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Interprofessionelle Zusammenarbeit in der stationären Pflege
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Veröffentlicht: | 10. September 2024 |
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Hintergrund: Die Bevölkerungsentwicklung zeigt einen steigenden Anteil pflegebedürftiger Personen. Die damit einhergehenden komplexer werdenden Krankheitsbilder erfordern eine ganzheitliche und patientenzentrierte Versorgung unter Einbeziehung aller an dem Versorgungsprozess beteiligten Professionen.
Sowohl der Umfang der Leistungen als auch der Fachkräftemangel nehmen stetig zu (Bundesamt für Gesundheit, 2022). Diese Entwicklung wirft die Frage auf, wie die Versorgung in den kommenden Jahren organisiert werden kann. Für die Bewältigung dieser Herausforderungen ist es notwendig, die Ausgestaltung sektorenübergreifender und interprofessioneller Zusammenarbeit näher zu betrachten und im Rahmen der Versorgungsforschung entsprechende Handlungsempfehlungen aus der Praxis heraus abzuleiten sowie deren Nutzen für eine mögliche Verhandlungsgrundlage im Rahmen eines Finanzierungsmodells herauszustellen.
Zielsetzung: Anhand eines exemplarischen Fallbeispiels wurden Teilnehmende einer Gruppendiskussion eingeladen, eine ideale sektorenübergreifende und interprofessionelle Zusammenarbeit unter Einbeziehung aller an dem Versorgungsprozess beteiligten Professionen zu diskutieren. Es war zu hinterfragen, welche Aufgaben für eine zusätzliche koordinierende Person entstehen, welche Qualifikationen hierfür notwendig sind und welcher Nutzen sich insgesamt daraus ableiten lässt.
Die Fragestellungen zielen auf den Entlassungsprozess vom Krankenhaus ins Pflegeheim sowie auf die langfristige Versorgung im Pflegeheim ab.
Methode: Die Datenerhebung fand im Rahmen einer Fokusgruppe mit halbstrukturiertem Interviewleitfaden sowie offenen Fragestellungen unter Einbeziehung einer Ärztin, Sozialarbeiterin, Podologin, Physiotherapeutin und Pflegefachkraft statt.
Die Transkription und Inhaltsanalyse erfolgte in Anlehnung an Kuckartz & Rädiker (2022), wobei die deduktive und induktive Kategorienbildung in einer Themenmatrix visualisiert und ausgewertet wurde.
Ergebnisse: Durch das Datenmaterial haben sich Checklisten mit Handlungsempfehlungen herausgestellt, die für die Überwindung von Schnittstellenproblemen eine koordinierte Entlassung unter Einbezug einer Fallkonferenz beinhalten. Hinsichtlich der Langzeitpflege sind anlassbezogene und regelhafte Handlungen für die Realisierung interprofessioneller Zusammenarbeit abgebildet. Eine Pflegefachkraft mit einer Zusatzausbildung im Case Management, könnte hierbei für die Umsetzung vielfältiger Aufgaben im Rahmen eines ganzheitlichen Versorgungsprozesses erforderlich sein. Durch die Übernahme von u.a. koordinierenden Tätigkeiten, unter Berücksichtigung regionaler Strukturen, kann die Versorgungsqualität gesteigert, Versorgungs- und Informationslücken sowie Drehtüreffekte vermieden und insgesamt das Gesundheitssystem entlastet werden.
Implikation für Forschung und/oder (Versorgungs-)Praxis: Zur Steigerung der Versorgungsqualität und für die Entlastung des Gesundheitssystems ist in der stationären Pflege eine koordinierende Fachkraft im Case Management zu implementieren und entsprechende Handlungsempfehlungen zu erproben. Eine Pilotierung ist über den § 140a SGB V denkbar, wobei in Kooperationsvereinbarungen Aufgaben, Vergütung und Regularien zum Datenschutz festzulegen sind. Ergänzend ist eine Evaluation angeraten.