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GMS Medizin — Bibliothek — Information.

Arbeitsgemeinschaft für Medizinisches Bibliothekswesen (AGMB)

ISSN 1865-066X

Braucht die Schweiz Nationallizenzen?

Does Switzerland need national licenses?

Fachbeitrag

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GMS Med Bibl Inf 2007;7(2):Doc34

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/journals/mbi/2007-7/mbi000086.shtml

Veröffentlicht: 10. Dezember 2007

© 2007 Göttker et al.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Zusammenfassung

Die Rahmenbedingungen, die in Deutschland den Abschluss von Nationallizenzen ermöglichten, sind in der Schweiz nicht gegeben. Gleichwohl haben die entsprechenden Gremien und Stellen des Bundes die Relevanz einer angemessenen Versorgung mit elektronischer Fachinformation im nationalen und internationalen Wettbewerb durchaus erkannt. Es werden drei vom Bund (teil-)finanzierte Projekte vorgestellt, mittels derer auf nationaler Ebene dauerhafte Werte im Bereich der Versorgung mit elektronischer, wissenschaftlicher Information geschaffen wurden und werden.

Das Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken lizenziert für alle akademischen Bibliotheken des Landes Datenbanken und Zeitschriftenpakete. Da die Bibliotheken nur das lizenzieren, was ihre Nutzer brauchen, gibt es nur sehr wenige Produkte, die so flächendeckend lizenziert sind, dass sie mit einer Nationallizenz im deutschen Sinne vergleichbar wären. Das Projekt E-Archiving befasst sich u.a. mit der Langzeitverfügbarkeit wissenschaftlicher Zeitschriften aus der Schweiz, die zu diesem Zwecke digitalisiert werden und der während der Lizenzjahre im Konsortium erworbenen Archivdaten. Das Projekt Elektronische Bibliothek Schweiz (E-lib.ch) wird sich in den nächsten Jahren ganz grundsätzlich mit der Bereitstellung elektronisch vorliegender Informationen innerhalb der Schweiz befassen.

Schlüsselwörter: Nationallizenzen, Schweiz, Projekte

Abstract

A regulatory framework allows for the conclusion of national licenses in Germany, but this precondition is not given in Switzerland. However, the responsible bodies and authorities have definitely recognized how relevant it has become in the national as well as in the international competition to provide specialised knowledge by electronic means. The intention of this article is to give information about three projects that are, partly or completely, funded by the Swiss Confederation. Those three projects have created, or still create, enduring values in the field of provision with electronic and scientific information on a national level. The Consortium of Swiss Academic Libraries licenses databases and journal packages for all Swiss academic libraries. As libraries only license what their users need, there are just a few products that are licensed at a large extent. Therefore, they cannot be compared to the German national license. The project E-Archiving deals, among other issues, with the long-term availability of scientific journals from Switzerland that were digitalised for this purpose and of the archive data that has been purchased during the license years. The project Electronic Library Switzerland (E-lib.ch) will basically be concerned with the provision of electronically available information within Switzerland over the next few years.

Keywords: national licenses, Switzerland, projects


Der Schweizer Kontext

Die Schweiz ist der Prototyp eines in hohem Maße föderalen Staates, dessen politische Konstruktion naturgemäß auch Bildung und Wissenschaft in sehr starkem Maße beeinflusst. Aufgrund eines stark dezentralisierten Ansatzes liegt beispielsweise die Verantwortung für Bildung und Wissenschaft und somit auch für das Bibliothekswesen im Regelfall bei den Kantonen.

Die Hochschullandschaft der Schweiz besteht aus 10 Universitäten, sieben Fachhochschulen und 14 Pädagogischen Hochschulen, die sich jeweils in kantonaler Trägerschaft befinden. Eine Ausnahme in diesem System sind die beiden technischen Hochschulen, deren Träger die Schweizerische Eidgenossenschaft ist, also der Bund. Bei den Universitäten handelt es sich zum Teil um verhältnismäßig kleine, häufig auch spezialisierte Institutionen, mit teilweise nur wenigen Fakultäten. Dies bedeutet, dass nur einige wenige Universitäten den gesamten Fächerkanon einer Volluniversität anbieten.

Die ETH Zürich nimmt in diesem Gefüge nicht nur aufgrund der Trägerschaft des Bundes, sondern auch durch ihre Spezialisierung und ihre wissenschaftliche Bedeutung eine Sonderstellung ein.

Entsprechendes gilt nun auch für die jeweiligen Hochschulbibliotheken. So hat sich beispielsweise die ETH-Bibliothek in den 150 Jahren ihres Bestehens zur größten Bibliothek der Schweiz entwickelt, die neben den klassischen universitären Aufgaben in ganz erheblichem Maße der landesweiten Versorgung mit naturwissenschaftlich-technischen Informationen dient.

Der Begriff „ETH-Bibliothek“ ist die Bezeichnung für die zentrale Informationseinrichtung der ETH Zürich, umfasst allerdings neben einer Hauptbibliothek ein ganzes Geflecht von unterschiedlich großen und bedeutenden Bibliotheken.


Nationallizenzen in der Schweiz: Die Situation

Recherchiert man in einer bekannten Suchmaschine mit dem Suchstring „Schweiz UND Nationallizenzen“, erhält man zwar eine große Anzahl von Treffern, jedoch nur ein einziger bringt die Schweiz tatsächlich in Zusammenhang mit dem Begriff „Nationallizenzen“.

Dies ist wenig überraschend, da es in der Schweiz keine „Nationallizenzen“ im Sinne des deutschen Modells gibt. Eine mit grundsätzlich ähnlichen Möglichkeiten ausgestattete Institution wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) existiert zwar, nämlich der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF: http://www.snf.ch/d/ueberuns/seiten/default.aspx), doch steht die Förderung bibliotheksrelevanter Projekte nicht auf seinem Programm. Folglich existiert auch kein überregionales System der Literaturversorgung, wie das der deutschen Sondersammelgebietsbibliotheken.

So stellt sich bereits an dieser Stelle die Frage, ob es überhaupt möglich und sinnvoll ist, das deutsche Modell der Verhandlung und Implementierung von Nationallizenzen auf die Schweiz zu übertragen.

Andererseits wiederum wäre es voreilig, aus den anderen politischen bzw. wissenschaftspolitischen Randbedingungen den Schluss zu ziehen, dass bibliotheksrelevante Aktivitäten auf nationaler Ebene grundsätzlich ausgeschlossen wären. Die entsprechenden Gremien und Stellen des Bundes haben die Relevanz einer angemessenen Versorgung mit elektronischen Informationen für den nationalen und internationalen Wettbewerb in den Wissenschaften sehr wohl erkannt und haben in den letzten Jahren entsprechende Projekte lanciert.

Die folgenden Ausführungen präsentieren drei vom Bund (teil-)finanzierte Projekte, deren Gesamtheit man ohne Schwierigkeiten als ein mehrgliedriges Unternehmen auffassen kann, auf nationaler Ebene dauerhafte Werte im Bereich der Versorgung mit elektronischer, wissenschaftsrelevanter Information zu schaffen. In ihrer Gesamtheit dienen diese Aktivitäten also einer nachhaltigen Unterstützung der Wissenschaften in der Schweiz durch eine quantitative und qualitative Verbesserung der Informationssituation, ohne direkt die Frage von Nationallizenzen als zentrales Element in den Mittelpunkt der Aktivitäten zu rücken. Da generell die finanzielle Situation an der schweizerischen Hochschulbibliotheken (zumindest noch) einigermaßen zufrieden stellend ist, scheint dieser Ansatz auch im Vergleich mit Deutschland gerechtfertigt.


Das Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken

Der Aufbau des Konsortiums Schweizer Hochschulbibliotheken (http://lib.consortium.ch) geht zurück auf eine gemeinsame Initiative der ETH-Bibliothek, an der sich die Geschäftsstelle von Beginn an befindet, und des Generalsekretariats der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) (http://www.cus.ch/wDeutsch/index.php).

Im Jahre 2000 nahm das Konsortium seine operative Arbeit als nationale Infrastruktureinrichtung auf, wobei es bis einschließlich 2005 als ein gesamtschweizerisches Kooperationsprojekt geführt und entsprechend gefördert wurde. Förderung im Sinne der Schweizer Hochschulgesetzgebung bedeutete hierbei eine Unterstützung von 50% bei den Lizenzkosten und von 70% bei den Kosten für die Geschäftsstelle, wobei die Förderung lediglich für die kantonalen Einrichtungen gewährt wird. Die anderen teilnehmenden Einrichtungen (also u.a. die beiden technischen Hochschulen sowie die Nationalbibliothek) mussten (und müssen) ihren Anteil zu 100% selbst finanzieren.

Mitglieder des Konsortiums sind alle kantonalen Universitäten, alle Einrichtungen des ETH-Bereichs (die beiden technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne sowie vier kleinere Forschungseinrichtungen), die Fachhochschulen sowie die Schweizerische Nationalbibliothek. Ab dem Jahr 2008 werden auch die Pädagogischen Hochschulen am Konsortium teilnehmen. Neben diesen „primären Teilnehmern“ gibt es auch weitere Konsortialpartner, die meist nur sehr wenige Produkte beziehen. Hierzu gehören beispielsweise das CERN oder andere (meist kleinere) Forschungseinrichtungen des Bundes.

Die Eigenbeteiligung der Konsortialpartner war von Beginn an eine wesentliche Randbedingung dieses Projekts. Hiermit wurde ein Grundstein dafür gelegt, dass das Konsortium auch nach Abschluss der vom Bund geförderten, als Anschubfinanzierung geplanten, mehrjährigen Projektphase routinemäßig weiterläuft und erfolgreich für die Partner tätig ist. Dies gilt nun trotz der Tatsache, dass die Konsortialpartner seit dem Jahr 2006 selbst für alle Lizenzierungskosten aufkommen müssen.

Was sind nun die konkreten Folgen dieser anteiligen bzw. vollständigen Eigenfinanzierung?

  • Die Bibliotheken lizenzieren (zu Beginn auch mit Hilfe zentraler Mittel) bewusst die Produkte, von denen sie wissen bzw. annehmen, dass sie an ihrer Hochschule benötigt werden.
  • Diese Haltung fördert die Profilierung der einzelnen Hochschulstandorte, woran die Bibliotheken aktiv mitwirken (können).
  • Studierende und Forschende bekommen auch im Bereich der Fachinformation nur das für die jeweilige Situation relevante Angebot.
  • Die Bibliotheken haben die Chance, von der eigenen Einrichtung nicht nur als teurer Bittsteller wahrgenommen zu werden, sondern sie wachsen zunehmend in die Rolle eines kooperierenden Dienstleisters für die eigene Community.

Aus der komfortablen Situation der Subventionierung heraus wurden für alle akademischen Einrichtungen der Schweiz und für eine Vielzahl von Forschungsinstitutionen Lizenzverträge für große Datenbanken und Zeitschriftenpakete abgeschlossen. Obwohl die eigentliche Unterstützung lediglich für die kantonalen Einrichtungen erfolgte, profitierten doch alle teilnehmenden Bibliotheken von den ausgehandelten Konsortialrabatten, die durchschnittlich 30% des Listenpreises betragen.

Die bereitgestellten Projektmittel dienten allerdings nicht nur zur Lizenzierung laufender Jahrgänge, sondern wurden auch für den Kauf von Archivdaten eingesetzt. Zu nennen ist hier an erster Stelle die Datenbank „Web of Science“. Heute haben alle 10 kantonalen Universitäten, die beiden technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne, alle sieben Fachhochschulen und eine Reihe wichtiger Forschungseinrichtungen Zugriff auf Web of Science mit einer Archivdatenabdeckung, die beim Science Citation Index bis zum Jahr 1900 reicht.

An dieser Stelle könnte man also ohne Zweifel von einer Nationallizenz im deutschen Sinne sprechen. Obwohl die (freie elektronische) Zugangsberechtigung durch jede/n Bürgerin/Bürger nicht eingeschlossen ist, ist doch eine flächendeckende Zugriffsmöglichkeit für die ganze Schweiz gegeben. Schließlich ist die Schweiz ein kleines Land, bei dem die Entfernung zur jeweiligen Universitätsbibliothek ohne große Probleme, mit zumutbarem Aufwand zu bewerkstelligen ist. In diesen Bibliotheken, die oft auch gleichzeitig Kantonsbibliotheken sind, ist die Nutzung des Web of Science durch Walk-in-Users vertraglich gestattet.

Mit einer vergleichbaren vollständigen Abdeckung wurden Verträge mit den Zeitschriftenverlagen Elsevier und Springer abgeschlossen. Solange die Lizenzen von allen teilnehmenden Bibliotheken erneuert werden, besteht auch hier durch die vereinbarten Zugriffsmöglichkeiten über die eigenen Bestände hinaus (z.B. Cross- und Additional Access) ein de facto flächendeckender Zugang zu den großen Zeitschriftenpaketen. Problematisch wird die Situation erst dann, wenn ein Konsortialvertrag nicht mehr erneuert wird, wie dies im Jahr 2005 für Elsevier der Fall war.

Um die hierdurch eintretende Situation innerhalb des Konsortiums zu bewerten, muss man von der Theorie ausgehen, die Bibliotheken hätten danach ebenso flächendeckend keine bilateralen Verträge mit Elsevier abgeschlossen.

Die erworbenen Archivrechte erlauben, auch nach Ablaufen der aktuellen Lizenz auf diejenigen Jahrgänge zuzugreifen, die zuvor lizenziert waren: Als Einschränkung gilt, dass ein Zugriff jeweils nur auf die Titel möglich ist, die an der eigenen Institution zum Zeitpunkt der Lizenzierung abonniert waren.

Konkret bedeutet dies, dass der angenommene Mehrwert des „Big Deals“ mit dem Ende der Lizenz erlischt und sich nicht in den Archivrechten wiederfindet.

Hier von einer Nationallizenz im Sinne des deutschen Modells zu sprechen, ist also insofern nicht korrekt, als mit den Lizenzgebühren keine dauerhafte, nationale Literaturversorgung aufgebaut wird.

Wie bekannt, haben die Verlage mit ihren Angeboten für elektronisch verfügbare Archivdaten bei einer Reihe von Bibliotheken Interesse geweckt und diejenigen Einrichtungen, denen es finanziell möglich war, haben mehr oder weniger intensiv mit dem Aufbau von elektronischen Backfile-Paketen begonnen. Diese Aktivitäten wurden nicht vom Konsortium, sondern von den einzelnen Bibliotheken selbst abgewickelt und erfolgten naturgemäß auch nicht in koordinierter Form. Auch an dieser Stelle kann man also nicht von einem nationalen Ansatz sprechen, was noch ergänzt wird durch die Haltung der einzelnen Einrichtungen, die es grundsätzlich nicht für notwendig erachten, flächendeckend Archivdaten von Zeitschriften zu erwerben.


Das Projekt E-Archiving

Trotz aller Einschränkungen bilden die vom Konsortium im Kontext des Dreijahresvertrages 2002-04 mit Elsevier erworbenen Daten einen Bestand, über dessen Langzeitverfügbarkeit nachgedacht werden sollte. Ist eine Bibliothek zu irgendeinem Zeitpunkt gezwungen, ihren jeweiligen Vertrag mit Elsevier zu lösen, stellt sich sofort die Frage, wie der Zugriff auf dieses Paket an elektronischen Informationen weiterhin möglich ist. Selbstverständlich ist in den einzelnen Verträgen meist auch diese Situation geregelt, doch bleiben immer Fragen offen

Die Erfahrungen zeigen, dass beispielsweise keinesfalls gesichert ist, dass die Verlage am Tag X den Zugriff auch zeitnah sicherstellen können. Häufig gibt es auch Diskussionen, auf welche Titel konkret Zugriff besteht usw.

Dies ist u.a. der Grund, dass sich das Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken seit dem Jahre 2004 im Rahmen des Großprojektes „E-Archiving“ damit befasst, wie, in welcher Form und unter welchen organisatorischen und technischen Randbedingungen große Datenmengen zugänglich gemacht werden können, wobei hierbei die Dauerhaftigkeit dieses Zugangs einen wesentlichen Aspekt darstellt.

Im Kontext dieses Projektes wurden, sozusagen als Pilotinstallationen, ältere Jahrgänge wissenschaftlicher Zeitschriften aus der Schweiz digitalisiert und auf der Plattform „Swiss Electronic Academic Library Service" (SEALS) (http://retro.seals.ch) für den freien und offenen Zugriff bereit gestellt.

Ein weiteres Standbein dieses bis Mitte nächsten Jahres laufenden Projektes ist die Entwicklung eines Metadaten-Repositories, mit dessen Hilfe ein möglichst unkomplizierter, zentraler Zugang und Zugriff auf all diejenigen Volltexte möglich werden soll, die auf den unterschiedlichen Dokumentenservern Schweizer Hochschulen abgelegt sind.


Die Vision einer Elektronischen Bibliothek Schweiz

Unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen war es im Kontext der skizzierten Projekte und kooperativen Aktivitäten beinahe eine logische Konsequenz, sich ganz grundsätzlich mit der Bereitstellung elektronisch vorliegender Informationen für Wissenschaft, Lehre und Forschung innerhalb der Schweiz zu befassen. Wie können die mittlerweile in großem Umfang generierten elektronischen Angebote in koordinierter Form der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden? Wo gibt es Lücken in diesem Angebot? Wie sind die Recherchemöglichkeiten in den bibliothekarischen Verzeichnissen? Entspricht die Art und Weise der Angebotsstrukturen an den einzelnen Bibliotheken den heutigen Anforderungen?

Um diese und andere relevante Fragen beantworten zu können und Lösungen anzubieten, wurde im letzten Jahr das Projekt „Elektronische Bibliothek Schweiz“ (http://www.e-lib.ch/index.html) entwickelt, mit dessen Hilfe zumindest ein Teil der offenen Fragen und Probleme gelöst werden soll.

Die konkrete Idee von E-lib.ch ist der Ansatz, in den Jahren 2008 bis 2011 ein „nationales Wissenschaftsportal mit einem zentralen Einstiegspunkt“ zu schaffen, wobei die Realisierung über zentral geführte Projekte erfolgen soll. Diese Einzelprojekte sind in 7 Clustern konzentriert und dienen letztlich einer Integration der bereits verfügbaren elektronischen Informationen mit den im Kontext des Projektes noch zu entwickelnden Services.

Unter der Überschrift „Zugang, Portale, Infrastruktur“ geht es einmal um die Schaffung einer einheitlichen Rechercheoberfläche über alle bereits in der Schweiz vorhandenen Ressourcen, um die Einführung von Personalisierungsfunktionen, um Fragen der einmaligen Identifizierung für den Zugriff auf alle Dienste und um die Idee eines One-Stop-Shopping-Konzeptes.

Unter der Rubrik „Content und Anreicherung“ geht es um die Digitalisierung, Erschließung und Bereitstellung relevanter Quelleninformationen aus der Schweiz und um die problem- und interessenspezifische Ausweitung des Angebotes an kommerziell erworbenen elektronischen Inhalten.

Unter dem Oberbegriff „Information Literacy, Vernetzung und Kompetenzzentren“ schließlich geht es um Schulung und Weiterbildung hinsichtlich der Informationskompetenz aller Stakeholder, den Auf- und Ausbau schweizweit vernetzter Repositories für digitale Publikationen und um den Aufbau und die Sicherung der für all diese Aktivitäten notwendigen Kompetenzen.


Schlussbemerkung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Hochschullandschaft innerhalb der Schweiz sehr heterogen und komplex ist, was sich im Bereich der Informationsversorgung dahingehend auswirkt, dass nationale Ansätze nur sehr schwer zu realisieren sind.

Sind in Deutschland durch die Aktivitäten der DFG nationale Aspekte zumindest tendenziell durchgesetzt worden, ist die Schweiz noch weit von einer landesweit ausgerichteten Informationspolitik entfernt. Die in Deutschland in den letzten Jahren verhandelten Nationallizenzen sind zumindest ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch die Diskussionen innerhalb der Bibliotheks-Community hinsichtlich der Relevanz einzelner Produkte kontrovers sind.

Eine nationale Informationspolitik spiegelt sich naheliegenderweise auch in einer landesweiten Lizenzierung von Informationsprodukten wieder und hier bleibt für die Schweiz noch Einiges zu tun. Die Erfahrungen zeigen, dass gegen weltweit tätige „Informationskonzerne“ eine einzelne Universität oder Bibliothek nur sehr beschränkte Möglichkeiten hat und dass somit, wenn überhaupt, nur konzertierte Aktionen zum Ziel führen.