt, da nur dieser ausreichend über Patient und Krankengeschichte informiert sein kann. Aufgrund der Menge an verschiedenen Präparaten auf dem deutschen Markt und der raschen Änderung der kurzlebigen Rabattverträge bedarf es hierbei jedoch elektronischer Lösungen zur Unterstützung des Arztes im Verordnungsprozess.

Ziel war deshalb die Entwicklung einer computerbasierten Entscheidungsunterstützung (CDS) für das rabattvertragskonforme Verschreiben sowie eine Evaluation des neuen Werkzeugs.

Methoden

Das Universitätsklinikum Heidelberg entwickelt und betreibt ein Arzneimittelinformationssystem (AiDKlinik ®) [3]. Dieses dient als Arzneimittel-Informationsportal für das gesamte Klinikpersonal und beinhaltet als Wissensquelle eine umfangreiche Datenbank [4]. Darin enthalten sind Informationen zu allen Arzneimitteln des deutschen Marktes (MMI, Medizinische Medien Informations GmbH, Neu-Isenburg), klinisch pharmakologisches Wissen der Abteilung Innere Medizin VI, Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie (Universitätsklinikum Heidelberg) und Daten zu aktuellen Rabattvereinbarungen in Deutschland (ABDATA Pharma-Daten-Service, Eschborn).

Zum anderen umfasst AiDKlinik ® eine Verordnungsplattform, anhand derer individuelle Medikationsprofile angelegt und automatisiert auf potentielle Verordnungsfehler überprüft werden können. Durch eine Schnittstelle zum Krankenhausinformationssystem (KIS; SAP / i.s.h.med) können eingegebene (Kombinations)-Therapien patientenbezogen abgespeichert und weiterverarbeitet werden (Einbindung in Entlassbriefe, Ausdruck auf Standard-Rezeptformulare).

Um den Ärzten zukünftig bei der Verordnung auch die Beachtung von Rabattverträgen zu ermöglichen, wurde der Funktionsumfang erweitert. Alle verschriebenen Präparate werden nun in einem Zwischenschritt auf Konformität zu Rabattverträgen der Krankenkasse des Patienten (Informationen aus KIS) überprüft. Bei Bedarf werden, basierend auf der hinterlegten Arzneimitteldatenbank, pharmazeutische Äquivalente ermittelt (aut idem-Switch), die im entsprechenden Rabattvertrag gelistet sind, und zur Auswahl angezeigt (s. Abbildung 1 [Abb. 1]).

Der Arzt erfährt so, was dem Patienten in der Apotheke ausgehändigt werden wird und hat im Vorfeld die Möglichkeit, bereits diese Arzneimittel zu verschreiben und den Patienten über genau diese aufzuklären. Gegebenenfalls kann er aber außerdem eine Substitution nicht-rabattvertragskonformer Präparate durch den Apotheker verhindern (Setzen des „aut idem-Kreuzes“ auf dem Rezeptformular).

Ergebnisse

Nach erfolgreicher Umsetzung und erstem Einsatz der neuen computergestützten Hilfe zum rabattvertragskonformen Verordnen im Universitätsklinikum Heidelberg wurden retrospektiv. 4058 Verschreibungsvorgänge analysiert (durch systeminternes Logging). In diesen wurden 10.046 Präparate verordnet, wovon nur 865 Präparate (8,6 %) bereits konform zum Rabattvertrag der Krankenkasse des betrachteten Patienten waren. Zu weiteren 1760 Präparaten (17,5 %) konnten rabattvertragskonforme Therapiealternativen (nach aut idem-Switch) gefunden werden. In diesen 1760 Fällen wurde der systemgenerierte Substitutionsvorschlag vom verschreibenden Arzt 1571-mal angenommen (89,3 %) und 189-mal abgelehnt (10,7 %) (Abbildung 2 [Abb. 2]).

Diskussion

Die aufgezeigten Ergebnisse veranschaulichen die quantitative Relevanz der Rabattverträge im Verordnungsalltag. Über ein Viertel der verordneten Präparate war von den Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen betroffen.

Gleichzeitig konnte gezeigt werden, dass der Einsatz von Informationssystemen und CDS bei der Arzneimittelverordnung dienlich sein kann. In fast jedem Fünften der betrachteten Fälle konnte der verschreibende Arzt selbst auf die bestehenden Rabattverträge reagieren und eine nachträgliche Substitution in der Apotheke verhindern, die sowohl aus medizinischer Sicht als auch nach Patientenbefinden problematisch sein kann [1], [5].


Literatur

1.
Pruszydlo MG, Quinzler R, Kaltschmidt J, Haefeli WE. Medizinische Probleme und Risiken bei der rabattvertragsgerechten Umstellung von Medikationen in Deutschland. (Unpublizierte Daten).
2.
Quinzler R, Bertsche T, Szecsenyi J, Haefeli WE. Teilung von Tabletten: welchen Einfluss haben die Rabattverträge auf die Verordnungsqualität? Med Klin. 2008. (In Druck).
3.
Kaltschmidt J, Haefeli WE. Essenzielle Charakteristika eines Arzneimittel-Informationssystems am Beispiel der Eigententwicklung AiDKlinik des Universitätsklinikums Heidelberg. In: Jäckel A, Herausgeber. Telemedizinführer Deutschland. 8. Auflage. Bad Nauheim, 2007. S. 226-30.
4.
Senger C, Pruszydlo MG, Schmidt SPW, Seidling HM, Kaltschmidt J, Haefeli WE. Successful development of a comprehensive database model integrating data of clinical research and the current drug market for computerized decision support. Basic Clin Phamacol Toxicol 2007;101:387. (Abstract)
5.
NAV-Virchow-Bund. Umfrage: Arzneimittelumstellung durch Rabattverträge für knapp die Hälfte aller Patienten problematisch. 2008. Verfügbar unter: http://www.nav-virchowbund.de/index.php?contentid= 1555&ref=suma [letzter Zugriff: 10.03.2008] Externer Link