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Erprobung von Innovationen im Gemeinsamen Bundesausschuss – am Puls der Zeit?
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Veröffentlicht: | 12. Februar 2020 |
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Hintergrund/Fragestellung: Seit einiger Zeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Deutschland die Möglichkeit Studien zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (und ggf. jeweils relevanten Medizinprodukten) aufgrund eigener Beratungen oder nach Herstelleranträgen zu initiieren (und zunehmend auch zu finanzieren), um Fragen zu deren Nutzen zu beantworten. Einige Studien befinden sich mittlerweile in Vorbereitung. Es stellt sich die Frage von welcher Relevanz diese im Spiegel anderer klinischer Forschung zu den jeweils einschlägigen Erkrankungen sind. Dies soll anhand eines Beispiels untersucht werden.
Methoden: Anhand des Erprobungsgegenstandes „Amyloid-PET bei Demenz unklarer Genese“ wurde zur betreffenden Entität „Demenz“ die Forschungsaktivität anhand der registrierten Studien in ClinicalTrials.gov seit dem Beginn der Erprobungsregelung 2013 untersucht. Es erfolgte ein Screening von Titel und Beschreibungen der jeweiligen Studien sowie eine Zuordnung zu den übergeordneten Kategorien "Diagnostik", "medikamentöse Therapie", "nichtmedikamentöse Therapie" und "andere Forschungsgegenstände".
Ergebnisse: Insgesamt wurden im Beobachtungszeitraum zur Demenz n=1369 Studien registriert, davon mit rund siebzig Prozent überwiegend Therapiestudien mit etwa je zur Hälfte medikamentösen (n=510) und nichtmedikamentösen (n=461) Therapien. Zur Diagnostik wurden mit etwa sieben Prozent (n=96) vergleichsweise wenige Studien registriert.
Schlussfolgerung: Die Bewertung der Amyloid-PET stellt sich gemessen an den beobachteten Forschungsschwerpunkten als eher wenig relevant dar. Die Beobachtung der Forschungsaktivität in dieser Weise stellt aber nur eine grobe Annährung an die Beurteilung der Relevanz dar. Eine inhaltlich differenziertere Beurteilung der Relevanz erscheint wünschenswert.
Interessenkonflikte: keine