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22. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

04.10. - 06.10.2023, Berlin

Versorgungsforschung im Versorgungsalltag – am Beispiel der Evaluation von DMPs

Meeting Abstract

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  • Regine Klakow-Franck

22. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Berlin, 04.-06.10.2023. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2023. Doc23dkvf586

doi: 10.3205/23dkvf586, urn:nbn:de:0183-23dkvf5862

Veröffentlicht: 2. Oktober 2023

© 2023 Klakow-Franck.
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Gliederung

Text

Zu den maßgeblichen Förderkriterien des Innovationsfonds zählt, dass die zur Erprobung vorgeschlagene neue Versorgungsform ein hinreichendes Potential aufweist, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Disease Mangement Programme (DMP) zur Verbesserung der Chroniker-Versorgung wurden 2002 vom Gesetzgeber in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt, ohne dass eine den Projekten des Innovationsfonds vergleichbare Erprobung stattgefunden hätte - im Vertrauen auf die Empfehlungen der Versorgungsforschung, auch wenn diese sich seinerzeit noch im Selbstfindungsprozess zu einem eigenständigen Wissenschaftszweig in der Medizin befand. Die DMPs vereinigten mehrere seinerzeit neuartige Versorgungsaspekte in sich: Patientenzentrierung, Koordination der Versorgung entlang eines evidenzbasierten, leitliniengestützten Behandlungspfads, sektorenübergreifendes Case-Management, Stärkung der hausärztlichen Versorgung sowie – ursprünglich – Anreize für die Krankenkassen und die Leistungserbringer. Mit diesen Merkmalen stellen DMP bis heute eines der wenigen Beispiele eines innovativen Versorgungskonzepts dar, das zum selbstverständlichen Bestandteil des Versorgungsalltags geworden ist. Circa 7,8 Millionen Versicherte, d.h. mehr als 10 Prozent der GKV-Versicherten, nehmen heute an strukturierten Behandlungsprogrammen der GKV teil.

Auch war es damals wie heute innovativ, dass die Implementierung von DMP von Beginn an als kontinuierlicher Verbesserungsprozess angelegt wurde: Qualitätssicherung und Evaluation der Behandlungsprogramme sind verpflichtend vorgegeben, und werden nach der Richtlinie des G-BA in regelmäßigen Intervallen durchgeführt, genauso wie die Aktualisierung der jeweils diagnose-spezifischen Leitlinien-Inhalte durch das IQWIG. Allerdings war es bislang leider rechtlich nicht möglich, die Wirksamkeit und den Patientennutzen von DMP im Vergleich zur Versorgung von Nicht-DMP-Teilnehmern zu evaluieren. Nachdem das Interesse der Krankenkassen an neuen DMPs bereits infolge der Entkopplung vom Risikostrukturausgleich eingebrochen war, dürfte dies zum nachlassenden Forschungsinteresse an DMPs beigetragen haben.

Im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung erfährt das Thema DMP neue Aufmerksamkeit: Durch das Gesundheitsdatennutzengesetzes (GDNG) soll eine vergleichende Evaluation ermöglicht werden. Außerdem soll die Digitalisierung der Versorgungsprozesse laut geplantem Digital-Gesetz (DigiG) pilothaft am Beispiel der DMPs vorangetrieben werden. Auch ohne Kontroll-Gruppe liefern die bereits vorliegenden Evaluationsergebnisse Hinweise darauf, wie die DMPs im Sinne einer patientenzentrierten Versorgung im digitalen Zeitalter weiterentwickelt werden könnten.