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Arbeitsgemeinschaft für Medizinisches Bibliothekswesen (AGMB)

ISSN 1865-066X

Archivierungsregelung für gedruckte Zeitschriften und zeitschriftenartige Reihen des Fachgebiets Medizin in der Bundesrepublik Deutschland

Mitteilung

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  • corresponding author Eike Hentschel - Universitätsbibliothek Kiel, Medizinische Abteilung, Kiel, Deutschland

GMS Med Bibl Inf 2013;13(1-2):Doc07

doi: 10.3205/mbi000271, urn:nbn:de:0183-mbi0002718

Veröffentlicht: 13. September 2013

© 2013 Hentschel.
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Über die Archivierungsregelung

Medizinbibliotheken an vielen Standorten stehen unter einem zunehmenden Druck, gedruckte Bestände aussondern zu müssen. Die Gründe können sehr vielfältig sein: Ausschöpfung von Magazinkapazitäten, Verlust von Magazinflächen durch Umwidmung von Gebäuden, Umwandlung von Buchstellflächen zugunsten von mehr Benutzerarbeitsplätzen oder anderen Raumnutzungen usw. An einigen Standorten haben in der Vergangenheit bereits Aussonderungen nach sicherlich fundiert und gewissenhaft abgewogenen, jedoch ausschließlich lokal abgestimmten Kriterien stattgefunden.

In vielen Fachdiskussionen zu verschiedenen Anlässen wurde immer wieder die Befürchtung geäußert, dass eine ausreichende dauerhafte Archivierung von insbesondere gedruckten Zeitschriftenbeständen nicht gewährleistet ist. Sich auf eine Archivierung nur bei der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin in Köln in Verbindung mit den elektronischen Archiven der Nationallizenzen, die zudem nicht alle Verlage abdecken, zu verlassen, wurde vielfach nicht als ausreichend angesehen. Die Bestände der Deutschen Nationalbibliothek sind über Lieferdienste nicht verfügbar und decken ausländische Verlage vielfach nicht ab. Deshalb wurde in den vergangenen Jahren der Wunsch nach überregional koordinierten und gleichzeitig unkomplizierten Archivierungs- und Aussonderungsregelungen immer lauter.

Nach inhaltlicher Vorbereitung durch Ulf Paepcke (Medizinische Bibliothek der Charité – Universitätsmedizin Berlin) und Ulrich Korwitz (Deutsche Zentralbibliothek für Medizin in Köln) sowie zwei Diskussionsrunden im Arbeitskreis Hochschulbibliotheken der AGMB (Arbeitsgemeinschaft für medizinisches Bibliothekswesen e. V.) wurden auf der Jahrestagung der AGMB in Aachen 2012 die Grundzüge für eine Archivierungsregelung für gedruckte Zeitschriften und zeitschriftenartige Reihen des Fachgebiets Medizin in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Herrn Korwitz ist es darüber hinaus gelungen, die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) in München als zweite Bibliothek neben der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin in Köln zu gewinnen, die im Rahmen dieser Regelung Abgaben aus anderen Bibliotheken annimmt. Mit der Umsetzung und laufenden Betreuung dieses Projekts wurde die AGMB beauftragt, die diese Aufgabe sehr gerne übernommen hat. Nach einer umfangreichen redaktionellen Überarbeitung und Präzisierung des Grundzügetextes konnte die Regelung am 29.01.13 auf der Web-Präsenz der AGMB publiziert werden (siehe unter http://www.agmb.de/papoopro/index.php?menuid=107&reporeid=164 und nachfolgender Text). Zu demselben Termin wurden über verschiedene Informationskanäle und zum Teil auch gezielt alle wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland mit medizinischen Zeitschriftenbeständen und gebender Teilnahme an Lieferdiensten eingeladen, dieser Regelung beizutreten. Etliche Rückfragen von interessierten Bibliotheken wurden seitdem von der AGMB beantwortet. Bis Anfang September 2013 haben 24 Bibliotheken ihren Beitritt erklärt und wurden auf der oben genannten Webseite veröffentlicht. Weitere Bibliotheken sind herzlich eingeladen, der Archivierungsregelung beizutreten.


Archivierungsregelung für gedruckte Zeitschriften und zeitschriftenartige Reihen des Fachgebiets Medizin in der Bundesrepublik Deutschland

Januar 2013

Präambel

Zur Sicherstellung einer dauerhaften Verfügbarkeit für gedruckte Bestände wird es für nötig gehalten, mindestens zwei Exemplare von medizinischen Zeitschriften und zeitschriftenartigen Reihen in Deutschland dauerhaft zu archivieren. Das gilt unabhängig von der Möglichkeit des Online-Zugriffs.

Die Bestände der der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) sollen wegen der Nicht-Verfügbarkeit über Lieferdienste (Fernleihe, subito) außerhalb dieser Regelung bleiben.

Umfangreiche Bestände deutscher medizinischer Zeitschriften sind in der Sondersammelgebiets(SSG)-Bibliothek Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) in Köln und in der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) in München vorhanden und über Lieferdienste verfügbar.

Bei außerhalb Deutschlands erschienenen Zeitschriften gibt es ebenfalls umfangreiche Bestände in der ZB MED und in der Bayerischen Staatsbibliothek.

Die ZB MED sammelt und archiviert umfänglich medizinische Zeitschriften und zeitschriftenartige Reihen in allen Sprachen und aus allen Herkunftsländern.

Regelungen

1.
Teilnehmende Bibliotheken, die Zeitschriftenbestände aussondern wollen, verpflichten sich, anhand der ZDB zu prüfen, ob diese Bestände mindestens in der ZB MED und Bayerischen Staatsbibliothek vorhanden sind. Ist das der Fall, so kann ausgesondert werden.
2.
Sollte die ZB MED die auszusondernden Titel bzw. Jahrgänge nicht in ihrem Bestand haben, so sind sie der ZB MED zur Übernahme anzubieten. Dazu sind bibliographisch vollständige und korrekte Listen an die ZB MED zu übersenden. Die ZB MED fordert die Bestände, die sie übernimmt, an, sofern sie in das Sammelprofil der ZB MED passen. Notwendige Transportkosten trägt die ZB MED.
3.
Die Bayerische Staatsbibliothek ist insbesondere an der Schließung von Bestandslücken bereits vorhandener Zeitschriften interessiert. Die entsprechenden Bestände sind der Bayerischen Staatsbibliothek vor Aussonderung anzubieten. Die notwendigen Transportkosten trägt die abgebende Bibliothek.
4.
Würde durch die Aussonderung von Zeitschriftenbeständen kein oder nur ein auch über Lieferdienste verfügbares Exemplar in Deutschland verbleiben, so sollten alle Bibliotheken, die sich dieser Regelung anschließen, auf die Aussonderung verzichten, so dass der Mindestbestand in Deutschland nicht unterschritten wird.
5.
Auch wenn die auszusondernden Bestände an der ZB MED und Bayerischen Staatsbibliothek vorhanden sind, sollte ein Angebot an andere Bibliotheken anhand von Dublettenlisten erfolgen.
6.
Abgebende/aussondernde und empfangende Bibliotheken ändern ihre Titelaufnahmen in der ZDB unverzüglich, damit ein korrekter Nachweis stets gegeben ist.