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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2016)

25.10. - 28.10.2016, Berlin

Metaphysäre Metatarsale V Basisfrakturen (Lawrence und Botte Zone 1 + 2)

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Sebastian Baumbach - Klinikum der Universität München, Klinik für Unfallchirurgie, Campus Innenstadt, München, Germany
  • Michael Kramer - Klinikum der Universität München, Klinik für Unfallchirurgie, Campus Innenstadt, München, Germany
  • Mareen Braunstein - Klinikum der Universität München, Klinik für Unfallchirurgie, Campus Innenstadt, München, Germany
  • Wolfgang Böcker - Klinikum der Universität München, Klinik für Unfallchirurgie, Campus Innenstadt, München, Germany
  • Hans Polzer - Klinikum der Universität München, Klinik für Unfallchirurgie, Campus Innenstadt, München, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2016). Berlin, 25.-28.10.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. DocWI35-785

doi: 10.3205/16dkou229, urn:nbn:de:0183-16dkou2299

Veröffentlicht: 10. Oktober 2016

© 2016 Baumbach et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Aktuell besteht kein einheitliches Behandlungskonzept für metaphysäre Frakturen der Metatarsale (MT) V Basis (Lawrence and Botte (LB) Zone 1 und 2). In den meisten Fällen wird die Indikation zur Operation aufgrund der Dislokation der Fragmente oder der Gelenkbeteiligung zwischen MT V Basis und Cuboid gestellt. Basierend auf den aktuellen Studien wurde von uns im Vorfeld ein Behandlungskonzept für Frakturen der Metatarsale V Basis entwickelt. Seither erlauben wir die sofortige schmerzabhängige Vollbelastung ohne Operation bei allen metaphysären Frakturen (LB Zone 1 und 2) unabhängig von der Dislokation oder Gelenkbeteiligung. Das Ziel dieser Arbeit war die retrospektive Evaluation dieses Behandlungskonzepts.

Methodik: Die Datenbank der Klinischen Radiologie (Freitextsuche, n=885) und der Abteilung für Unfallchirurgie (ICD-10 S92.3, n=577) wurden für den Zeitraum von 01.01.2012 bis 01.10.2014 durchsucht. Von 315 MT V Frakturen, waren 140 an der Basis lokalisiert. Anhand der Patientendokumentation und einem Telefoninterview wurden die folgenden Daten erhoben: Demographie, Frakturklassifikation nach LB, Dislokation (>2mm), intraartikuläre Beteiligung (MT V - Cuboid), Anzahl Frakturfragmente, Zeit bis zur Arbeitsfähigkeit / Sportfähigkeit, VAS FA und SF-12. Die statische Auswertung umfaßte eine allgemeine deskriptiven Statistik, unabhängige T-Tests, Chi-Quadrat Tests und eine univariate Varianzanalyse. Hier wurden LB Zone, Dislokation, intraartikuläre Beteiligung und Anzahl Frakturfragmente als unabhängige Variablen, die Arbeitsfähigkeit (Hauptzielgröße), Sportfähigkeit, VAS FA und SF-12 (Nebenzielgrößen) als abhängige Variablen modelliert.

Ergebnisse: 120 MTV Basisfrakturen erfüllten die Einschlusskriterien, davon lehnten 21 die Studienteilnahme ab. Von den verbliebenen 99 konnten 35 eingeschlossen werden. Der Nachuntersuchungszeitraum betrug im Mittel 22±10 Monate. Das Durchschnittsalter betrug 41±15 Jahre, 57% waren weiblich, in 54% war die linke Seite betroffen. 57% der Frakturen waren in Zone 1 und 43% in Zone 2 nach LB lokalisiert. 31%waren über 2mm disloziert, 46% mehrfragmentär und 74% intraartikulär. Die Arbeitsfähigkeit war im Mittel nach 18±12 Tagen, die Sportfähigkeit nach 64±53 Tage erreicht. Der VAS FA betrug 97±4 und der SF-12 PCS 56 ± 6, der MCS 52±7. Für all diese Parameter bestand kein signifikanter Unterschied zwischen Frakturen in Zone 1 oder Zone 2 nach LB. Die univariante Varianzanalyse zeigte, dass weder direkten Effekte noch Interaktionseffekte für Lokalisation, Dislokation, intraartikuläre Beteiligung und Anzahl Frakturfragmente bestehen.

Schlussfolgerung: Die schmerzabhängige Vollbelastung von metaphysären Frakturen der MT V Basis (Zone 1 und 2 nach LB) führt, unabhängig von Lokalisation, Dislokation, Gelenkbeteiligung oder der Anzahl der Frakturfragmente,, zu exzellenten Ergebnissen. Eine Unterscheidung der Zone 1 und 2 nach LB erscheint entsprechend nicht sinnvoll. Dislokation oder Gelenkbeteiligung sind kein Grund für eine operative Therapie.