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Zusammenhangsbegutachtung der traumatischen Rotatorenmanschettenruptur
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Veröffentlicht: | 13. Oktober 2014 |
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Fragestellung: Die Unfallzusammenhangsbegutachtung von Rotatorenmanschettenrupturen stellt auch den erfahrenen Gutachter vor Herausforderungen und Grenzentscheidungen. In der Diskussion steht immer wieder die zusammenhängende Kausalität einer Verletzung und einem Ereignis während einer versicherten Tätigkeit. Insbesondere degenerative Veränderungen müssen in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Anhand einer Umfrage unter routinierten Gutachtern wollten wir ermitteln ob einheitliche Schlüsse aus standardisierten Informationen bei Fällen mit Rotatorenmanschettenverletzung gezogen werden.
Methodik: Im Rahmen eines Seminars des Bundes deutscher Chirurgen (BDC) zur Unfallbegutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung wurden den Teilnehmern vier unfallchirurgische Fallvignetten aus der eigenen Begutachtungspraxis vorgestellt. In allen vier Vignetten wurde nach typisch versicherten Tätigkeiten die Diagnose einer Rotatorenmanschettenruptur gestellt. Alle Vignetten enthielten umfassende detaillierte Angaben zum Patienten, zum Verletzungsmechanismus, zum klinischen Befund, Vorerkrankungsverzeichnis, zur erweiterten Bildgebung (z.B. MRT) und zur Histologie bzw. intraoperativem Befund. Die Teilnehmer mussten entscheiden, ob sie einen Kausalzusammenhang im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zwischen Ereignis und diagnostizierter Rotatorenmanschettenruptur sehen.
Ergebnisse und Schlussfolgerung: 50 von 62 (81%) Teilnehmern nahmen an der Umfrage teil. Bezüglich der einzelnen Fälle zeigten sich in 90%, 76%, 91% bzw. 80% Übereinstimmungen.
Auch unter erfahrenen und interessierten Gutachtern scheint die Zusammenhangsbeurteilung im Bereich der Rotatorenmanschette für gesetzlich versicherte Unfälle nicht eindeutig. Es zeigt sich eine deutliche interobserver-Variabilität. Insofern kann diskutiert werden, ob es im Sinne einer Qualitätssicherung zielführend ist, die Begutachtung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung stärker zu standardisieren oder beispielsweise eine standardisiertere Schulung der Gutachter zu etablieren.