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Anforderungen zur Berücksichtigung der Variable „Geschlecht“ / „Gender“ im Forschungsprozess in Antragsrichtlinien von Förderinstitutionen im Gesundheitswesen
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Veröffentlicht: | 12. Februar 2020 |
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Hintergrund/Fragestellung: Einige Institutionen der Forschungsförderung im Gesundheitswesen erwarten die Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in Forschungsanträgen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es daher zu erfassen, welche spezifischen Anforderungen Förderinstitutionen aktuell an Antragsteller*innen hinsichtlich der Berücksichtigung der Variable “Geschlecht” / ”Gender” in Forschungsdesigns stellen.
Methoden: Auf Bundes- und europäischer Ebene wurden im Zeitraum von März bis Juni 2019 Förderinstitutionen im Gesundheitswesen online recherchiert. Für jede der identifizierten Institutionen wurde unabhängig durch zwei Autorinnen eine Dokumentenrecherche im Internet durchgeführt. Um eine vollständige Darstellung der aktuellen Berücksichtigung der Variable „Geschlecht“ / „Gender“ in den Antragsrichtlinien zu garantieren, wurden alle identifizierten Förderinstitutionen darüber hinaus per E-Mail kontaktiert und um weitere Informationen gebeten.
Ergebnisse: Insgesamt wurden 19 Förderinstitutionen und Stiftungen im Gesundheitswesen kontaktiert. Sieben Förderinstitutionen weisen aktuell auf die Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in den Antragsrichtlinien und/oder auf spezifische Bekanntmachungen hin. Der Umfang der geforderten Berücksichtigung von Geschlechteraspekten variiert dabei von Bekanntmachungen, die allgemein auf die Beachtung der Variable „Geschlecht“ / „Gender“ hinweisen (z.B. Deutsche Forschungsgemeinschaft) bis zur Verankerung der Berücksichtigung von Geschlechteraspekten als Begutachtungskriterium (z.B. Bundesministerium für Gesundheit). Sechs Förderinstitutionen gaben an, dass es keine Vorgaben zur Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in den Antragsrichtlinien gibt und zu weiteren sechs konnten keine Informationen gefunden werden. Konkrete Ergebnisse der einzelnen Förderinstitutionen werden auf der Tagung vorgestellt.
Schlussfolgerung: Die Anforderungen an Antragsteller*innen hinsichtlich der Berücksichtigung geschlechtsbezogener Aspekte in Forschungsprojekten sind in Richtlinien von Förderinstitutionen des Gesundheitswesens bisher sehr unterschiedlich. Aus Sicht der Evidenzbasierten Medizin stellt sich die Frage, welchen Einfluss „Geschlecht“ – neben anderen Variablen wie zum Beispiel „sozialer Status“ – auf die Gesundheitsforschung und -ergebnisse haben kann. In einem weitergehenden Schritt gilt es daher, die Evidenzbasierung der ermittelten Anforderungen zu analysieren.
Interessenkonflikte: Keine Interessenkonflikte.