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17. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

10. - 12.10.2018, Berlin

Leistungsklassifikation für die berufliche Rehabilitation – Ein neues Instrument zur Messung der Qualität in der beruflichen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung

Meeting Abstract

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  • Markus Thiede - Deutsche Rentenversicherung, Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik, Berlin
  • Stefanie Märtin - Deutsche Rentenversicherung, Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik, Berlin
  • Margarete Ostholt-Corsten - Deutsche Rentenversicherung, Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik, Berlin

17. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Berlin, 10.-12.10.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. Doc18dkvf347

doi: 10.3205/18dkvf347, urn:nbn:de:0183-18dkvf3472

Veröffentlicht: 12. Oktober 2018

© 2018 Thiede et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Die Qualitätssicherung von Rehabilitationsleistungen in eigenen und federführend belegten Reha-Einrichtungen ist Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und gesetzlich festgelegt (§ 37 SGB IX).

Dies gilt sowohl für die medizinische Rehabilitation als auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).

Die Ergebnisse der Qualitätssicherung werden an die Einrichtungen routinemäßig zurückgespiegelt, um einen Verbesserungsprozess zu unterstützen. Für die LTA stehen zurzeit die Teilnehmerbefragung und der Sozialmedizinische Status 12 Monate nach der Reha zur Verfügung. Als neues Instrument zur Erfassung der erbrachten Leistungen und Messung der Qualität wurde die Leistungsklassifikation für die berufliche Rehabilitation (LBR) entwickelt.

Fragestellung: Mit der Klassifikation soll es möglich sein, die Leistungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation abzubilden und einen Einrichtungsvergleich zu ermöglichen.

Methode: Zur Erfassung der Prozessqualität und Herstellung von Transparenz wurde die Leistungsklassifikation zur beruflichen Rehabilitation (LBR) entwickelt. Die Entwicklung der LBR dauerte von 2010 bis 2013 und wurde im Anschluss im Rahmen eines Pilotprojektes evaluiert. Das Pilotprojekt hatte eine Dauer von 18 Monaten und sollte die Dokumentation und Erfassung der erbrachten Leistungen mit der LBR in ausgewählten Bildungseinrichtungen testen.

Im Juli 2017 wurde die LBR verpflichtend für alle Bildungseinrichtungen eingeführt.

Die mit der Klassifikation erfassten Inhalte sind in 13 Kapitel aufgegliedert. Dazu gehören u. a. Leistungen zur Fachkompetenz (wie z. B. Umschulungen und Fortbildungen zu bestimmten Berufen), Kompetenzdiagnostik/Assessment oder auch Leistungen zur Integrationskompetenz. Neben der durchgeführten Maßnahme werden die Dauer, die Anzahl der durchgeführten Leistungen und die Art der Leistungserbringung (Gruppengröße, Selbstlernen, Projektlernen) erfasst. Weitere zusätzliche Merkmale sind der Zielberuf (falls vorhanden), Schulabschluss und berufliche Ausbildung. Aus den Routinedaten der DRV werden zusätzlich noch soziodemografische Merkmale zugespielt.

Die Daten werden rehabilitandenbezogen erfasst und jeweils zum Ende der Maßnahme von der Einrichtung an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt.

Ergebnisse: Im ersten Datensatz für den Zeitraum Juli bis Dezember 2017 liegen für etwa 2.818 Teilnehmer LBR-Codierungen vor. Erste Auswertungen zeigen, dass insgesamt 64.115 LBR-Codierungen übermittelt wurden. Durchschnittlich entfallen auf jeden Teilnehmer 23 LBR Codierungen. Das Kapitel zu „Kompetenzdiagnostik, Assessment, Förderplanung“ weißt mit 28.975 die höchste Anzahl an LBR Codierungen auf. Für Leistungen zur Fachkompetenz (Umschulung, Fortbildung, Berufspraktische Training usw.) wurden 1.930 LBR-Codierungen erfasst.

Diskussion: Die geringen Anteile an der Dokumentation zur Fachkompetenz sind damit zu erklären, dass aktuell nur ein kurzer Zeitraum betrachtet werden kann. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Maßnahmen der „Kompetenzdiagnostik, Assessment, Förderplanung“ stehen am Anfang der Maßnahme, und haben eine kürzere Dauer, so dass sie den überwiegenden Anteil in dem Auswertungszeitraum ausmachen.

Der Fokus liegt für die aktuellen Auswertungen auf der Datenqualität.

Die Daten aus diesem frühen Stadium sind noch fehleranfällig, deshalb laufen aktuell Prozesse der Datenqualitätssicherung und -prüfung. Dazu gehört, diese ersten Ergebnisse einer kritischen Öffentlichkeit vorzustellen und zu diskutieren.

Praktische Implikationen: Die LBR ermöglicht einen Einblick in den Umfang und Spektrum der erbrachten Leistungen.

Mit der LBR können die durchgeführten Leistungen in der beruflichen Rehabilitation rentenversicherungsweit erstmals einheitlich erfasst und ausgewertet werden. Dies bildet die Grundlage für Einrichtungs- und Qualitätsvergleiche, die in ein routinemäßiges Berichtswesen münden sollen.