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17. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

10. - 12.10.2018, Berlin

Inanspruchnahme palliativmedizinischer Versorgung am Lebensende: Versorgungsformen und regionale Verteilung

Meeting Abstract

  • Bianka Ditscheid - Universitätsklinikum Jena, Institut für Allgemeinmedizin, Jena
  • Markus Krause - Universitätsklinikum Jena, Institut für Allgemeinmedizin, Jena
  • Cornelia Eichhorn - Universitätsklinikum Jena, Zentrum für Klinische Studien, Jena
  • Thomas Lehmann - Universitätsklinikum Jena, Institut für Medizinische Statistik, Informatik und Datenwissenschaften, Jena
  • Ursula Marschall - BARMER, Abteilung Medizin und Versorgungsforschung, Wuppertal
  • Winfried Meissner - Universitätsklinikum Jena, Abteilung Palliativmedizin, Klinik für Innere Medizin II, Jena
  • Horst C. Vollmar - Ruhr-Universität Bochum, Abteilung für Allgemeinmedizin, Bochum
  • Antje Freytag - Universitätsklinikum Jena, Institut für Allgemeinmedizin, Jena

17. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Berlin, 10.-12.10.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. Doc18dkvf166

doi: 10.3205/18dkvf166, urn:nbn:de:0183-18dkvf1665

Veröffentlicht: 12. Oktober 2018

© 2018 Ditscheid et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Viele Versterbende in Deutschland benötigen am Lebensende eine palliativmedizinische Betreuung. Dabei kann ein Großteil über die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) durch niedergelassene Haus- oder Fachärzte erbracht werden. Ein Teil der Versterbenden bedarf aber einer besonderen Versorgung, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Der Leistungsanspruch der SAPV wurde im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes gemäß § 37b SGB V im Jahr 2007 gesetzlich verankert. Trotz Konkretisierung dieser Versorgungsleistung durch den GBA in der SAPV-Richtlinie bestehen große Spielräume hinsichtlich der praktischen Ausgestaltung, die zur Entwicklung regional sehr heterogener SAPV-Strukturen geführt haben. Im Rahmen des GBA-Innovationsfonds-geförderten Projekts SAVOIR (FKz: 01VSF16005) wird die Versorgungslandschaft Deutschlands genauer untersucht, um Empfehlungen zur Überarbeitung der SAPV-Richtlinie und zur zukünftigen Ausgestaltung der palliativmedizinischen Versorgung abzuleiten.

Fragestellung: SAVOIR-Teilprojekt 5 analysiert dazu GKV-Routinedaten einer bundesweit agierenden Krankenversicherung (BARMER). Dabei soll u.a. ermittelt werden, welcher Teil der Versicherten am Lebensende eine palliativmedizinische Versorgung in Anspruch nimmt, welcher Art die Versorgung ist und ob diesbezüglich Unterschiede zwischen den KV-Regionen bestehen.

Methode (Studiendesign, Datenerhebung und -auswertung): Auf der Basis von pseudonymisierten Routinedaten der BARMER wird eine retrospektive Kohortenstudie durchgeführt. Primäres Einschlusskriterium für die Studienpopulation ist ein Sterbedatum in 2016. Die Versicherten müssen ein Jahr vor ihrem Tod mindestens 18 Jahre alt und mindestens zwei Jahre vor ihrem Tod durchgängig bei der datenbereitstellenden Krankenkasse versichert gewesen sein. Die Datenauswertung erfolgt mittels SAS Enterprise Guide 7.1. Zunächst werden diejenigen Versicherten ermittelt, die in den letzten (bis zu sechs) Monaten vor dem Tod palliativmedizinische Versorgung in Anspruch genommen haben. Diese werden dann je nach Art der palliativmedizinischen Versorgung den Kohorten ambulante, stationäre oder gemischte palliativmedizinische Versorgung zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand spezifischer ambulanter Abrechnungspositionen (v.a. die bundeseinheitlichen EBM-Ziffern 03370, 03371, 01425, 01426) und stationärer Operationen- und Prozeduren-Kodes (OPS 8-982, 8-98e). In einem weiteren Schritt werden die Kohorten in Subgruppen unterteilt, die Aussagen dazu ermöglichen, welchen Anteil die SAPV an der ambulanten Versorgung hat und inwieweit SAPV und AAPV ineinander greifen. Hinsichtlich der stationären Versorgung kann zwischen der palliativmedizinischen Komplexbehandlung (ASPV) und der spezialisierten stationären palliativmedizinischen Komplexbehandlung(SSPV) unterschieden werden. Die Auswertung erfolgt sowohl für die gesamte Studienpopulation als auch differenziert nach KV-Regionen der Versicherten.

Ergebnisse: Da zum Zeitpunkt der Einreichung des Abstracts die Versichertenselektion und die Kohortenzuordnung noch nicht abgeschlossen sind, können keine Zahlen angegeben werden. Zum Kongress wird eine Übersicht zur Versorgung der Studienpopulation mit in den Routinedaten der BARMER identifizierbaren palliativmedizinischen Leistungen präsentiert. Dies erfolgt sowohl KV-übergreifend als auch KV-spezifisch. Eine erste Voranalyse zeigte, dass eine Studienpopulation von ca. 100.000 Versicherten für die Auswertungen zur Verfügung steht.

Diskussion: Mit etwa 9,3 Millionen Versicherten ist die BARMER die zweitgrößte Krankenkasse Deutschlands. Somit werden die ermittelten Ergebnisse ein umfassendes Bild der realen Situation der palliativmedizinischen Versorgung am Lebensende in Deutschland liefern können. Die Bewertung der Ergebnisse hinsichtlich des Kriteriums der Bedarfsgerechtigkeit erfordert die Heranziehung weiterer Patientenmerkmale (Grunderkrankungen, Morbidität) und wird eingedenk der diesbezüglichen Limitationen von Routinedaten zu interpretieren sein.

Praktische Implikationen: Die Darstellung regional variierender palliativmedizinischer Versorgungsgrade und -strukturen kann Hinweise für die zukünftige Ausgestaltung dieses Versorgungssektors und insbesondere der GBA-Richtlinie liefern.