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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

16.-17.09.2021, Zürich, Schweiz (virtuell)

Langzeitstudie zur Optimierung des Zulassungsverfahrens – LOZ

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Hans Jörgen Grabe - Universität Greifswald, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychosomatik, Greifswald, Deutschland; Universität Greifswald, Wissenschaftlicher Vorstand/ Studiendekanat, Greifswald, Deutschland
  • Uwe Lendeckel - Universität Greifswald, Institut für Medizinische Biochemie und Molekularbiologie, Greifswald, Deutschland
  • Dörte Meiering - Universität Greifswald, Wissenschaftlicher Vorstand/ Studiendekanat, Greifswald, Deutschland
  • Franziska Radicke - Universität Greifswald, Wissenschaftlicher Vorstand/ Studiendekanat, Greifswald, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA). Zürich, Schweiz, 16.-17.09.2021. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2021. DocV01-02

doi: 10.3205/21gma002, urn:nbn:de:0183-21gma0025

Veröffentlicht: 15. September 2021

© 2021 Grabe et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Erstmals für Zulassungen zum WS 2005/2006 ist es durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 28. August 2004 [1] den Medizinischen Fakultäten möglich geworden, einen direkten Einfluss auf die Auswahl der Studierenden zu nehmen. Die Medizinische Fakultät der Universität Greifswald hat 2005 als Vorreiter ein hochschuleigenes Auswahlverfahren (AdH) entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Seit dem Wintersemester 2005/06 wurden 60 % der Studierenden der Human- und Zahnmedizin nach eigenen Kriterien (Abiturnote, Belegung naturwissenschaftlicher Fächer, medizinrelevante berufspraktische Erfahrungen und strukturiertes Interview) ausgewählt und zugelassen. Ziel dieser Auswertung war es, geeignete Prädiktoren für den Studienerfolg zu identifizieren. Insbesondere wurde der Frage nachgegangen, ob sich Studierende, die durch das AdH zugelassen wurden, in ihrem Studienerfolg von anderen Zulassungsgruppen unterscheiden.

Material und Methoden: Die Studie wurde als beobachtende Sekundärdatenanalyse konzipiert. Die Studienpopulation ist in Kohorten unterteilt worden, um mögliche Unterschiede im Studienerfolg zwischen diesen zu erkennen. Die Gruppeneinteilung erfolgte dabei auf Basis des Zugangswegs zum Studium. Grundsätzlich wurde in Zugewiesene (Vorabquoten), Ausgewählte (AdH-Quote) und Studierende mit unbekanntem Zugangsweg unterteilt und entsprechend weiter differenziert. Zur Validierung der Arbeitshypothesen wurden deskriptive und induktive statistische Methoden (t-Test, chi2-Quadrat-Test, Regressionsmodelle) eingesetzt.

Ergebnisse: In die Studie sind 2.272 Datensätze von Immatrikulierten über einen Zeitraum von 2005 bis 2015 einbezogen worden. Es ist eine signifikante Assoziation zwischen dem Zugangsweg und den M1-Ergebnissen sichtbar. Die Zugelassenen der Abiturbestenquote erzielte im M1 die besten Ergebnisse (Mittelwert der M1-Gesamtnote: 2,23) bei niedriger Durchfallquote (1,9%), aber vergleichsweise relativ hoher Studienabbruchquote (15,42%). Die Gruppe der durch das AdH ausgewählten Studierenden zeigte nur leicht niedrigere Prüfungsleistungen (Mittelwert der M1-Gesamtnote: 2,73) bei niedrigen Durchfallquoten (1,27%) und einer niedrigeren Studienabbruchquote (11,01%). Die Auswertung zeigte, dass durch das AdH zugelassene Studierende, bei denen neben der Abiturnote weitere medizinrelevante Kriterien Eingang in die Zulassung gefunden haben, keine wesentlich schlechteren M1-Ergebnisse im Vergleich zur Gruppe der Abiturbesten erzielt haben.

Schlussfolgerungen: Aufgrund der Ergebnisse, des mehr als 10 Jahrgänge umfassenden Datensatzes, wird davon ausgegangen, dass die im AdH angewandten Vorauswahlkriterien und die Durchführung strukturierter Interviewverfahren geeignete Instrumente sind, um Studierende für den Studiengang Medizin auszuwählen. Die Weiterentwicklung und wissenschaftliche Evaluation innovativer Auswahlverfahren sind von hoher Relevanz, um auch zukünftig eine optimale Bewerberauswahl treffen zu können.


Literatur

1.
Bundestag der Bundesrepublik Deutschland; Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland. Siebtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (7. HRGÄndG) vom 28. August 2004. Bundesgesetzbl. 2004;I(47):2298-2299.