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Kreuzbandverletzungen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – eine statistische Auswertung zu Heilverfahrenskosten, Arbeitsunfähigkeit und Minderung der Erwerbsfähigkeit
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Veröffentlicht: | 26. Oktober 2021 |
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Fragestellung: Kreuzbandverletzungen betreffen insbesondere junge Unfallverletzte zu Beginn des Erwerbslebens. Eine lange Arbeitsunfähigkeit (AU), ein aufwändiges Heilverfahren sowie eine verbleibende Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) stellen eine hohe Belastung für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) dar. Die hier präsentierte Studie soll folgende Fragen klären:
Wie hoch sind die durchschnittlichen Heilverfahrenskosten und Arbeitsunfähigkeitszeiten? Bei wie vielen Versicherten ergibt sich ein dauerhafter Rentenanspruch und wie hoch ist die durchschnittliche MdE?
Methodik: Im Referat Statistik der DGUV wurden die anonymisierten Daten der Rehabilitations-Dokumentation (Reha-DOK) abgerufen. Die Abfrage erfolgte für das Jahr 2016, die Körperregion Kreuzbänder (Ziffer 811) und die Verletzungsarten (Ziffer 40, 43, 44) ohne nähere Angabe, teilweise und vollständige Zerreißung. Über die Abfrage konnten folgende Daten erhoben werden: Anzahl der Kreuzbandverletzungen im Jahr, Alter im Unfalljahr, Geschlechterverteilung, Träger des Heilverfahrens, ambulante oder stationäre Behandlung, AU, Kosten des Heilverfahrens, MdE, Verletzungsfolgen bei Rentenfällen.
Ergebnisse und Schlussfolgerung: Die Auswertung ergab 4133 Kreuzbandrupturen (66% männlich), davon vollständige Rupturen (Ziffer 40) in 3204 der Fälle. Die meisten Verletzten fanden sich bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (23,3%) sowie dem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (30.3%). Die Altersgruppe von 15-30 Jahren war mit 40% am häufigsten betroffen (Durchschnitt 34 ± 14 Jahre). In 83,4 % der Fälle erfolgte eine stationäre Behandlung. Die Dauer der AU lag bei 50 % der Unfallverletzen bei mehr als 3 Monaten (Durchschnitt 22 ± 21 Wochen), in 12,5% resultiert eine AU von 6-9 Monaten. Eine Verletztenrente wurde im Dezember 2019 in 7,6 % der Fälle gezahlt. Von diesen Fällen wurde in 67% der Fälle eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20% festgestellt (Tabelle 1 [Tab. 1]). Nach Kontosalden ergeben sich kumulative (Ambulant, Stationär, Rehabilitation) Gesamtkosten von 2016 bis 2019 von 87.127.209 Euro, entsprechend 21.178 Euro pro Unfallverletzen. Die häufigsten Verletzungsfolgen bei Erwerbsminderungsfällen waren Instabilität (24%), Kraftminderung (30.2 %) und Bewegungseinschränkung (81,9%).
Kreuzbandverletzungenverursachen im Heilverfahren hohe Kosten, lange Phasen der Arbeitsunfähigkeit sowie einen großen Anteil an dauerhaften Rentenansprüchen. Durch die Altersverteilung entstehen langwierige Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit. Die Verbesserung der Versorgungsqualität zur Reduktion negativer Verletzungsfolgen sollte weiterhin im Focus wissenschaftlicher Forschung stehen.