Artikel
Die Einführung der institutionellen elektronischen Patientenakte (EPA) in einem deutschen Krankenhaus und die Veränderung der Vollständigkeit der Dokumentation – eine längsschnittliche Dokumentenanalyse
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 2. Oktober 2023 |
---|
Gliederung
Text
Hintergrund: Deutsche Krankenhäuser sind durch das Krankenhauszukunftsgesetz zur „Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen“ verpflichtet (§ 19 KHZG). Eine Umsetzung dessen soll über eine flächendeckende Implementierung der institutionellen elektronischen Patientenakte (EPA) erfolgen. Diese ist für die Ausweitung des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser und somit die digitale Transformation des Gesundheitswesens unabdingbar (Mangiapane & Bender, 2020). Um die Vorteile der EPA, wie eine verbesserte Verfügbarkeit von Informationen (Embi et al., 2013) oder eine erleichterte Koordinierung der Versorgung (Vos et al., 2020) erreichen zu können, muss die Dokumentation von hoher Qualität sein. Die Vollständigkeit ist dabei die am häufigsten in der Literatur beschriebene Dimension der Dokumentationsqualität, um Veränderungen der Dokumentation nach Implementierung einer EPA zu analysieren (Wurster et al., 2022).
Zielsetzung: Ziel ist es daher, die Vollständigkeit der Dokumentation in papierbasierten und elektronischen Patientenakten zu vergleichen
Methode: Dazu wurde mittels einer Dokumentenanalyse (Prior, 2008) die Vollständigkeit von zehn in beiden Aktenarten dokumentierten Angaben untersucht. Für alle Akten wurde jede der zehn Angaben mit 1 bewertet, wenn sie am Tag der Aufnahme dokumentiert war und andernfalls mit 0 bewertet. Chi-Quadrat Tests, ungepaarte t-Tests und Odds Ratios wurden berechnet, um die Veränderung der Vollständigkeit der zehn Angaben zu analysieren. Die Daten wurden vor und nach der Einführung der EPA auf einer orthopädischen Station eines deutschen Krankenhauses anonym erhoben. Sie repräsentieren die Akten aller dort stationär behandelter Patientinnen und Patienten eines jeweils dreiwöchigen Zeitraums.
Ergebnisse: Insgesamt wurden N = 180 Akten Teil der Analyse. Die durchschnittliche Vollständigkeit betrug M = 6,25 von 10 Angaben in der papierbasierten Patientenakte und stieg signifikant auf M = 7,13 Angaben in der EPA (p < 0,05). Betrachtet man die signifikanten Veränderungen im Detail, so war die Dokumentation von Kostform, Größe und Gewicht in der EPA vollständiger, während die Dokumentation von Diagnose, Ausscheidungen und Schmerzen weniger vollständig in der EPA war. Puls, Blutdruck, Körpertemperatur und Reanimationsstatus blieben unverändert.
Diskussion: Die Implementierung einer EPA verändert die Vollständigkeit der Dokumentation je nach betrachtetem Aspekt. Dabei können verschiedene Szenarien sowohl zu einer vollständigeren als auch zu einer weniger vollständigen Dokumentation beitragen.
Implikation für die Versorgung: Die Implementierung einer EPA sollte unter Einbezug sämtlicher an der Dokumentation beteiligten Berufsgruppen erfolgen. Auf diese Weise lässt sich die Dokumentationsqualität verbessern und gleichzeitig die durch den Dokumentationsaufwand verursachte Belastung reduzieren.
Förderung: Sonstige Förderung; 01GP1906B