gms | German Medical Science

12. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

23. - 25. Oktober 2013, Berlin

Das Unfall- und Verletzungsgeschehen am Arbeitsplatz

Meeting Abstract

Suche in Medline nach

  • presenting/speaker Willi Standke - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), München, Deutschland

12. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. Berlin, 23.-25.10.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. DocT2-14-2726

doi: 10.3205/13dkvf022, urn:nbn:de:0183-13dkvf0225

Veröffentlicht: 25. Oktober 2013

© 2013 Standke.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Gliederung

Text

Das soziale Sicherungssystem gewährleistet in der Bundesrepublik Deutschland Menschen in vielen Bereichen Hilfe und Unterstützung. Ein Zweig davon ist die Gesetzliche Unfallversicherung. Sie bietet unter anderem Arbeitnehmern während ihrer beruflichen Tätigkeit Versicherungsschutz bei Unfällen. Die jährlich veröffentlichten Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) liefern Informationen zu Unfall- und weiteren relevanten Kennzahlen. Diese sind Grundlage für ergänzende statistische Erhebungen. Dazu werden im Rahmen einer Stichprobe die meldepflichtigen Unfälle an Hand der Informationen, die man aus den Angaben der Unfallanzeigen und Arztberichte gewinnen kann, statistisch genauer aufbereitet. Die Kodierung erfolgt in weiten Teilen nach den Vorgaben der EU-Verordnung 349/2011 zur sogenannten „Europäischen Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW)“. Die so vorliegenden Informationen zum Unfallgeschehen werden von der DGUV analysiert und einer interessierten Öffentlichkeit anonymisiert zur Verfügung gestellt. Ebenso finden diese Daten Eingang in weitere Berichte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Amtes für Statistik (EUROSTAT). Meldepflichtig ist ein Unfall, wenn er zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führt oder aber ein Unfall mit Todesfolge ist. Darüber hinaus liegen Informationen zu neuen Rentenfällen vor. Damit hat man auch eine Maßzahl für Unfälle mit einem besonders schweren Verletzungsverlauf. Nicht tiefergehend erfasst werden können Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit unter vier Tagen. Aus den Abrechnungen zwischen Ärzten und Unfallversicherungsträgern ist aber bekannt, dass in der Summe etwa 1,1 Millionen nicht meldepflichtige Leistungsfälle aufgrund von Arbeitsunfällen im Jahr bearbeitet werden.

In der Unfallstatistik werden für das Berichtsjahr 2011 919.025 meldepflichtige Arbeitsunfälle ausgewiesen. Bei 15.740 Unfällen waren die Verletzungen so schwer, dass es in der Folge zu einer Rente für das Unfallopfer kam. 498 Unfälle verliefen mit einem tödlichen Ausgang, hiervon mit 99 Todesfällen allein in der Bauwirtschaft bzw. 98 im Transport- und Verkehrsgewerbe. Zieht man die Unfallzahlen der vergangenen Jahre hinzu, zeigt sich in allen Bereichen ein deutlicher Rückgang. So waren im Jahr 1995 noch 1.651.481 Arbeitsunfälle, 34.464 neue Unfallrenten und 1.326 Todesfälle zu verzeichnen. Der Rückgang ist nicht zuletzt auf eine bessere Prävention und Arbeitsschutzbestimmungen zurück zu führen. Um diesen Erfolg auch langfristig fortführen zu können, wurde 2008 zur Stärkung der Präventionsarbeit die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ ins Leben gerufen. Diese ist eine konzertierte Aktion aus Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Im Mittelpunkt der kommenden Arbeitsperiode stehen “die Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“, „die Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen im Muskel-Skelett-Bereich“ sowie “der Schutz und die Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“.

So wie der Arbeitsplatz des Einzelnen unterschiedlichen Rahmenbedingungen unterliegt, gestaltet sich auch das Unfallgeschehen. Dementsprechend führen besonders gefahrgeneigte Tätigkeiten in der Bauwirtschaft, im metallverarbeitenden Gewerbe oder in Verbindung mit Kraftfahrzeugen auch zu einem höheren Unfallaufkommen. Dies zeigt sich insbesondere bei den Berufen der Unfallopfer. An vorderster Stelle stehen mit 65.057 Arbeitsunfällen Maschinenmechaniker und –schlosser, gefolgt von Kraftfahrzeugführern mit 60.201 Arbeitsunfällen, sowie von 57.666 Arbeitsunfällen des Baukonstruktionsgewerbes (Maurer, Zimmerer, etc.) und 54.622 Arbeitsunfällen im Ausbau (Dachdecker, Installateure, Rohrschlosser und andere).

Besonders betroffen sind die Extremitäten, wobei allein auf den Handbereich etwa ein Drittel aller Verletzungen entfallen. Bei den unteren Extremitäten sind es der Fuß<Knöchel> und das Knie. Bei den meldepflichtigen Unfällen bilden Verletzungen der Haut, Prellungen und Verstauchungen / Zerrungen den Schwerpunkt. Den neuen Unfallrenten liegt zu Zweidrittel eine Fraktur zugrunde.

Diese und viele weitere Informationen zum Unfallgeschehen findet man auch in den Broschüren der DGUV auf den Internetseiten www.dguv.de unter dem Link “Zahlen und Fakten“.