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Ausmaß und Integration von Wissenschaftspraktika in das Medizinstudium an den staatlich anerkannten Fakultäten in Deutschland. Eine Querschnittsstudie
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Veröffentlicht: | 14. September 2022 |
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Fragestellung/Zielsetzung: Vier Jahre nach Verabschiedung des Masterplans Medizinstudium 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit Ende November 2020 den Referentenentwurf zur Neuregelung der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) vorgelegt [1]. Dieser wurde im August 2021 angepasst und sieht unter anderem das Erbringen einer verpflichtenden wissenschaftlichen Arbeit zwischen dem Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vor, welche in einem Zeitraum von zwölf Wochen angefertigt werden soll. Inwieweit die genannten Aspekte des Referentenentwurfs bereits Eingang in die aktuellen Pflichtcurricula im deutschen Medizinstudium finden, soll in dieser Studie untersucht werden.
Methoden: In einer Querschnittsstudie wurde mittels einer Dokumentenanalyse und Online-Befragung der Studiendekanate der staatlichen und privaten staatlich anerkannten humanmedizinischen Fakultäten in Deutschland die Integration von curricular verpflichtenden Wissenschaftsprojekten und Längsschnittsmodulen Wissenschaftliches Arbeiten erhoben. Die Daten wurden deskriptiv ausgewertet.
Ergebnisse: Insgesamt wurden 40 (93%) von 43 Fakultäten in die Dokumentenanalyse eingeschlossen. 26 von 43 Studiendekanaten beantworteten den Online-Fragebogen. Daraus ergibt sich eine Rücklaufquote von 60,5%. Nur 30% der Fakultäten bieten nach der Dokumentenanalyse bzw. 30,8% nach Auswertung der Online-Befragung ein verpflichtendes Wissenschaftsprojekt an (Dokumentenanalyse: n=12/N=40; Online-Fragebogen: n=8/N=26). Relativ betrachtet ist ein verpflichtendes Wissenschaftsprojekt beim überwiegenden Anteil der Modell- und Reformstudiengänge bereits curricularer Bestandteil (Dokumentenanalyse: 83,3%, n=10/N=12; Online-Fragebogen: 87,5%, n=7/N=8). Dem gegenüber steht eine deutlich geringere Anzahl von Regelstudiengängen, die derzeit ein Wissenschaftsprojekt verpflichtend anbieten (Dokumentenanalyse: 16,7%, n=2/N=12; Online-Fragebogen: 12,5%, n=1/N=8). Bei der Mehrheit der Modell- und Reformstudiengänge ist zudem bereits ein verpflichtendes Modul Wissenschaftliches Arbeiten curricular integriert worden (Dokumentenanalyse: 75%, n=12/N=16; Online-Fragebogen: 55,5%, n=6/N=11). Dies trifft nur für 25% (n=4/N=12; Dokumentenanalyse) bzw. 44,5% (n=5/N=11; Online-Befragung) der Regelstudiengänge zu.
Diskussion: Die Ergebnisse der Erhebungen deuten darauf hin, dass sich insbesondere die Regelstudiengänge neu strukturieren müssen, um den angedachten zeitlichen Rahmen von zwölf Wochen für ein verpflichtendes Wissenschaftsprojekt in das derzeitige Curriculum zu integrieren. Die Frage, wie dies ressourcensparend und nachhaltig gelingen kann, stellt eine Herausforderung für die Fakultäten dar [2].
Take Home Messages: Die Mehrheit der derzeitigen Modell- und Reformstudiengänge erfüllen bereits die Anforderung des Referentenentwurfs zur neuen Approbationsordnung hinsichtlich der curricularen Integration eines verpflichtenden Wissenschaftsprojektes und longitudinalen Stranges zum wissenschaftlichen Arbeiten. Diese können Hinweise für die Ausgestaltungsmöglichkeiten weiterer Fakultäten bieten.
Literatur
- 1.
- Bundesministerium für Gesundheit. Referentenentwurf zur Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit; 2020. Zugänglich unter/available from: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/Referentenentwurf_AEApprO.pdf
- 2.
- Anatomische Gesellschaft; Deutsche Gesellschaft für Medizinische Psychologie; Deutsche Gesellschaft für Medizinische Soziologie; Deutsche Physiologische Gesellschaft; Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie. Kommentar zum Referentenentwurf der Ärztlichen Approbationsordnung. Frankfurt/Main: Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie; 2021. Zugänglich unter/available from: https://gbm-online.de/biochemie-in-der-medizin.html