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Abbildbarkeit der perioperativen Schmerztherapie in Krankenkassendaten mithilfe des OPS-Code 8-919 – Validierung anhand von Registerdaten
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| Veröffentlicht: | 10. September 2024 |
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Hintergrund: Die Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Daten) spielen für epidemiologische Untersuchungen und Qualitätssicherung eine wichtige Rolle. Spezifische Maßnahmen der perioperativen Schmerztherapie können in GKV-Daten nur über den OPS-Code 8-919 (Komplexe Akutschmerztherapie) abgebildet werden. Bisher liegen kaum Untersuchungen zur Validität der Kodierung vor.
Zielsetzung: Überprüfung der Validität des OPS-Code 8-919 (Komplexe Akutschmerztherapie) durch Verknüpfung mit Registerdaten.
Methode: Die Validität der Kodierung des OPS 8-919 wurde durch den Abgleich mit der Dokumentation in zwei Registern, die detaillierte Informationen zur Durchführung einer komplexen Akutschmerztherapie enthalten (net-ra und QUIPS), im Rahmen des Innovationsfonds-geförderten Projektes LOPSTER (FKZ: 01VSF19019) untersucht. Dazu wurden zwischen 03.2021 und 03.2022 erwachsene Versicherte der BARMER nach stationären Operationen in teilnehmenden Krankenhäusern für die Studie rekrutiert und deren QUIPS bzw. net-ra-Daten erhoben. Anschließend stellte die BARMER die GKV-Daten der Patienten für eine 12-monatige Vorbeobachtung und ein 6-monatiges Follow-up des Krankenhausaufenthalts bereit. GKV- Daten wurden über ein Studienpseudonym mit den Registerdaten verknüpft. Der Abgleich der Kodierung des OPS 8-919 erfolgte mit der Dokumentation von Regionalanästhesieverfahren im net-ra-Register sowie mit der Dokumentation von kontinuierlichen Regionalanalgesie- oder Patientenkontrollierte intravenöse Analgesieverfahren (PCVA)-Verfahren im QUIPS-Register. Die Häufigkeit der OPS-Kodierung und der entsprechenden Registerdokumentationen wurden verglichen, Sensitivität, Spezifität, positiver prädiktiver Wert (PPV), und negativer prädiktiver Wert (NPV) der Kodierung berechnet.
Ergebnisse: Verlinkte Daten für N = 1859 (QUIPS) bzw. N = 539 (net-ra) Patienten gingen in die Untersuchung ein. Laut QUIPS-Dokumentation hatten 275 (15% Prävalenz) der Patienten ein entsprechendes Verfahren erhalten, von diesen hatten 135 (49,1%, Sensitivität) in GKV-Daten den OPS-Code 8-919 dokumentiert. Von den im GKV-Datensatz 175 (9,6% Prävalenz) kodierten 8-919- Fällen hatten 135 (77,1%, PPV) nach der QUIPS-Dokumentation tatsächlich diese Behandlung erhalten. Spezifität und NPV waren hoch (97,4% bzw. 91,5%). In net-ra lag für 37% der Stichprobe ein OPS 8-919 vor, laut Registerdokumentation hatten jedoch insgesamt 59,9% ein Regionalanästhesieverfahren erhalten. Während sich Sensitivität und PPV der Kodierung in ähnlichem Bereich wie bei QUIPS bewegten (Sens 51,9%, PPV 83,9%) fielen Spezifität und NPV geringer aus (Spez 85,2%, NPV 54,3%).
Implikation für Forschung und/oder (Versorgungs-)Praxis: Obwohl der OPS 8-919 nicht erstattungsrelevant ist, wird er im untersuchten Patientenkollektiv erstaunlich häufig korrekt kodiert. Für Untersuchungen der komplexen Akutschmerztherapie auf Basis der Kodierung muss insbesondere deren geringe Sensitivität berücksichtigt werden. Unklar bleibt, wie stark die Kodierung vom einzelnen Krankenhaus abhängt.
Förderung: Innovationsfonds/Versorgungsforschung; Projektname: LOPSTER; Fördernummer: 01VSF19019
