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Inanspruchnahme palliativmedizinischer Versorgung im letzten Lebensjahr in Abhängigkeit von potenziellen Grunderkrankungen – eine retrospektive GKV-Routinedatenstudie
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Veröffentlicht: | 27. September 2023 |
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Hintergrund: Nach Grunderkrankungen differenzierte, deskriptive Analysen zur Palliativversorgung verstorbener Versicherter erfolgen in routinedatenbasierten Studien oftmals anhand der ICD-10-basierten kapitelübergreifenden und unspezifischen Klassifikation gemäß Murtagh et al. (2014).
Fragestellung: Darstellung der Inanspruchnahme von Palliativversorgung gemäß einer modifizierten Klassifikation von Grunderkrankungen, die potenziellen palliativmedizinischen Versorgungsbedarf spezifischer erfasst.
Methoden: Die modifizierte Klassifikation wurde auf durchgehend im letzten Lebensjahr versicherte Erwachsene der BARMER angewendet, die zwischen 2016 und 2019 verstarben. Auf Basis der Abrechnungsziffern erfolgte eine deskriptive Analyse der Inanspruchnahme der allgemeinen ambulanten und/oder besonders qualifizierten und koordinierten Palliativversorgung (AAPV/BQKPmV), spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), stationären Palliativversorgung sowie von Hospizleistungen und es wurde die Anzahl der Tage vom Einsetzen der Palliativversorgung bis zum Versterben ermittelt. Die Analyse erfolgte stratifiziert nach ausgewählten ICD-10-Diagnosegruppen.
Ergebnisse: Die selektierte Studienpopulation umfasste 416.178 VS, davon 117.117 aus dem Jahr 2019. Von letzteren hatten gemäß modifizierter Klassifikation 81,1% eine solche Grunderkrankung mit potentiell palliativmedizinischem Versorgungsbedarf, wovon wiederum 40,9% irgendeine Form von Palliativversorgung erhielten. 70,7% der Versicherten mit einer (fortgeschrittenen) onkologischen Grunderkrankung erhielten Palliativversorgung (Beginn [Median]: 55 Tage vor dem Tod): 42,7% erhielten AAPV (72 Tage), 9,8% BQKPmV (53 Tage), 39,6% SAPV (32 Tage), 30,8% stationäre Palliativversorgung (25 Tage), 11,3% Hospiz (15 Tage). 19,1% der Versicherten mit einer nicht-onkologischen Grunderkrankung erhielten Palliativversorgung (26 Tage): davon 13,8% AAPV (36 Tage), 2% BQKPmV (32 Tage), 6,1% SAPV (12 Tage), 2,1% stationäre Palliativversorgung (8 Tage), 0,4% Hospiz (10,8 Tage).
Diskussion: Insgesamt scheint ein deutlich höherer Anteil potenziell bedürftiger onkologischer Patienten durch alle palliativen Versorgungsformen hinweg versorgt zu sein als Versicherte mit nicht-onkologischer Grunderkrankung. Palliativversorgung setzt bei Versicherten mit onkologischer Grunderkrankung deutlich früher ein als bei verschiedenen nicht-onkologischen Grunderkrankungen.
Take Home Message für die Praxis: Versorgungsgrad und Art der Palliativversorgung variieren je nach (potenzieller) Grunderkrankung deutlich. Positiv zu werten ist, dass überwiegend hausärztlich geleistete AAPV bei allen chronischen Grunderkrankungen früher einsetzt als SAPV.