gms | German Medical Science

GMS Hygiene and Infection Control

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)

ISSN 2196-5226

Wirtschaftlichkeitsanalyse der dezentralen Bettenaufbereitung im Vergleich zur zentralen Bettenaufbereitung und Schlussfolgerungen zur Optimierung in einem Krankenhaus der Maximalversorgung

Analysis of economic efficiency of decentralized versus centralized reprocessing of patients' beds and practical consequences for a maximum-care hospital

Originalarbeit

Search Medline for

  • corresponding author Claudia Winkelmann - Universitätsklinikum Leipzig AöR, Stabsstelle Physikalische Therapie und Rehabilitation, Leipzig, Deutschland
  • author Steffen Fleßa - Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement der Ernst-Moritz-Arndt-Universität, Greifswald, Deutschland
  • author Axel Kramer - Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität, Greifswald, Deutschland

GMS Krankenhaushyg Interdiszip 2008;3(2):Doc17

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/journals/dgkh/2008-3/dgkh000115.shtml

Published: May 28, 2008

© 2008 Winkelmann et al.
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution License (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.en). You are free: to Share – to copy, distribute and transmit the work, provided the original author and source are credited.


Zusammenfassung

Problemstellung: Der Ausweis von Krankenhausleistungen in Bezug auf Sekundärleistungen ist suboptimal. Zur Sekundärleistung eines Krankenhauses zählt die technische Hygiene. Als eine in ihrer Lösung unterschiedlich diskutierte Aufgabenstellung der technischen Hygiene sollte die Bettenaufbereitung unter ökonomischen Gesichtspunkten analysiert werden, da hierzu keine umfangreiche Kostenerhebung in der Literatur existiert. Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden. 1. Die Untersuchungen mussten die Anforderungen seitens des Gesetzgebers an die Hygieneleistungen im Krankenhaus berücksichtigen. Neben Aussagen zum Output, d.h. zum Nutzen des jeweiligen Verfahrens für die Patienten, wird der Input über eine Kostenanalyse gemessen, um das Verfahren mit der besten Kosten-Nutzen-Relation zu identifizieren. 2. Daneben werden Optionen zur Kostenreduzierung auf Basis der Kostensenkungspotenziale der jeweiligen Verfahren verdeutlicht. 3. Zudem sollen im Zusammenhang mit der Bettenaufbereitung weiterführende Aspekte zur Kostenreduzierung aufgezeigt werden.

Methode: Es wurden die drei in Deutschland angewendeten Verfahren zur Bettenaufbereitung analysiert, die dezentrale, die zentral-manuelle und die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung. Zunächst erfolgte die Literaturrecherche, um anhand der gesetzlichen Auflagen das Soll zu ermitteln. Die Ist-Erhebung stützt sich jeweils auf Betriebsstättenbesichtigungen bei Herstellern von Aufbereitungsanlagen, Begehungen in Krankenhäusern, Interviews mit Herstellern, Betreibern und Verantwortlichen von Bettenaufbereitungsanlagen in Bettenzentralen, Interviews mit Ausführenden und Verantwortlichen diverser Managementbereiche im Krankenhaus. Für die Kostenanalyse wurden die wesentlichen Kostenarten untersucht. Die Kostenkalkulation basiert auf der fiktiven Beschreibung eines Maximalversorgers. Soweit möglich, kamen Echtdaten zum Ansatz. Die verwendeten Preise beziehen sich auf Listenpreise, ohne Rabatte und Skonti zu berücksichtigen. Das recherchierte Datenmaterial wurde in Bezug auf Output und Input vergleichend gegenübergestellt und bewertet.

Ergebnisse und Diskussion: Hygienisch-medizinischen Expertisen kann entnommen werden, dass jede Aufbereitungsform zum notwendigen Aufbereitungsergebnis führt, wofür die Motivation der Ausführenden eine Grundvoraussetzung darstellt, d.h. bezüglich der hygienischen Sicherheit sind die drei Verfahren als gleichwertig anzuordnen. Die wesentlichen Kostenarten sind Bau-, Investitions-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Material-, Betriebsmittel-, Personalkosten sowie Kosten durch Bettentransporte, wobei jede Aufbereitungsform unterschiedliche Kostenarten verursacht. Die Bettenaufbereitung erfolgt in Deutschland vornehmlich durch die Berufsgruppen Reinigungs-, Hol- und Bring- sowie Pflegedienst. Bei den drei untersuchten Verfahren machen die Personalkosten jeweils den größten Anteil an den Gesamtkosten der Aufbereitungsprozesse aus (bis zu 89%). Hinsichtlich der Aufbereitung der Betten in einer Bettenzentrale sind die für den Hin- und Rücktransport der Betten verbrauchten Personalressourcen respektive -kosten maßgeblich. In Bezug auf die zentral-maschinelle Aufbereitung müssen die Kosten für Betriebsmittel neben den Personalkosten als bestimmend für die Gesamtkosten angesehen werden (bis zu 42%). Hinsichtlich der Kostensenkung bieten die Personal- und Betriebsmittelkosten die größten Potenziale. Erstere können durch die Wahl der für die Tätigkeit verantwortlichen Berufsgruppe reduziert werden. Bei identischen Aufbereitungsergebnissen betragen die Kosten für die zentral-manuelle bzw. -maschinelle Aufbereitung im Vergleich zur dezentralen Bettenaufbereitung das rund 2,9- bzw. 4,5fache.

Schlussfolgerungen: Die Kosten für die Bettenaufbereitung fallen für jeden Krankenhausfall an. Damit sind sie nicht vernachlässigbar. Die Bettenaufbereitung ermöglicht als typische Sekundärleistung auf dem Gebiet der technischen Hygiene große Kostensenkungspotenziale. Als unter ökonomischen und hygienisch-medizinischen Gesichtspunkten geeignetes Verfahren hat sich die dezentrale Bettenaufbereitung gezeigt. Da Personalkosten unabhängig vom Aufbereitungsverfahren den prozentual größten Anteil an den Gesamtkosten des Aufbereitungsprozesses darstellen, ergibt sich durch Einsatz der kostengünstigsten Berufsgruppe, dem Reinigungsdienst, in Verbindung mit klaren Vorgaben zur Risikoeinstufung des Betts nach Patientenentlassung oder -verlegung und der damit verbundenen Anforderungen an die Bettenaufbereitung ein Einsparpotential um bis zu 61%.

Abstract

Problem: The documentation of hospital services in terms of secondary services is suboptimal. Technical hygiene is one of the secondary services of a hospital. As one aspect of technical hygiene whose realisation is currently a topic of debate, the reprocessing of beds should be analyzed under economic points of view, because up to now no thorough cost analysis exists. The following aspects should be considered: The analysis must include the legal requirements on reprocessing of beds. In addition to statements on output, i.e., on the benefit of the given procedure to the patient, the input is measured with a cost analysis to identify the procedure with the best cost:benefit ratio. Moreover, options for cost reduction based on the cost-cutting potential of a given procedure are emphasized. Additionally, in terms of bed reprocessing, continuing aspects for reducing costs should be indicated

Method: The three types of reprocessing performed in Germany were analyzed: decentralized, centralized-manual, and centralized-mechanical reprocessing of beds. First, a literature search was done to determine the legal requirements. The analysis of the actual situation was based on plant-site inspections at manufacturers of reprocessing equipment, inspections in hospitals, interviews with manufacturers, operators, and persons responsible for equipment at central bed reprocessing facilities, interviews with those performing the work in and persons responsible for various management areas in the hospital. For the cost analysis, essential cost categories were examined. The cost calculation was based on the fictive description of a maximum provider. If possible, real data were used. The used prices refer to list prices without considering discounts or cash discounts. The data acquired were compared and evaluated in terms of output and input.

Results and discussion: Expert opinions in medical hygiene show that each type of reprocessing leads to the necessary reprocessing result, for which the motivation of the worker performing the job is a requirement; i.e., in terms of hygienic certainty, the three processes are equivalent relative to output. The essential cost categories are construction, investment, service and maintenance, material, operating resources, personnel costs, and bed-transport costs; however, every type of reprocessing causes different cost categories. In Germany, bed reprocessing is chiefly performed by the janitorial, delivery, and nursing professions. In each of the three processes examined, personnel costs make up the largest share of the total cost of reprocessing (up to 89%). In terms of bed reprocessing at a central facility, the personnel resources spent on round-trip bed transport are decisive. Relative to the centralized-mechanical processing, operating resources must be considered in addition to personnel costs as decisive for the total expenses (up to 42%). With regard to cutting costs, personnel and operating resources hold the greatest potential. The former can be reduced by selecting the right trade guild for the job. With identical reprocessing results, the costs for the central-manual or -machine reprocessing are greater than those of decentralized bed processing by about 2.9 and 4.5 times, respectively.

Conclusion: Costs for bed reprocessing are incurred for every hospitalization, meaning they are considerable. As a typical secondary service in technical hygiene, bed reprocessing has a great cost-cutting potential. In terms of both economics and medical hygiene, decentralized bed reprocessing has been shown to be suitable. Because personnel costs make up the greatest percentage of the total costs – independent of reprocessing method – potential savings of 61% result if the most cost-effective trade guild, janitorial services, performs the work, given clear guidelines on the risk classification of the bed after patient release or transfer and the concomittant requirements for bed reprocessing.


1 Grundlagen

1.1 Problemstellung

Im Fokus gesundheitspolitischer Diskussionen in Deutschland steht unter anderem die Finanzierbarkeit des heutigen und zukünftigen Gesundheitssystems [44]. Dabei geht es insbesondere um die Begrenzung des Mitteleinsatzes für Leistungen im Gesundheitswesen unter der Option eines gesamtgesellschaftlichen Konsens. Im Zusammenhang mit dieser Diskussion stehen Aspekte wie Art, Umfang und Definition medizinischer Leistungen, das Verständnis von Solidarität und die Bedeutung des Gesundheitssektors als Wirtschaftsfaktor [30].

Die Ausgabenprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind hinlänglich publiziert [44], [29]. Einen wesentlichen Teil der Ausgabendiskussion nimmt der stationäre Sektor ein. Im Hinblick auf sinkende Betriebsergebnisse in vielen Krankenhäusern und der Finanznöte des öffentlichen Haushalts stellt sich eine mittelfristige Begrenzung finanzieller Ressourcen im stationären Sektor dar [53]. Damit sind die Leistungserbringer gefordert, rational zu handeln, d.h. die knappen Ressourcen nicht freiwillig zu vergeuden [20].

Eng mit der Betrachtung der Finanzierbarkeit ist die dauerhafte Sicherstellung der Qualität der Leistungserbringung im Krankenhaus zu werten. Die Krankenhausleistung setzt sich aus Primärleistungen, d.h. der Gesamtheit der medizinischen und pflegerischen Leistungen, und Sekundärleistungen wie Speisenversorgung, Medizintechnik und Facility Management zusammen, die in Bezug auf die Primärleistungen unterstützende Funktion haben und untrennbar mit dem Krankenhausproduktionsprozess verbunden sind. Leistungen der technischen Hygiene wie die Bettenaufbereitung zählen zu den Sekundärleistungen. Die Prozesse zur Erbringung von Sekundärleistungen sind in der Regel modifizierbar. Das gilt auch für den Bettenaufbereitungsprozess. In dem Maße, wie unterstützende Leistungsprozesse im Krankenhaus gestaltbar, aber nicht eliminierbar sind, wird ihnen bei der Analyse von Wirtschaftlichkeit und Qualität in der stationären Versorgung hohe Priorität beigemessen. Die Bettenaufbereitung besitzt unabhängig von der Art der Ausführung insofern Einfluss auf die Kosten des Gesamtprozesses, als sie für jeden Krankenhauspatienten zu erbringen ist [57].

Die Bettenaufbereitung basiert auf speziellen Richtlinien und Empfehlungen und lässt sich für verschiedene Szenarien standardisieren. Aus diesem Grund ist die Analyse unterschiedlicher Aufbereitungsformen hinsichtlich Kosten und Qualität von hoher Praxisrelevanz. Auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsanalyse wird nachfolgend der Kostenvergleich als Modellfall für die dezentral-manuelle, die zentral-manuelle und die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung unter der Voraussetzung der Einhaltung der Hygienestandards angestellt. Der Modellvergleich weist einen hohen Praxisbezug auf, berücksichtigt die Besonderheiten des stationären Sektors unter heutigen Bedingungen und geht insbesondere auf eine output-nahe Leistungsbewertung ein.

Die Mischform von dezentraler und zentraler Aufbereitung, d.h. bei Vorhandensein einer Desinfektionsanlage wird seitens der Pflegekräfte selektiert, welches Krankenhausbett zentral-maschinell aufbereitet wird, ist nicht Gegenstand der Kostenanalyse. Beispiele für die zentrale Aufbereitung bei dieser Mischform sind die Aufbereitung der Gesamtheit der Betten mindestens einmal pro Jahr, die Gesamtheit der Betten von Verstorbenen, die Gesamtheit der Betten von infektiösen Patienten und die Gesamtheit der Intensivbetten nach deren Gebrauch. Bei der Mischform werden die Betten jedoch in der Hauptsache dezentral und manuell aufbereitet.

1.2 Gesundheitsökonomische Grundlagen

Ein Krankenhaus handelt wirtschaftlich, wenn die in der ärztlich-pflegerischen Zielsetzung vorgegebenen Leistungen mit dem geringst möglichen Mitteleinsatz erreicht werden [19]. Ebenfalls handelt ein Krankenhaus nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, wenn maximale Qualität bei gegebenen Ressourcen angestrebt wird. Wirtschaftlichkeit wird bestimmt durch die Art und Menge der erbrachten Leistungen, deren Qualität, den Mitteleinsatz und das Vorhalten von Leistungen im Sinne der Leistungsfähigkeit (Abbildung 1 [Abb. 1]).

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse für Leistungen auf dem Gebiet der technischen Krankenhaushygiene beschäftigt sich mit den Fragen, inwieweit die erbrachten Leistungen bezogen auf das definierte Ziel tatsächlich notwendig waren und ob sie effizient erzeugt wurden. Eng damit verbunden sind folgende Aspekte:

  • Unter welchen Bedingungen sind die erbrachten Leistungen effizient?
  • Welche Kosten verursachte die erbrachte Leistung?
  • Gibt es Alternativen der Leistungserbringung mit einem optimierten Verhältnis von Input zu Output?

Wirtschaftlichkeitsanalysen betrachten die relative Wirtschaftlichkeit. Die Analyse bezieht sich jeweils auf vergleichbare Leistungen. Vor diesem Hintergrund sind Systematisierungsmerkmale heranzuziehen, die im Kontext der Wirtschaftlichkeitsanalyse dieser Leistungen zu diskutieren sind.

Ein Systematisierungsansatz kann die Kategorisierung in patientennahe bzw. patientenferne Krankenhausleistungen sein. Dabei funktioniert der patientennahe Leistungsbereich analog einem Dienstleistungsbetrieb, während patientenferne Leistungsbereiche einen Sachgüterbetrieb widerspiegeln.

Unter patientennahen Leistungen werden sämtliche ärztliche und pflegerische Leistungen subsumiert, die zur Kernkompetenz des Krankenhauses zählen. Weiterhin gilt als patientennah, was Patienten und ihre Angehörigen mit ihren Sinnesorganen bei einem Aufenthalt bzw. Besuch wahrnehmen [62].

Die Krankenhaushygiene erfüllt eine alle medizinischen Bereiche eines Krankenhauses begleitende Querschnittfunktion [39]. Davon ausgehend muss in Bezug auf die Einordnung der Krankenhaushygiene geschlussfolgert werden, dass sie in Abhängigkeit der einzelnen Leistung sowohl patientennah als auch patientenfern erbracht werden kann. Speziell in Bezug der Bettenaufbereitung kann eine scharfe Abgrenzung in patientennahe und -ferne Leistungen allerdings nicht vorgenommen werden.

1.3 Rahmenbedingungen der Wirtschaftlichkeitsanalyse stationärer Leistungen

1.3.1 Charakteristik des Krankenhausleistungsprozesses

Beim stationären Leistungsprozess handelt es sich um ein hoch spezialisiertes System. Hintergründe liegen einerseits in der Individualität der Patienten, ihrer spezifischen medizinischen und sozialen Situation, andererseits in den Leistungsmöglichkeiten und strukturellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Krankenhauses [43].

Conrad [12] gliedert die Prozesse im Krankenhaus in Anlehnung an die Kosten- und Leistungsrechnung in drei Hauptkomplexe, die Haupt-, Hilfs- und Nebenleistungsprozesse. Die Bettenaufbereitung wird als Nebenleistungsprozess den so genannten Neben- bzw. Sekundärleistungen im Krankenhaus subsumiert [22] (Abbildung 2 [Abb. 2]). Ein häufig verwendetes Konstrukt des Krankenhausleistungsprozesses ist das Stufenmodell nach Eichhorn [18]. Es differenziert als Produktionsstufen den Primär- und den Sekundärleistungsprozess. Für die Gestaltung der Primärprozesse (ärztliche diagnostische und therapeutische Intervention etc.) bildet der sekundäre Prozess das Fundament.

1.3.2 Output-Größen im Krankenhausproduktionsprozess

Die Anzahl der behandelten Fälle dient neben der Untersuchung von Leistungskomplexen z.B. in Form der Behandlungstage als Output-Maß. Die Fallzahl spielt insbesondere bei der Betrachtung der Kosten der Bettenaufbereitung als sekundäre Inputleistung der Krankenhausproduktion eine große Rolle, da de facto für jeden neuen Krankenhausfall ein aufbereitetes Bett verfügbar sein muss [57]. Der Krankenhausfall wird als Endprodukt bezeichnet. Auf Grund seiner zentralen Stellung im Krankenhausprozess ist der Krankenhausfall per se geeignet, das Output-Maß wider zu spiegeln. Die Fallzahl kann mit folgender Formel [56] erhoben werden:

Formel 1

Dabei ist es gängige Praxis, dass unter die Patientenzugänge auch die Zugänge fallen, die von extern aus anderen Krankenhäusern vollstationär aufgenommen sowie intern verlegt werden.

1.3.3 Stellenwert qualitativer Aspekte bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse sekundärer Krankenhausleistungen

Der Stellenwert der Qualität der Leistungen im Krankenhaus ist aus folgenden Gründen wesentlich gestiegen:

  • die Erkenntnis, dass auch ärztliches Tätigwerden Fehler behaftet sein kann
  • die steigende Zahl der Patienten, die informiert und sensibilisiert ist
  • die Vermutung, dass eine geringere Finanzierungsbasis im Gesundheitswesen zwingend zu Qualitätseinbrüchen führt
  • das Bestreben, mittels qualitätssichernder Maßnahmen auf höhere Wirtschaftlichkeit zu wirken [51], [52].

Von einem Gesundheitssystem werden optimale Behandlungsergebnisse und höchste Qualität bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit gefordert. Diese Forderungen werden unmittelbar auch an die Leistungserbringer stationärer Leistungen gestellt und schließen Leistungen der technischen Hygiene insbesondere vor dem Hintergrund von Krankenhausinfektionen zwingend ein [37]. Qualität ist ein relevanter Leistungsfaktor, um den Umsatz stationärer Einrichtungen langfristig zu sichern [22], [34].

Wesentliche gesetzliche Grundlagen für die Qualitätssicherung bilden unter sozialrechtlichen Aspekten die Regelungen im SGB V [55], [54]. Daneben wurde der rechtliche Rahmen mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG, 1988) sowie mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG, 1992) gegeben [10]. Parallel mit dem GSG wurde der § 137 SGB V implementiert, der die Qualitätssicherung stationärer Leistungen regelt. Zusammenfassend wird auszugsweise § 135a Abs. 1 SGB V zitiert: Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.

1.3.4 Rechtsnormen für die Qualitätssicherung der Bettenaufbereitung

Als Basis für die Qualitätssicherung von Prozessen der technischen Hygiene im Allgemeinen und der dezentralen bzw. zentralen Bettenaufbereitung im Besonderen sind folgende Regelwerke und Empfehlungen mit unterschiedlicher Verbindlichkeit relevant [36]:

  • das Infektionsschutzgesetz mit Artikel 1 des Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes [41]
  • die Gesundheitsdienstgesetze der Länder
  • in einigen Bundesländern die Landeskrankenhaushygieneverordnung
  • das Gesetz über Medizinprodukte (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberordnung (MPBetreibV)
  • die Trinkwasserverordnung
  • das Abfallgesetz
  • die Gefahrstoffverordnung und das Chemikaliengesetz
  • die Biostoffverordnung
  • die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
  • die Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) einschließlich der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste)
  • die Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene
  • die Normen gemäß Deutschem Institut für Normung (DIN) auf Basis des Comité Européen de Normalisation (CEN) oder der International Organisation for Standardization (ISO)
  • die Leitlinien des Arbeitskreises „Krankenhaus- und Praxishygiene“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

Explizit ist die Bettenaufbereitung in § 23 der Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern (Krankenhausbetriebs-Verordnung-KhBetrVO) vom 10. Juli 1995 vorgeschrieben.

Die Sicherstellung und Umsetzung hygienischer Bedingungen und Maßnahmen liegt ausschließlich in der Verantwortung der Krankenhausleitung. Sie hat alle notwendigen Interventionen zu veranlassen, die die gebotene Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sicherstellen [36]. Bezogen auf die Krankenhaushygiene fungiert die oberste Leitungsebene als Indikator für die Strukturqualität. Über diese oberste Führungsebene wird in sämtliche Entscheidungsgremien die Qualität als Leitlinie des Handelns eingebracht [5]. Darüber hinaus trägt jede Berufsgruppe, die in die Gestaltung der Leistungsprozesse im Krankenhaus integriert ist, für die Umsetzung von Hygienestandards Eigenverantwortung.


2 Wirtschaftlichkeitsanalyse der Bettenaufbereitung

2.1 Generelles Vorgehen

Ziel ist die detaillierte Leistungsprüfung für den Gesamtprozess der Bettenaufbereitung. Die Ist-Erhebung stützt sich auf Betriebsstättenbesichtigungen bei Herstellern von Aufbereitungsanlagen und Krankenhausbetten, Begehungen der Untersuchungsobjekte in Krankenhäusern, Interviews mit Herstellern, Betreibern und Verantwortlichen von Bettenaufbereitungsanlagen in Bettenzentralen, Interviews mit den für die Tätigkeit zuständigen Angehörigen der Berufsgruppen Pflege-, Reinigungs- sowie Hol- und Bringdienst. Darüber hinaus wurden Akten eingesehen und verschiedene Messungen sowie Aufnahmen der vorhandenen Technik/Geräte und Ausstattung ausgeführt.

Für die Kostenanalyse wurden als wesentliche Kostenarten Personal-, Investitions-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Material-, Betriebsmittel-, Baukosten sowie Kosten durch Bettentransporte untersucht. Die Kostenkalkulation basiert vor dem Hintergrund vergleichbarer Daten bezüglich der Rahmenbedingungen auf der fiktiven Beschreibung eines Maximalversorgers. Soweit möglich, kamen Echtdaten zum Ansatz. Die verwendeten Preise beziehen sich auf Listenpreise, ohne Rabatte und Skonti zu berücksichtigen. Das recherchierte Datenmaterial wurde hinsichtlich Input und Output vergleichend gegenübergestellt und bewertet. Begründet wurde dieser Teil der Arbeit durch detaillierte Befragung und Zuarbeit leitender Mitarbeiter der Bereiche technische Hygiene, Medizintechnik, Krankenhauslogistik, Einkauf, Facility Management, Bau- und Projektsteuerung, Finanzen/Controlling und Personalmanagement in Krankenhäusern. Im Rahmen der Analyse war die Entscheidung für einen fiktiven, akutmedizinischen Maximalversorger relevant. Die Vergleichbarkeit der Daten beider Bettenaufbereitungsverfahren erforderte darüber hinaus eine realitätsnahe Ausgangsebene.

2.2 Analyse der Struktur des Maximalversorgers

Standort und Aufgabenstellung des Maximalversorgers: Für die Kosten der beiden Formen der Bettenaufbereitung wurde insbesondere zur vergleichenden Gegenüberstellung der Analyseergebnisse als fiktives Beispiel ein Akutkrankenhaus der Maximalversorgung gewählt. Dabei orientieren sich die Rahmenbedingungen dieses Maximalversorgers an real existierenden Krankenhäusern in Deutschland. Standort des fiktiven Krankenhauses ist das Zentrum von Deutschland in einem der neuen Bundesländer. Die Versorgung der Patienten erfolgt in drei Komplexen. Zwei Verbindungsgänge ermöglichen, dass innerhalb der Gebäude eine Strecke von insgesamt ca. 1 km zurückgelegt werden kann. Diese Möglichkeit wird sowohl von Patienten und Angehörigen als auch medizinischem und nichtmedizinischem Personal genutzt. Zur Nutzung zählen auch Patiententransporte im Rollstuhl oder Patientenbett zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken sowie eilige Materialtransporte. Darüber hinaus befinden sich auf dem Campus des Maximalversorgers weitere Institute und nicht Betten führende Kliniken, die nur über klinikinterne Verkehrsverbindungen des Außengeländes angelaufen werden können. Die klinikinternen Verkehrsverbindungen des Außengeländes stehen Patienten und Angehörigen, medizinischem und nichtmedizinischem Personal, Hol- und Bringdiensten, Hausdiensten, Rettungsdiensten etc. zur Verfügung. Für das Zurücklegen der Strecken kommen Pkw, RTW, KTW, klinikeigene Fahrräder usw. zum Einsatz. Insgesamt werden auf dem Campus 18 Aufzüge betrieben, darunter 14 in den drei verbundenen Gebäudekomplexen und 4 in den peripheren Klinikteilen. Die Aufzüge werden multipel verwendet.

Ausgewiesene Schwerpunkte im Rahmen des stationären Versorgungsauftrags sind die Not- und Unfallversorgung. Der Maximalversorger umfasst folgende Betten führenden Kliniken: Allgemein- und Viszeralchirurgie, Anästhesie, Intensivmedizin, Schmerztherapie und Palliativmedizin, Angiologie, Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gefäßchirurgie, Geriatrie, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Hautkrankheiten, Innere Medizin, Kinderchirurgie, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Orthopädie, Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Strahlentherapie und Radioonkologie, Thoraxchirurgie, Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Urologie. Die Bettenkapazität umfasst 1240 Betten nach § 108/109 SGB V mit einem Auslastungsgrad von 80%. Die Gesamtzahl der stationären Fälle beträgt per anno 47.168 Fälle.

Das zu untersuchende Krankenhaus befindet sich mit 100% in privater Trägerschaft. Als Rechtsform wurde eine Kapitalgesellschaft in Form der GmbH gewählt.

2.3 Wirtschaftlichkeitsanalyse der dezentralen Bettenaufbereitung

2.3.1 Voraussetzungen und Anforderungen

Grundlagen: Jeder aufgenommene Patient hat Anrecht auf ein sauberes, desinfiziertes und mit frischer Wäsche überzogenes bzw. mittels Erreger dichter Bezüge geschütztes und durch Wischdesinfektion aufbereitetes Bett [35], [57], [47], [14].

Der Prozess der dezentralen Bettenaufbereitung lässt sich in unterschiedliche Teilprozesse gliedern. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist entscheidend, welche der einzelnen Aufbereitungsschritte zur Erreichung des definierten Ziels führen. Als Ziel gilt ein für Patienten aufbereitetes Bett, das sowohl die rechtlichen als auch ethischen Anforderungen seitens Gesetzgebung und des Krankenhauses vollumfänglich erfüllt. Danach können die identifizierten Teilprozesse als Status Quo in der täglichen Praxis aufgenommen werden. Eine Prüfung und zielorientierte Auswertung der Daten unter den Aspekten von Effizienz und Effektivität schließt sich an. Sämtliche Ressourcen verschwendende Teilprozesse sind zu eliminieren. Die kontinuierliche Steuerung und nachhaltige Kontrolle sichern das Ergebnis [12], [27].

Vor diesen Hintergründen sind dezentrale Bettenaufbereitungsprozesse unter vier Aspekten (Abbildung 3 [Abb. 3]) zu beurteilen:

  • Vorgaben des Gesetzgebers, Überprüfung der Einhaltung durch Ist-Analyse und ggf. Korrektur durch Leistungsmodifizierung
  • ethisch vertretbare Praxis; Patientennutzen
  • Prüfung jeder Aktivität auf Effektivität (Wirksamkeit) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit) (Abbildung 4 [Abb. 4]) [13]
  • Soll-Ist-Vergleich

Erheblich für die Analyse ist, dass für den Bettenaufbereitungsprozess weder eine einheitliche Organisationsform noch eine einheitliche Vorgehensweise definiert sind. Diese richten sich nach den lokalen Voraussetzungen und unterliegen Entscheidungen des Trägers, der Verantwortlichen und Ausführenden.

Standortbedingungen: Anhand identifizierter Teilschritte zur dezentralen Bettenaufbereitung und der Tatsache, dass diese in die routinemäßigen Arbeitsabläufe und Leistungen auf Station integriert sind, kann abgeleitet werden, dass die Standortbedingungen keine Ausschlusskriterien enthalten (s. Abschn. 2.3.2).

Je nach Kategorisierung der Betten in Normal-, Risiko- und Infektionsbetten steigen die Anforderungen an die Aufbereitung. Dabei richtet sich der Gefährdungsgrad einerseits nach der von infektiösen Betten ausgehenden Gefährdung, andererseits nach der Infektionsanfälligkeit des Patienten [47]. Für das Normal- bzw. Standardbett sind die Anforderungen an die Aufbereitung am geringsten. Hierbei handelt es sich um nicht-kritische Gegenstände, die zur Bettgestell-Aufbereitung nur an den Griffkontaktflächen einer desinfizierenden Reinigung bedürfen (Abbildung 5 [Abb. 5]).

Einige Autoren favorisieren die dezentrale Aufbereitung in einem hierfür vorgehaltenen Raum auf der Station bzw. in Stationsnähe. Dazu wird das Bett noch im Patientenzimmer abgerüstet. Nach dem Abrüsten wird das Bett aus dem Patientenzimmer in den Bettenaufbereitungsraum transportiert und anschließend z.B. am Ende des Stationsgangs bis zur Weiterverwendung gelagert [35], [57]. Vor dem Hintergrund, dass das Bettgestell ohnehin in die tägliche Reinigung einbezogen bzw. bei Kontamination eine sofortige Wischdesinfektion obligatorisch ist, bei Bedarf ein Wäschewechsel vorgenommen wird und darüber hinaus Patiententransporte im Bett durch das gesamte Haus ohne spezielle Abdeckungen erfolgen, kann eine Separierung der Betten aus den Patientenzimmern zur Aufbereitung nicht nachvollzogen werden.

Hinsichtlich der Schwarz-Weiß-Trennung der einzelnen Arbeitsschritte der dezentralen Aufbereitung von Risiko- und Infektionsbetten werden ebenfalls verschiedene Standpunkte vertreten. Rüden [49] fordert keine räumliche Trennung für die Hauptschritte Abrüsten, Desinfektion, Aufrüsten. Nach Abschluss der Bettenaufbereitung verbleibt das Bett weiterhin im Patientenzimmer oder wird im Ausnahmefall z.B. am Ende des Stationsflurs oder im Versorgungsraum bis zur erneuten Verwendung deponiert. Andere Publikationen weisen explizit darauf hin, dass der Abwurf von Bettwäsche und Kopfkissen/Einziehdecke sowie die Wischdesinfektion im Patientenzimmer vorgenommen werden sollten, während insbesondere für Infektionsbetten das Aufrüsten (Beziehen der Matratze mit chemothermisch desinfiziertem Laken, Beziehen der chemothermisch desinfizierten Einziehdecke und Kopfkissen mit dementsprechend aufbereiteten Bezügen und ggf. das Abdecken mit Schutzfolie) in einem separaten Raum erfolgen sollte [35], [57]. Zur Beurteilung der Notwendigkeit einer räumlichen Trennung der Aufbereitungsschritte ist die Übertragung von Erregern durch kontaminierten Staub einzuschätzen. Im Zuge der Bettbenutzung durch den Patient (Lagewechsel, Physiotherapie im Bett, Aufstehen etc.) kann die damit provozierte Staubaufwirbelung durchaus mit der Aufwirbelung bei sachgemäßer Bettenaufbereitung im Patientenzimmer verglichen werden. Insofern ist die räumliche Trennung der Arbeitsschritte kostentreibend, jedoch nicht zielführend.

Anforderungen an Bettenmodelle, Bettbestandteile und Lagerungsmaterialien: In erster Linie gehen die Anforderungen an das Klinikbett als Gesamtheit von dem sich aus der Patientenversorgung des Krankenhauses bzw. des jeweiligen klinischen Alltags ergebenden Bedarf aus. Klinikbetten sollen prinzipiell der DIN EN 60601-2-38 [17] entsprechen. Seitens der Hersteller wird in Bezug auf die Bettenaufbereitung u.a. mit folgenden Eigenschaften geworben [64]:

  • 4-Rollen-Zentralbremsung über fußseitige Bremspedale
  • einstellbarer Geradeauslauf der Rollen
  • komfortabler Austausch der Laufrollen nach Bedarf und Bodenbeschaffenheit
  • leichter Transport durch Verwendung nicht rostender Materialien, hauptsächlich Aluminium in verwindungssteifen Konstruktionen
  • Wandabweisrollen an allen vier Bettecken
  • geschlossene Konstruktion, kompakte Technik und glatte Oberflächen (Integration der Antriebelemente in wasserdicht verkapselten Bauteilen, die Einzelteile bestehen aus Aluminium, Edelstahl oder Kunststoff),
  • weitgehende Wartungsfreiheit (Verwendung ausschließlich wartungsfreier Motoren und Elektrik-/Elektronikkomponenten, Dauerschmierung aller beweglichen Teile der Höhenverstellung, des Kompaktantriebs und der Seitensicherung
  • technische Überprüfungen nach Checkliste bzw. einmal per anno
  • volle Funktionalität auch bei Unterbrechung der Stromzufuhr
  • multipler Einsatz einer Bettenart durch modulare Konzeption

Bezogen auf die Reinigung und Desinfektion müssen fallweise sowohl das Bettgestell als auch am Bettgestell montierte Zusatzteile diesen Methoden komplett zugängig sein. Als in den Aufbereitungsprozess einzubeziehende Zusatzteile gelten z.B. Bettbogen, Lagerungshilfen, Steckgitter [50], [15], [36].

Als Voraussetzung zur manuellen Reinigung bzw. desinfizierenden Reinigung der Matratze wird ein glatter, desinfizierbarer, flüssigkeits- und erregerdichter Überzug (Encasing) empfohlen, der mindestens die Liege- und Seitenflächen umschließen muss. Hygienisch vorteilhafter sind Ganzbezüge [15]. Lagerungshilfen für Patienten, wie sie vordergründig in den Fächern Orthopädie, Traumatologie, Angiologie, Geriatrie usw. für ein optimales Therapieergebnis zum Einsatz kommen, sind analog den Matratzen mit einem flüssigkeits- und erregerdichten Überzug zu versehen. In den meisten Fällen werden diese Lagerungshilfen heute bereits herstellerseitig in entsprechender Qualität angeboten.

Eine zentrale Rolle hinsichtlich Bettenhygiene nimmt die Bettwäsche ein, da Patient und Angehörige mit sauberer Bettwäsche das Hygieneniveau antizipieren. Der Anspruch an eine hygienische Bettenaufbereitung wird allerdings damit nur unzureichend erfüllt. Gemäß RKI-Richtlinie hat saubere Wäsche frei von Krankheitserregern und keimarm bzw. für bestimmte Zwecke steril zu sein [47]. Es herrscht daher Konsens, dass die Bettwäsche nach jedem Patientenwechsel einem desinfizierenden Waschverfahren unterzogen wird [57], [15], [36].

Differenzierter sind die Angaben hinsichtlich der Aufbereitung von Kopfkissen und Einziehdecken (Länderspezifika vgl. Tabelle 1 [Tab. 1]). Zum einen wird der Logik folgend ebenfalls bei jedem Patientenwechsel ein desinfizierendes Aufbereitungsverfahren gefordert [35], [50]. Allerdings definieren andere Publikationen die Aufbereitungsform als indikationsabhängig [15]. Kramer et al. [36] führen im Zusammenhang mit dem Risiko einer Gefährdung durch nosokomiale Infektionen die Möglichkeit erregerdichter Überzüge an. In Deutschland ist das chemothermische Waschverfahren empfohlen. Die Temperaturen betragen 40-75°C. Die verwendeten Waschmittel basieren auf Chlor und Chlorverbindungen [9].

2.3.2 Struktur und Ablauf des dezentralen Bettenaufbereitungsprozesses

Die Aufbereitungsschritte der dezentralen Bettenaufbereitung (Abbildung 5 [Abb. 5]) variieren entsprechend der Kategorisierung in Normal-, Risiko- und Infektionsbett und der Entscheidung des Krankenhausträgers bzw. der Verantwortlichen:

  • Entscheidung über den Ort der Aufbereitung (unmittelbar im Patientenzimmer, in Nähe des Verwendungsorts, in speziell vorgehaltenen Räumen auf Station etc.)
  • ggf. Transport zum Ort der Aufbereitung
  • Abziehen von Textilien (Bezüge und Laken) und sofortiger sortierter Abwurf in hygienisch geeignete Behältnisse (z.B. Wäschesäcke)
  • ggf. Einsortieren der Bettdecke in hygienisch geeignete Behältnisse
  • Wischdesinfektion des Bettgestells
  • ggf. Wischdesinfektion von Encasings [36]
  • Neubezug von Matratze, Einziehdecke und Kopfkissen mit im chemothermischen Waschverfahren aufbereiteter Wäsche oder
  • ggf. Verwendung im chemothermischen Waschverfahren aufbereiteter Einziehdecke oder Kopfkissen zum Neubezug
  • ggf. Abdeckung des aufbereiteten Bettes mit Folie [36] (KhBetrVO § 23)

Die dezentrale Bettenaufbereitung wird als Routinearbeit von Berufsgruppen auf Station realisiert. Das können Pflege-, medizinische Hilfs-, Reinigungskräfte sowie Mitarbeiter des Hol- und Bringdienstes sein [8]. Der Aufbereitungsprozess ist zeitlich im Zusammenhang mit Patientenwechsel oder auch mit akuten Erfordernissen auf Grund von sichtbarer Kontamination mit Blut, Eiter, Stuhl, Urin und Sekreten einzuordnen [15]. Als Formel zur Kalkulation der Bettenaufbereitungen pro Jahr gilt:

Formel 2

Auf Grund definierter Arbeitsschritte gemäß hausinternem Hygieneplan und des den Stationsmitarbeitern bekannten Patientenwechsels ist der Aufbereitungsprozess bezogen auf Zeit, Material, Ort und Personal planbar. Organisatorisch herausfordernder sind akute Fälle, die durch unmittelbare Kontamination hervorgerufen werden können.

Elektrisch und mechanisch betriebene Krankenhausbetten unterliegen als Medizinprodukte der Klasse 1 dem Medizinproduktegesetz [1]. Das ist mit der Notwendigkeit eines standardisierten Vorgehens mit Festschreibung im Hygieneplan verbunden. Standards bergen die Schwierigkeit, dass einerseits sämtliche ggf. nur fallweise notwendigen Maßnahmen aufzuführen sind, andererseits diese nicht zwingend auf einem objektivierbaren Befund basieren. Ein Beispiel ist der Bettenaufbereitungsstandard mit Folienabdeckung als Schutz aufbereiteter Betten vor Neuverschmutzung. Bei entsprechendem Patientendurchlauf ist ein Verstauben der Betten ausgeschlossen. Aus hygienischer Sicht ist daher zu hinterfragen, ob eine standardisierte Folienabdeckung zur Effektivität beiträgt. Demgemäß wird im Konsens mit dem verantwortlichen Krankenhaushygieniker auf die Folienabdeckung oder eine gleichwertige Abdeckung verzichtet. Der Patient sieht auf Grund der Glätte der Bettwäsche, dass das Bett aufbereitet zur Verfügung steht.

2.3.3 Juristische Aspekte im Hinblick auf Prozess- und Ergebnisqualität

Die rechtlichen Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche Gestaltung von Einrichtungen zur Bettenaufbereitung sind im Abschnitt 1.3.4 zusammengefasst. In § 23 der Krankenhausbetriebs-Verordnung (1995) werden Forderungen an die dezentrale Bettenaufbereitung gestellt, die z.T. nicht nachvollziehbar erscheinen (s.o.):

  • Jeder stationär aufgenommene oder aus einem anderen Bereich verlegte Patient muss ein gereinigtes und erforderlichenfalls auch desinfiziertes Bett erhalten, das mit frischer Wäsche bezogen ist. Die Betten sind bis zur Verwendung mit einer Schutzabdeckung zu versehen. Matratzen sind in regelmäßigen Abständen zu desinfizieren.
  • Zur Aufbereitung ist ein gesonderter Raum vorzusehen.
  • Ein weiterer Raum ist zum Abstellen der Reservebetten erforderlich.

Typische Leistungsinhalte liefert die AWMF-Leitlinie (2004) [3].

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Empfehlungen, Leit- und Richtlinien empfehlenden, aber keinen rechtlich bindenden Charakter haben [65], [4], d.h. die darin ausgeführten Punkte haben weder begründende noch befreiende Wirkung hinsichtlich der Haftung. Sie gelten als systematisch entwickelte Entscheidungshilfen über angemessene Vorgehensweisen. Leitlinien können allerdings Vorstufen juristisch verbindlicher Richtlinien darstellen [46]. De facto muss der Verantwortliche bei Verstoß gegen Empfehlungen, Leit- und Richtlinien den Nachweis erbringen, wie er die erforderliche Sorgfalt anderweitig sichergestellt hat [36].

Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, 2000) wurden dem RKI als obere Bundesbehörde detaillierte Aufgaben bei der Infektionsbekämpfung übertragen. Diese beinhalten neben anderen die Konzeption von Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen einschließlich der betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Voraussetzungen. Gemäß § 36 Abs. 1 IfSG haben alle Krankenhäuser innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen (IfSG § 36 Abs. 1). Zur Sicherung der Qualität sind u.a. folgende Maßnahmen verbindlich:

  • Mitarbeiterschulung und deren Dokumentation
  • Bereichsbegehung durch Mitarbeiter der Hygieneabteilung
  • Prüfung der Durchführung entsprechend Hygieneplan
  • Prüfung der Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften
  • Kontrolle von Desinfektionsmitteleinsatz und -dosierung entsprechend den Vorgaben der Desinfektionsmittelkommission des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) bzw. RKI-Listung bei behördlich angeordneter Desinfektion
  • Effektivitätskontrollen (z.B. Oberflächenkontaktkulturen)
  • turnusmäßige technische Kontrolle und Wartung der Betten einschließlich damit verbundener elektrischer und elektronischer Teile sowie der Sicherheit und Gebrauchsfähigkeit von Zusatzteilen [15]
2.3.4 Kostenanalyse
2.3.4.1 Grundlagen

Entscheidendes Kriterium für die Beurteilung der Effizienz sekundärer Prozesse im Krankenhaus ist die Kostenanalyse. Sie basiert auf der Erfassung und Bewertung verschiedener Kostenarten, die hauptsächlich nach vier Merkmalen kategorisiert werden (Abbildung 6 [Abb. 6]).

In der Praxis hat es sich für Analysezwecke bewährt, die Kostenarten nach Kostengruppen als Kapital- und Betriebskosten auszuweisen (Abbildung 7 [Abb. 7]). Entsprechend der Kostengruppen werden die Kosten möglichst dezidiert ermittelt und zugeordnet. Auf diese Weise wird transparent, in welcher Höhe und in welchem Verhältnis Kapital- bzw. Betriebskosten anfallen. Damit wird das Fundament für einen Vergleich unterschiedlicher sekundärer Leistungsprozesse wie der Bettenaufbereitung geschaffen.

2.3.4.2 Investitionskostenbewertung

Im Allgemeinen stellt die Investition eine Kapitalverwendung dar. Dabei wird zwischen objekt- und wirkungsbezogenen Investitionen unterschieden. Objektbezogene Investitionen zielen auf Objekte, die am leistungswirtschaftlichen Prozess beteiligt sind. Hierbei kommen Sach-, Finanz- oder immaterielle Investitionen in Betracht. Demgegenüber sind wirkungsbezogene Investitionen auf definierte Effekte und Auswirkungen im Unternehmen gerichtet. Entsprechend der Wirkungsarten werden Netto-, Re- und Bruttoinvestitionen differenziert [45].

In Bezug auf die Investitionskosten eines Krankenhauses und der damit zusammenhängenden Gewährung von Fördermitteln bildet das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz, KHG) den rechtlichen Rahmen. Demnach sind Investitionskosten die Kosten der Errichtung (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau) und der Anschaffung der zum Krankenhaus gehörenden Wirtschaftsgüter einschließlich der Kosten zur Wiederbeschaffung der Güter des zum Krankenhaus gehörenden Anlagevermögens (Anlagegüter; KHG § 2). Diesen Investitionskosten gleichstehende Kosten sind u.a. Entgelte für die Nutzung der oben aufgeführten Bauten sowie Wirtschafts- und Anlagegüter, Zinsen, Tilgung und Verwaltungskosten von Darlehen sowie Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) für die oben genannten Wirtschaftsgüter (KHG § 2).

Die Krankenhäuser haben nach diesem Gesetz Anspruch auf Förderung, soweit und solange sie in den Krankenhausplan eines Landes und bei Investitionen in das Investitionsprogramm aufgenommen sind (KHG § 8 Abs. 1). Zusätzlich erwächst eine Abhängigkeit der Investitionstätigkeit vom politischen Förderwillen und den Fördermöglichkeiten der öffentlichen Verwaltung [11].

Da die dezentrale Bettenaufbereitung weder an spezielle Technik, wie Bettenhebegerät, noch an spezielle Räume gebunden ist, und keine speziellen Anforderungen an Bettenmodelle und patientennahe Einrichtungen wie Bettgitter und Aufrichter gestellt werden, lassen sich die Investitionskosten schwer zuordnen, zumal die zum Einsatz kommende Ausstattung wie Stationswagen und mikroprozessorgesteuerte Dosiergeräte ohnehin für den Betrieb einer Station vorausgesetzt werden. Für den Prozess der dezentralen Bettenaufbereitung wird daher eine anteilige Nutzung der Ausstattungen von 10% angenommen.

Vereinfachend wird im Kostenansatz der Vergleichsrechnung von einer linearen Abschreibung des Anlagevermögens ausgegangen [45]. Damit ergibt sich eine gleichmäßige Kostenbelastung per anno. Die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen erfolgt nach folgender Formel [28], [45]:

Formel 3

Kalkulatorische Zinsen finden ihren Niederschlag in der Vergleichsrechnung als Kosten, weil sie das durch das Investitionsobjekt gebundene Kapital repräsentieren [45].

Die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen erfolgt vereinfacht gemäß folgender Formel [28], [45]:

Formel 4

Auf Grund der Datenbasis ergeben sich Investitionskosten als Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen in Höhe von ~0,02 € pro dezentral aufbereitete Betteinheit bei den in Tabelle 2 [Tab. 2] unterstellten Bedingungen [59].

2.3.4.3 Baukosten

In praxi erfolgt die dezentrale Bettenaufbereitung häufig in den Patientenzimmern. Die für die Bettenaufbereitung notwendigen Materialien wie Flächendesinfektionsmittel, Wäschesäcke, Frischwäsche befinden sich in den stationsnahen Versorgungseinheiten (Ver- und Entsorgungsraum). Die Versorgung wird nach dem Kanban-System realisiert. Dabei werden die Modulschränke EDV-basiert mit Sachmitteln bestückt. Deren Art und Menge richten sich nach den Anforderungen der Station bzw. Fachabteilung und sind weitestgehend standardisiert. Mit den Zielen der Optimierung von Beständen und Losgrößen erfolgt die Bestückung der Modulschränke turnusmäßig und auf Basis der Verbräuche [61], [38]. Damit können die Lagerbestände und Durchlaufzeiten gering gehalten werden, was zur Senkung der Logistik- und Kapitalbindungskosten führt [24]. Das System wird von einem Versorgungsassistenten oder bei entsprechenden Durchführungsverträgen durch die Lieferanten bzw. Dienstleister selbst überwacht. Die Wäschever- und -entsorgung stellen lediglich einen Ausschnitt der gesamten Überwachungstätigkeit dar. Für den Transport der für die Bettenaufbereitung benötigten Materialen auf der Station werden so genannte Stationswagen genutzt.

Unter Heranziehung o.g. Fakten ist die für die dezentrale Bettenaufbereitung benötigte Lagerfläche mit 0,5 m² pro Versorgungseinheit realistisch. Die umbaute Krankenhausfläche kann basierend auf den Auflagen für Betreiber von Krankenhäusern und der adäquaten Installation im Durchschnitt mit 1500 €/m² kalkuliert werden. Bauten werden auf 33 Jahre abgeschrieben.

Prinzipiell gilt, je weniger Fläche benötigt wird, desto wirtschaftlicher ist der Bau. Die günstigste ist die nicht benötigte Fläche. In der Krankenhausplanung werden daher sämtliche raumverbrauchenden Einbauten kritisch und durch mehrere Instanzen auf ihre Zweckmäßigkeit im Kontext der Unternehmensziele überprüft.

Die Baukosten pro aufbereitete Betteinheit belaufen sich auf ~0,02 € (Tabelle 3 [Tab. 3]). Dabei sind kalkulatorische Zinsen eingeflossen. Je nach Anzahl der Stationen und Anzahl der Bettenaufbereitungen variieren die Baukosten.

2.3.4.4 Personalkostenbewertung

Für den Gesamtprozess der Reinigung und Desinfektion im Krankenhaus ist der größte Kostenfaktor mit über 90% der Personalkostenfaktor [58]. Die Personalkostenbewertung erfolgt über die Personalbedarfsberechnung. Dabei wird eine Berechnung für den Gesamtprozess der dezentralen Bettenaufbereitung vorgenommen. Auf diese Weise werden Schwankungen realistisch abgebildet.

Wesentliche Determinanten für die Bewertung der Personalkosten des Gesamtprozesses der dezentralen Bettenaufbereitung sind Ausführungsdauer/Bett, Bettenzahl/Betrachtungszeitraum und der Vergütungsrahmen der an der Bettenaufbereitung beteiligten Berufsgruppen.

Die Angaben zur Ausführungsdauer der dezentralen Bettenaufbereitung bilden ein weites Spektrum. Sie reichen von 1-25 min/Betteinheit, wobei sich eine Betteinheit auf den Gesamtprozess der Bettenaufbereitung inklusive Abrüsten und angrenzende Flächen wie Nachttisch, Bettgitter und Aufrichter bezieht. Nach der 1993 in Kraft getretenen Pflege-Personalregelung belaufen sich die durchschnittlichen Minutenwerte für den Gesamtprozess der dezentralen Bettenaufbereitung auf 10 min/Betteinheit [60]. Diese Angabe ist nahezu identisch mit dem auf internen Echtzeitdaten eines akutmedizinischen Maximalversorgers in Deutschland basierenden Zeitwertes von durchschnittlich 9 min/Bett inklusive Abrüstzeit. Dieser Zeitwert ist sowohl für das Normal- bett als auch für das Risiko- bzw. Infektionsbett gültig, da die zur Aufbereitung notwendigen Arbeitsschritte bezogen auf den Zeitumfang nahezu identisch sind (vgl. Abbildung 5 [Abb. 5]). Im Folgenden wird daher für die Ausführungsdauer/Bett eine Zeiteinheit von 9 min zu Grunde gelegt.

Für die Anzahl aufzubereitender Betten/d werden verschiedene Berechnungsmodelle herangezogen. Vom BKPV [6] wird als Erfahrungswert für die Zahl der arbeitstäglich aufzubereitenden Betten 10-15% der aufgestellten Betten genannt. Darüber hinaus beziffert der BKPV das Verhältnis der Patientenzahl (ohne interne Verlegungen) zur Zahl der aufbereiteten Betten in der Regel mit 1 zu 1,2-1,4, wobei Abweichungen sowohl nach unten als auch (in Ausnahmefällen) nach oben feststellbar sind. Eine weitere Berechnungsbasis für die Anzahl der Bettenaufbereitungen/d liefert das so genannte Hamburger Modell (s. Abschn. 2.3.2). Hierbei wird eine angenommene Belegung zugrund gelegt, so dass für exaktere Ergebnisse sowohl die Fallzahl als auch interne Verlegungen, bei denen der Patient das Bett tatsächlich wechselt, herangezogen werden sollten. Demgemäß gilt, die Fallzahl per anno (inklusive tatsächlicher interner Verlegungen) entspricht der Anzahl der Bettenaufbereitungen.

Die Personalkosten basieren auf dem Personalbedarf, gemessen in VK. Die Nettojahresarbeitszeit einer VK richtet sich nach Tarifgruppen sowie statistisch ermittelten Ausfallzeiten für die jeweilige Berufsgruppe und wird mit einer Spanne von 1.550 bis 1.700 h/Jahr angegeben [6], [60]. Zur Ermittlung der tatsächlichen Verfügbarkeit einer VK kann neben den vorgenannten Quellen nachstehendes Schema herangezogen werden:

Ermittlung der Wochenarbeitstage

- 365 d abzüglich 52 Samstage, 52 Sonntage, 10 Feiertage = 251 Wochenarbeitstage

Ermittlung der durchschnittlichen Ausfalltage einer VK unter Berücksichtigung des BAT-Ost

- Erholungsurlaub 30 d zuzüglich Zusatzurlaub 1 d, Fort- und Weiterbildung 5 d, durchschnittlicher Krankheitsausfall 13 d, sonstige Abwesenheit (z.B. Sonderurlaub, Erkrankung des Kindes) 1 d = 51 Ausfalltage.

Bruttojahresarbeitszeit

- 251 Wochenarbeitstage abzüglich 51 Ausfalltage = 200 Netto-Wochentage

Nettojahresarbeitszeit

- Arbeitszeit pro Woche 40 h/VK und Arbeitstage pro Woche 5 d = 8 h/d
- 200 Netto-Wochentage multipliziert mit 8,0 h/d = 1.600 h Nettojahresarbeitszeit einer VK.

Davon abgeleitet errechnen sich die benötigten VK per anno aus:

Formel 5

Auf Grund differenzierter Angaben zur Nettojahresarbeitszeit wird im Folgenden die ermittelte Nettojahresarbeitszeit einer VK von 1600 h/Jahr zu Grunde gelegt. Gemäß Erhebungen in der Praxis des Reinigungsdienstes wird insbesondere auf Grund der Tatsache, dass sich beide Werte im Rahmen des angegebenen Spektrums bewegen, die Nettojahresarbeitszeit dieser Dienstart auf 1.700 h/Jahr angepasst.

Unterstellt man, dass von der hausabhängig für die Bettenaufbereitung eingesetzten Berufsgruppe Pflegedienst, Reinigungsdienst oder Hol- und Bringdienst ein identischer Zeitaufwand erforderlich ist und die Nettojahresarbeitszeit für die Berufsgruppen konstant bleibt, ist die Auswahl der Berufsgruppe (bzw. deren Vergütungsrahmen) für die Höhe der Personalkosten bestimmend (Abbildung 8 [Abb. 8]).

Tabelle 4 [Tab. 4] stellt die Personalkosten pro VK für die drei Berufsgruppen exemplarisch dar. Dabei wurden die Personalkosten an die Bundesangestelltentarif-Tabelle Ost, Vergütung für Angestellte sowie die übliche Praxis angelehnt [63]. Die übliche Praxis betrifft einerseits die Eingruppierung der Berufsgruppen, andererseits die Vergütung des Reinigungsdienstes auf Stundenbasis von aktuell 6,36 €/h ohne Arbeitgeberanteil.

Entsprechend der angesetzten Nettojahresarbeitszeit pro VK und der verantwortlichen Berufsgruppen ergeben sich bei genormter durchschnittlicher Aufbereitungszeit von 9 min pro Betteinheit und der Annahme der Fallzahl als fixe Größe erhebliche Schwankungen der Personalkosten. Die nachfolgenden Fallbeispiele 1 bis 2 präzisieren diese Aussage.

Fallbeispiel 1 – Dezentrale Bettenaufbereitung durch Pflegedienst

Voraussetzungen:

A) Fälle pro Jahr inkl. interner Verlegungen: 47.168 Fälle
B) Aufbereitungszeit pro Betteinheit: 9 min (0,15 h)
C) Nettojahresarbeitszeit pro VK realistisch: 1.700 h
D) Personalkosten inkl. Arbeitgeberanteil p.a. pro VK: 15.264,00 €

Berechnung:

- 47.168 x 0,15 = 7.075,2 h für den Aufbereitungsprozess
- 7.075,2/1.700 = 4,162 VK für den Aufbereitungsprozess
- 4,162 x 15.264,00 = 63.526,97 € Personalkosten für den Aufbereitungsprozess
- 63.526,97/47.168 = rund 1,35 € Personalkosten pro dezentral aufbereitete Betteinheit

Unter den im Fallbeispiel 1 definierten Bedingungen belaufen sich die Personalkosten auf insgesamt rund 63.527 €, um das Gesamtaufkommen der dezentralen Bettenaufbereitung zu bewältigen. Pro Betteinheit sind Personalkosten von ca. 1,35 € anzusetzen.

Fallbeispiel 2 – Dezentrale Bettenaufbereitung durch Pflegedienst, Hol- und Bringdienst sowie Reinigungsdienst zu je einem Drittel

Voraussetzungen:

A) Fälle pro Jahr inkl. interner Verlegungen: 47.168 Fälle
B) Personalkosten pro Betteinheit Pflegedienst: 3,45 €
C) Personalkosten pro Betteinheit Hol- und Bringdienst: 2,69 €
D) Personalkosten pro Betteinheit Reinigungsdienst: 1,35 €

Formel:

- A/3 = Drittel der Fälle (E)
- E x B + E x C + E x D = Summe Personalkosten der dezentralen Bettenaufbereitung (F)
- F/A = Personalkosten pro Betteinheit

Berechnung gemäß Formel:

- 47.168/3 = rund 15.723 Fälle pro Berufsgruppe
- 15.723 x 3,45 + 15.723 x 2,69 + 15.723 x 1,35 = 117.765,27 € Gesamt-Personalkosten
- 117.765,27/47.168 = ca. 2,50 € Personalkosten/Bett

Unter den im Fallbeispiel 2 definierten Bedingungen belaufen sich die Personalkosten auf insgesamt rund 117.765 €, um die dezentrale Bettenaufbereitung zu bewältigen. Pro Betteinheit sind demgemäß Personalkosten von ca. 2,50 € zu veranschlagen.

Entsprechend der zu Grunde gelegten Zahlen und Fakten ist der Reinigungsdienst nachweislich die Dienstart mit den geringsten Personalkosten pro dezentral aufbereitete Betteinheit. Der Pflegedienst verbraucht die höchsten Personalkosten, gefolgt vom Hol- und Bringdienst. Bei Durchführung der dezentralen Bettenaufbereitung zu jeweils einem Drittel aller Fälle des Krankenhauses durch die drei Dienstarten Pflege-, Hol- und Bring- sowie Reinigungsdienst liegen die Personalkosten pro Betteinheit über den Kosten des Reinigungsdienstes, jedoch unter den Kosten des Pflege- sowie Hol- und Bringdienstes.

2.3.4.5 Materialkosten

Für die Flächendesinfektion stehen im Klinikbetrieb diverse Systeme zur Verfügung.

Putzräume befinden sich direkt auf den Stationen bzw. sind stationsnah konzipiert. Üblicherweise sind sie mit einem mikroprozessorgesteuerten Dosiergerät ausgestattet, dem das Flächendesinfektionsmittel im entsprechenden Dosierverhältnis entnommen wird. Zur reinigenden Flächendesinfektion werden handelsübliche Eimer mit Gebrauchslösung befüllt. Die Füllmenge ist variabel. Pro Knopfdruck lässt sich 1 l Gebrauchslösung entnehmen. Vorteil dieser Einrichtungen ist das exakte Mischverhältnis. Gemäß VAH-Liste ist in Nichtrisikobereichen für die reinigende Flächendesinfektion die 0,25%ige Gebrauchslösung bei 2 h Einwirkzeit ausreichend. Sind kürzere Einwirkzeiten gefordert, ist die Konzentration zu erhöhen. Für die Flächendesinfektion im Zusammenhang mit der dezentralen Bettenaufbereitung wird in der Arbeit von einer maximal einstündigen Einwirkzeit und damit der Verwendung einer 0,5%igen Gebrauchslösung ausgegangen.

Für jede Betteinheit soll ein neues Putztuch verwendet werden [36]. Die Wischlappen sind entweder einmalig zu verwenden oder müssen vor Wiederverwendung einem desinfizierenden Waschverfahren unterzogen werden [15]. Die Materialkosten für Wischlappen und Eimer tangieren die Betrachtungen dieser Arbeit nicht, da diese Materialien sich wertmäßig zu gering auswirken und ohnehin im Krankenhaus eingesetzt werden.

Kosten pro Bett, bezogen auf die Verbrauchsmittel (Desinfektionsmittel, Wasser), können wie folgt ermittelt werden:

- Desinfektionsmittellösung ~18,28 €/5-l-Kanister
- Wasser ~0,214 c/l
- Abwasser ~0,266 c/l

Mithin ergeben sich für 5 l Desinfektionsmittellösung und die entsprechende Konzentration zur Flächendesinfektion:

- Kosten je 5-l-Kanister Desinfektionsmittellösung ~18,28 €
- Wasser 1000 l ~2,14 €
- Abwasser 1000 l ~2,66 €
- Summe für 1005 l Gebrauchslösung ~23,08 €

Die Entnahme von 1 l aus dem Desinfektionsmitteldosiergerät bedeutet, in Kosten ausgedrückt:

Desinfektionsmittel (4,975 ml) 1,819 c
Wasser (995,025 ml) 0,213 c
Abwasser (995,025 ml) 0,265 c
Summe für 1 l Gebrauchslösung ~2,3 c/Bett

Unter der Annahme, dass für jedes dezentral aufbereitete Bett eine frische Desinfektionslösung von 1 l verwendet wird, belaufen sich die Kosten pro Betteinheit auf ~2,3 c, ein für das Krankenhaus vernachlässigbarer Kostenfaktor. Anwenderfreundliche und den Hygienekriterien entsprechende Weiterentwicklungen stellen nachfüllbare Spendersysteme dar, bestehend aus Spender, trockener Vliesrolle mit einzeln abreißbaren Tüchern, einem im Deckel integrierten Entnahmesystem mit Schutzkappe und beschriftbarem Etikett. Eine Vliesrolle umfasst 90 Einzeltücher. Die Vliestücher haben eine Größe von 38 x 20 cm, sind reißfest und bestehen aus saugfähigem, fusselfreiem Polyestervlies (60 g/m²). Sowohl Form als auch Größe des Einzeltuches sind gut geeignet zum Falten und zur optimalen Flächenbenetzung [7]. Die Spender werden herstellerabhängig kostenlos zur Verfügung gestellt. Jeder Spender ist mit 3 l Gebrauchslösung zu befüllen oder wird bereits damit bestückt geliefert.

Die Kosten/Bett lassen sich bei Verwendung des Spendersystems wie folgt ermitteln:

- Spender = 0 €
- Vliesrolle (90 Trockentücher) = 10,56 €
- a) bereits mit Flächendesinfektionsmittel befüllte Spender = 2,16 € oder
- b) 3 l aufbereitete Lösung (Entnahme aus Dosierer) = 0,07 €
- Preis für 90 getränkte Tücher (Variante a) = 12,72 €
- Preis für 90 getränkte Tücher (Variante b) = 10,63 €

Berechnung:

- 12,72/90 = 0,14 € Kosten pro Bett bei Variante a
- 10,63/90 = 0,12 € Kosten pro Bett bei Variante b

Demgemäß bewegen sich die Kosten eines mit Gebrauchslösung getränkten Vliestuchs in einer Spanne von ~0,12 € bis 0,14 €. Bei Annahme, dass pro aufbereitete Betteinheit ein Tuch zum Einsatz kommt, sind diese Werte als Kosten pro Bett gültig.

Mittelbare Materialkosten der dezentralen Bettenaufbereitung stellen die Kosten für Matratzenschutzbezüge mit einseitiger Polyurethanbeschichtung dar. Diese Matratzenencasings sind erforderlich, um den Matratzenkern vor Flüssigkeits- und Erregereintrag zu schützen. Pro Matratzenencasing entstehen Kosten in Höhe von ~25 €. Die Haltbarkeit der Encasings wird mit 3 Jahren angegeben [59]. Bei Bedarf werden die Ganzbezüge dem chemothermischen Waschverfahren zugeführt. Grundsätzlich sind Encasings für die Flächendesinfektion im Wischverfahren geeignet. Die durch die Nutzung der Encasings anfallenden Kosten pro Betteinheit errechnen sich wie folgt:

- Stückkosten = 25 €
- Nutzungsdauer = 3 Jahre
- Bettenzahl = 1.240 Betten (=Encasing)
- Fallzahl/Jahr = 47.168 Fälle (Aufbereitungen)/Jahr

Berechnung:

- 47.168 x 3 = 141.504 Aufbereitungen in 3 Jahren
- 141.504/1.240 = ca. 114 Aufbereitungen/Encasing
- 25/114 = ca. 0,22 € pro aufbereitete Betteinheit

Pro aufbereitete Betteinheit sind im Zusammenhang mit der Verwendung von Encasings Kosten in Höhe von ~0,22 € anzusetzen.

Zusammenfassend lassen sich die Materialkosten für eine dezentrale Bettenaufbereitung lediglich als Spanne darstellen. Diese Spanne reicht von ~0,24 € bis 0,36 €.

2.3.4.6 Resultierende Gesamtkosten in einem Krankenhaus der Maximalversorgung

Die Aussagen weisen teilweise Kosten aus, die ihren Ursprung in einer fiktiven Datenlage haben. Soweit möglich, geben die Kosten die realen Listenpreise (Tarifliste, Preisliste) wieder. Es kamen die Kostenarten zum Ansatz, die im Wesentlichen Einfluss auf die Kosten pro aufbereitete Betteinheit ausüben. Vor diesen Hintergrund wurden folgende gerundete Ist-Kosten für die dezentral-manuelle Bettenaufbereitung abgeleitet:

- Investitionskosten pro aufbereitete Betteinheit: 0,02 €
- Baukosten pro aufbereitete Betteinheit: 0,02 €
- Personalkosten pro aufbereitete Betteinheit im Pflegedienst: 3,45 €
- Personalkosten pro aufbereitete Betteinheit im Hol- und Bringdienst: 2,69 €
- Personalkosten pro aufbereitete Betteinheit im Reinigungsdienst: 1,35 €
- Materialkosten pro aufbereitete Betteinheit: bis zu 0,36 €

Die prozentuale Kostenverteilung verifiziert die in der Literatur getroffenen Aussagen, dass die Personalkosten den anteilmäßig höchsten Posten einnehmen (Abbildung 9 [Abb. 9]). Diese Aussage behält unabhängig von der für die Aufbereitungstätigkeiten eingesetzten Berufsgruppe bzw. dem variablen Personalaufwand Gültigkeit.

Obwohl die Materialkosten mit 21% an den Gesamtkosten für eine aufbereitete Betteinheit den zweitgrößten Kostenblock darstellen, ist das Gefälle zu den ermittelten 77% der Personalkosten für weiterführende Darlegungen hinsichtlich der Kostenbetrachtung essentiell. Die Bau- und Investitionskosten pro aufbereitete Betteinheit sind mit jeweils 1% an den Gesamtkosten pro Bett beteiligt und repräsentieren den jeweils geringsten Anteil der Gesamtkosten pro Bett.

Die Kostenverteilung/Bett ändert sich, wenn die Aufbereitung anstatt vom Reinigungsdienst ausschließlich durch den Pflegedienst erbracht wird (Abbildung 10 [Abb. 10]).

2.4 Kostenkalkulation der zentralen Bettenaufbereitung

Bezogen auf den Betreiber, die Aufgabenstellung des Maximalversorgers, Trägerschaft und Größe gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Kostenkalkulation für die dezentrale Aufbereitung.

2.4.1 Standort

Die zentrale Bettenaufbereitung findet in einem speziell hierfür vorgehaltenen Ort im Krankenhaus stattfinden [57]. Sie kann optional als manuelles oder maschinelles Verfahren realisiert werden.

In der Regel werden für die zentrale Bettenaufbereitung aus praktischen Erwägungen Räumlichkeiten im Sockel- bzw. Untergeschoss eines Bettenhauses genutzt.

Unabhängig von der Aufbereitungsart als manuelle oder maschinelle Aufbereitung wird eine unreine und eine reine Seite für die Bettenaufbereitung notwendig. Jede Seite verlangt ausreichende Raumkapazitäten für das Stauen der Betten, Wäsche und weiterer Materialien. Hinzu kommt, dass das Stauen der Betten in einer Bettenzentrale fallweise für Wartungsarbeiten genutzt wird, die sich in der Raumkapazitätsberechnung niederschlagen sollten. Ferner werden eine Personalschleuse zwischen der unreinen und reinen Seite, eine Desinfektionskammer für die manuelle oder maschinelle Desinfektion bzw. beides sowie eine thermische Desinfektionskammer für Matratzen, Kopfkissen und Einziehdecken vorausgesetzt [23], [35], [57].

Der Raum oberhalb einer automatischen Desinfektionsanlage, insbesondere im Bereich der Kabine, darf nicht durch bauseitige Installationen wie Lüftungskanäle, Rohrleitungen, Kabeltrassen u.a. reduziert werden, da er den freien Zugang zu Elektromotoren, Antriebselementen, Ventilen und weiteren Bauteilen für den Betrieb der Anlage gewährleisten muss [2]. Die Einfahröffnung und der Nutzraum der Desinfektionsanlage richten sich nach den Behandlungsgütern [2].

2.4.2 Vor- und Nachteile der Aufbereitungsanlage

Als Vorteile werden in der Literatur genannt:

  • Validierbarkeit des Aufbereitungsprozesses
  • Verkürzung des zeitlichen Aufwands der Aufbereitung
  • Reduzierung der ergonomischen Belastung des Personals
  • Erhöhung der Arbeitssicherheit [23], [15].

Nachteilig wirkt sich die zentrale Bettenaufbereitungsanlage hinsichtlich

  • des 20%igen Mehrbedarfs an Betten wegen der Umlaufmenge
  • Kosten für Investitionen und laufenden Unterhalt
  • langer Transportwege verbunden mit erheblichem Arbeitszeitfaktor
  • Bindung von Aufzugskapazitäten für den Bettentransport und
  • Raumbedarf

aus [23], [35].

In Bezug auf den Raumbedarf respektive Baukosten wurden die in Tabelle 5 [Tab. 5] aufgeführten Richtwerte für den Nutzraum publiziert.

Für die Betrachtung des Aufbereitungsprozesses unter den Aspekten von Effizienz und Effektivität ist wesentlich, dass die thermische Desinfektion stets die Reinigung des Bettes voraussetzt [35].

2.4.3 Anforderungen an Bettenmodelle und Lagerungsmaterialien zur zentralen Bettenaufbereitung

Prinzipiell stellt die thermische Desinfektion mittels Aufbereitungsanlage vergleichsweise höhere Anforderungen an die Bettenmodelle als die dezentral-manuelle Aufbereitung im Patientenzimmer einer Station. Ähnliches kann auch für die manuelle Aufbereitung der Betten in einer Bettenzentrale festgestellt werden, da allein der Hin- und Rücktransport der Betten teilweise über bauliche Gegebenheiten, wie sie Aufzugeingänge und -ausgänge darstellen, eine hohe Materialbelastbarkeit der Lenkrollen bedingt.

Speziell für die thermische Desinfektion müssen die Bettgestelle

  • eine Temperatur bis 80°C und einen pH-Wert von 6-8 unbeschadet tolerieren,
  • wasserbeständig sein,
  • keine Pfützenbildung zulassen und
  • über Spritzwasser geschützte Rollen und Bauteile verfügen [23], [35], [57].

Die zentral-maschinelle Aufbereitung von Matratzen, Einziehdecken und Kopfkissen wird mittels Dampfdesinfektionsapparat realisiert. Dampfdesinfektionsapparate arbeiten nach dem fraktionierten Vakuum-Dampf-Vakuum-Verfahren (VDV) gemäß DIN 58949 [16]. Für das VDV-Verfahren müssen die Materialien eine Temperatur bis zu 105°C unbeschadet tolerieren [23].

2.4.4 Struktur und Ablauf des zentralen Bettenaufbereitungsprozesses

Die zentrale Bettenaufbereitung wird manuell bzw. maschinell durchgeführt (Abbildung 11 [Abb. 11]). Die Entscheidung, richtet sich nach den standorteigenen Bedingungen. Erhebliche Abweichungen ergeben sich im Vergleich zur dezentralen Bettenaufbereitung auf Grund der der Bettentransporte vom Patientenzimmer zur Bettenzentrale und des sicheren Betriebs der Aufbereitungsanlage für Betten, Matratzen, Kopfkissen und Einziehdecken.

Der Bettentransport zur Bettenzentrale und zurück sollte jeweils mit einer Folie oder anderen geeigneten Abdeckung über dem gesamten Bett erfolgen. Dabei ist es aus hygienischer Sicht möglich, die für den Transport der aufbereiteten Betten verwendete Folie bzw. Abdeckung für das folgende aufzubereitende Bett zu nutzen [15]. Unter Umständen muss die wieder zu verwendende Schutzhülle des reinen Betts in einem stationsnahen Lagerraum zwischengelagert werden. Nach Transport des dekontaminierten Betts ist die Schutzhülle zu entsorgen bzw. desinfizierend aufzubereiten.

Für die Bettentransporte kommen der Pflege-, der Hol- und Bringe-, der Reinigungsdienst oder Hilfskräfte in Frage.

Das aufzubereitende Bett wird zunächst in der unreinen Seite gelagert und abgerüstet. Der Abwurf der Wäsche erfolgt in vorgehaltene Behälter auf der unreinen Seite. Unter Umständen werden mittels Hochdruckreiniger und Leitungswasser die Lenkrollen des Betts grob vom Transportschmutz und Sand befreit.

Matratzen, Einziehdecken und Kopfkissen werden mit Dampf desinfiziert (je nach Anlage einzeln oder gestapelt bis zu 10 Bettenausrüstungen bzw. 12 Matratzen). Gemäß DIN 58949 [16] ist eine Bettenausrüstung mit 1 Matratze von 2100 x 1000 x 160 mm, 1 Kopfkissen und 1 Einziehdecke definiert. Die Anlage wird auf der Beladeseite einerseits mit dem Bett bzw. andererseits mit Matratze und evtl. Einziehdecken und Kopfkissen bestückt (vgl. Tabelle 6 [Tab. 6]). Nach Durchlauf des Programms werden auf der reinen Seite (so genannte Entladeseite) das Bett bzw. Matratzen, Einziehdecken und Kopfkissen entnommen.

Auf der reinen Seite wird das Bett nach dem Prinzip der dezentral-manuellen Aufbereitung aufgerüstet. Daher gelten die gleichen Aussagen hinsichtlich der Aufbereitungsschritte. Im Anschluss erfolgt die Lagerung im reinen Bettenport bis zum endgültigen Abtransport zur Station.

2.4.5 Kostenanalyse
2.4.5.1 Investitionskosten

Bettenaufbereitungsanlagen bzw. Dampfdesinfektionsanlagen werden heute nur noch selten staatlich gefördert werden. Auf Grund der in den letzten Jahren immer geringer werdenden Nachfrage nach Anlagen zur Bettenaufbereitung werden diese Angebote seitens der Hersteller zunehmend vom Markt genommen. Diese Aussage ist ebenfalls für Dampfdesinfektionsapparate für Matratzen, Kopfkissen und Einziehdecken zutreffend, speziell vor dem Hintergrund, dass die manuelle Reinigung und Desinfektion der Matratzen durch die heutzutage nahezu flächendeckend in Krankenhäusern eingesetzten Matratzenganzbezüge einen vergleichsweise geringen Aufwand darstellt.

Die Kosten für eine Anlage richten sich nach den individuellen Daten und Bedürfnissen des Krankenhauses sowie dessen Verhandlungsbasis. Dabei spielen auch Aspekte der Qualitätssicherung, Dokumentation und EDV-Ausstattung eine Rolle. Für die Bettenwaschanlage sind Investitionskosten von ~130.000 € zu planen [59]. Da die Anlage mischbestückt wird, werden die Kosten speziell für die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung mit 50% bewertet.

In Tabelle 7 [Tab. 7] wurden definierte, fiktive Werte zur Berechnung der Kosten pro aufbereitete Betteinheit bzw. Matratze im Rahmen der zentral-maschinellen Bettenaufbereitung des akutmedizinischen Maximalversorgers angesetzt. Entsprechend der unterstellten Merkmale und Werte ergeben sich für die Aufbereitung eines Betts anlagebedingte Investitionskosten inklusive kalkulatorischer Zinsen von ~0,17 €. Wird eine Matratze bei ansonsten gemäß Tabelle 7 [Tab. 7] definierter Bedingungen mittels Dampfdesinfektion aufbereitet, betragen die anteiligen Kapitalkosten ~0,24 €.

Bei Annahme, dass die zentrale Bettenaufbereitung manuell durchgeführt wird, betragen die anteiligen Investitionskosten ~0,01 € pro aufbereitete Betteinheit. Dabei wurde ein mikroprozessorgesteuertes Dosiergerät zu 100% berücksichtigt.

Mittelbare Kapitalkosten des zentralen Aufbereitungsverfahrens können die auf dem 20%igen Mehrbedarf basierenden Betten darstellen (vgl. Abschnitt 2.4.2). In dieser Analyse soll dem keine Bedeutung beigemessen werden, da sowohl der Mehrbedarf als auch der Auslastungsgrad der Betten in hohem Maße von der Ablauforganisation abhängen.

2.4.5.2 Baukostenbewertung

Aus den Anforderungen zum Betreiben von Aufbereitungsanlagen und dem Stauraumbedarf sowohl auf der unreinen als auch der reinen Seite ergibt sich die Nutzfläche der Bettenzentrale mit einer Breite von ca. 11,5 m und einer Länge von ca. 13,5 m, d.h. ca. 155,25 m². Diese Betrachtung bezieht sich ausschließlich auf die Bettenzentrale ohne Versorgungseinrichtungen wie Dampfkesselanlagen. Bei Zugrundelegung der Kosten für umbaute Fläche mit 1500 €/m² und einer Abschreibung von 33 Jahren (s. Abschn. 2.3.4.3) ergibt sich für die Baukosten/Bett bei insgesamt 47.168 Aufbereitungen p.a. (fiktiv) ein Betrag von ~0,14 € (Tabelle 8 [Tab. 8]). Entsprechend des Auslastungsgrads der Bettenzentrale variieren die Baukosten pro Bett erheblich. Je weniger Betten zentral aufbereitet werden, desto ungünstiger ist das Verhältnis bzw. desto höher sind die Kosten pro Bett.

Die zum Ansatz gebrachten Flächenmaße bzw. Baukosten können unverändert auf die zentral-manuelle Bettenaufbereitung übertragen werden.

2.4.5.3 Personalkosten

Die Personalbindung des zentralen Bettenaufbereitungsprozesses unterscheidet sich drastisch von der des dezentralen Aufbereitungsprozesses. Personalkosten erhöhenden Zeitaufwand stellen die Bettentransporte von Station zur Bettenzentrale, die Vorbereitung des Betts für die maschinelle oder manuelle Aufbereitung (Vorreinigung, Abrüsten), optional die manuelle Aufbereitung bzw. die Bestückung der Anlage, die Nachbereitung des Betts (Aufrüsten) sowie der Bettenrücktransport von der Bettenzentrale zur Station dar. In Bezug auf die Bettentransporte sind Wartezeiten an Aufzuganlagen und Wegezeiten auf Grund des Standorts der Bettenzentrale in die Betrachtungen einzuschließen.

Die Durchführung und Organisation der zentralen Bettenaufbereitung obliegt hausbezogen dem Hol- und Bringdienst, Reinigungs- und/oder Pflegedienst. Gängige Praxis sind unterschiedliche Kombinationen dieser Dienstarten. Dabei erfolgt die Ausführung der einzelnen Arbeitsschritte des Gesamtprozesses der zentralen Bettenaufbereitung von einer bis mehreren Dienstarten. Beispielsweise werden in einigen Häusern die aufzubereitenden Betten von Pflegekräften oder dem Hol- und Bringdienst in die Bettenzentrale transportiert, um auf dem Rückweg ein bereits aufbereitetes Bett aus dem Pool zur entsprechenden Station zu befördern. Dabei wird die eigentliche Aufbereitung der Betten von Reinigungskräften durchgeführt.

Betrachtet man den Teilprozess Bettentransport isoliert, wird dieser regelmäßig von Mitarbeitern des Hol- und Bring-, Pflege- oder Reinigungsdienstes ausgeführt.

Die Vorbereitung des Betts für die Aufbereitung in der Anlage bezieht sich auf das Abrüsten. Dieser Vorgang ist hinsichtlich des Zeitaufwands identisch mit dem der dezentralen Aufbereitung. Zusätzlich zum eigentlichen Aufbereitungsvorgang kann eine manuelle Vorreinigung der Lenkrollen indiziert sein. Das ist unabdingbar, wenn Bettentransporte ausschließlich über entsprechende Böden, wie Sand, Kies bzw. über das Außengelände realisiert werden. Die manuelle Vorreinigung der Lenkrollen erfolgt in der Regel mit Leitungswasser und einem Hochdruckreiniger auf der unreinen Seite. Die Vorreinigung der Lenkrollen bedarf einer Zeitdauer von insgesamt 2 min/Bett. An dieser Stelle soll auf die Reinigung der Lenkrollen nach Rücktransport über dementsprechende Böden nicht eingegangen werden.

In der Literatur lassen sich verschiedene Angaben zum Zeitaufwand/Bett bei zentraler Aufbereitung identifizieren. Laut Tauch [60] kann für die Bearbeitung einer Betteinheit ein Zeitbedarf von ca. 20 bis höchstens 25 min angesetzt werden. Dieser Zeitbedarf schließt die Abrüstung auf der unreinen Seite, die Reinigung von Matratzen und Bettgestell, die Aufrüstung auf der reinen Seite und ggf. die Reinigung des Nachtschränkchens ein. Transportzeiten sind nicht enthalten [60]. Nach dem so genannten Hamburger Modell wird für die Bett- und Nachttischreinigung ein Zeitbedarf von 25 min angesetzt. Das Hamburger Modell versteht diesen Zeitbedarf ohne den Zeitaufwand für das Auf- und Abrüsten. Auch die Bettentransporte sind nicht über diese Anhaltszahlen abgedeckt. Für den Hin- und Rücktransport wird nach diesem Modell ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 10 min zugrunde gelegt [25]. Gemäß den Angaben des BKPV [6] kann für die Bearbeitung eines Bettes ein Zeitbedarf von 20 bis höchstens 25 min angesetzt werden. Der Zeitbedarf für die Bearbeitung eines Bettes schließt die Abrüstung auf der unreinen Seite, die Reinigung von Matratze und Bettgestell, die Aufrüstung auf der reinen Seite und ggf. die Reinigung des Nachtkästchens mit ein. Nicht enthalten sind eventuelle sonstige Aufgaben des Personals der Bettenzentrale wie z.B. der Transport der Betten, Desinfektion auf den Stationen, Reparaturarbeiten usw. Führt man diese Daten zusammen, ist für die zentrale Bettenaufbereitung inklusive Vorreinigungszeit pro Betteinheit eine Personalbindung von 32-37 min, d.h. die 3- bis 4-fache Aufbereitungszeit im Vergleich zur dezentralen Bettenaufbereitung zu kalkulieren.

Unterstellt man für den Hin- und Rücktransport der Betten einen durchschnittlichen Zeitaufwand von 10 min, ergeben sich für jeden Transportweg 5 min. Prinzipiell ist bei einer Transportzeit von 5 min ausnahmslos von überaus kurzen, horizontalen Verkehrswegen auszugehen. Das ist in der Regel nicht der Fall, speziell nicht bei Häusern mit ≥500 Betten. Die Bettenzentrale befindet sich in den begutachteten Häusern jeweils im Untergeschoss und ist ausschließlich über Aufzüge, im schlechtesten Fall über das Außengelände erreichbar. Die einfache Wegstrecke beträgt dabei mindestens 250 m und führt neben horizontalen über vertikale Verkehrswege. Die durchschnittlich anzusetzende Bettentransportzeit für die Gesamtstrecke beträgt 16 min, folglich pro Transportweg durchschnittlich 8 min.

Auch für die zentral-manuelle Aufbereitung der Betten ohne Transportleistung lässt sich der oben erwähnte Zeitaufwand von bis zu 25 min nicht darstellen. Vielmehr muss der manuelle Aufbereitungsprozess unabhängig vom Aufbereitungsort identisch und damit bezogen auf die Durchführungsdauer konstant sein (vgl. Abschn. 2.3.2 u. 2.3.4.4). Insofern sind für die zentral-manuelle Bettenaufbereitung ebenfalls 9 min pro Betteinheit (hands-on-Zeit) maßgebend. Für eventuelle Vorreinigungstätigkeiten der Lenkrollen sowie die Lagerhaltung der Betten können 4 min angesetzt werden. Entfällt die Vorreinigung, sind wenigstens 2 min pro Bett für die Lagerhaltung einzuplanen.

Für die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung entfällt der manuelle Hauptreinigungsvorgang. Demgemäß ist unter Berücksichtigung eventueller Vorreinigungstätigkeiten, des Abrüstens, der einwandfreien Bestückung der Anlage mit dem Bett und der ordnungsgemäßen Bedienung der Anlage, des Aufrüstens sowie der Lagerhaltung eine hands-on-Gesamtzeit von 9 min realistisch. Entfällt die Vorreinigung, ist wenigstens von 7 min auszugehen (Tabelle 9 [Tab. 9]).

Unter realen Bedingungen wird demzufolge für die zentral-manuelle Bettenaufbereitung pro Betteinheit eine Personalkapazität von durchschnittlich 27-29 min inklusive aller Transportleistungen benötigt. Die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung bindet unter realen Voraussetzungen pro Betteinheit eine Personalkapazität von durchschnittlich 23-25 min. Auch diese Angabe inkludiert sämtliche Transportleistungen.

Unter Heranziehung realistischer Zeitwerte steigt der Personalbedarf pro zentral aufbereiteter Betteinheit gegenüber der dezentral-manuellen Aufbereitung um das 2- bis 3-fache.

In Tabelle 10 [Tab. 10] wurde in Anlehnung an die Praxis den verschiedenen Dienstarten die jeweilige Tätigkeit im Zusammenhang mit der zentral-manuellen oder -maschinellen Bettenaufbereitung zugeordnet. Darüber hinaus erfolgte anhand der bereits bekannten Daten zur Personalkostenberechnung aus Abschnitt 2.3.4.4 und der oben aufgeführten Zeitwerte ein wertmäßiger Ausweis der Teilprozesse hinsichtlich der Personalkosten.

Legt man den Fokus ausschließlich auf den Teilprozess Bettentransport, wird evident, dass bei unterstellt konstanter Ausführungsdauer die Wahl der Dienstart maßgeblich für die Personalkosten/Bett ist. Erfolgt der Bettentransport hin und zurück durch die Pflegekraft, können 6,13 € angesetzt werden. Wird der Bettentransport vom Hol- und Bringdienst bzw. Reinigungsdienst ausgeführt, betragen die Personalkosten 4,78 € bzw. 2,39 €.

Auffällig ist, dass die Kosten für die zentrale Bettenaufbereitung allein auf Grund der Bettentransporte im Vergleich zur dezentralen Bettenaufbereitung höher ausfallen.

Entsprechend der definierten Personalwahl und der identifizierten Personalbindung für die zentral-manuelle bzw. zentral-maschinelle Bettenaufbereitung werden in den folgenden 3 Fallbeispielen die Personalkosten pro Betteinheit abgebildet.

Fallbeispiel 1 – Zentral-manuelle Bettenaufbereitung durch Reinigungsdienst

Voraussetzungen:

A) Fälle p.a. inkl. interner Verlegungen: 47.168 Fälle
B) Aufbereitungszeit pro Betteinheit: 29 min (0,483 h)
C) Nettojahresarbeitszeit pro VK: 1.700 h
D) Personalkosten inkl. Arbeitgeberanteil p.a. pro VK: 15.264,00 €

Formel:

- A x B = Gesamtaufwand der zentralen Bettenaufbereitung (E)
- E/C = Gesamtmenge VK (F)
- F x D = Gesamt-Personalkosten des Prozesses zentrale Bettenaufbereitung
- D/A = Personalkosten pro zentral-manuell aufbereitete Betteinheit

Berechnung:

- 47.168 x 0,483 = 22.797,87 h für den Aufbereitungsprozess
- 22.797,81/1.700 = 13,41 VK für den Aufbereitungsprozess
- 13,41 x 15.264,00 = 204.698,02 € Personalkosten für den Aufbereitungsprozess
- 204.698,02/47.168 = rund 4,34 € Personalkosten pro zentral-manueller Aufbereitung

Unter den im Fallbeispiel 1 definierten Bedingungen sowie in Anlehnung an die fiktiv gesetzten Merkmale des Maximalversorgers werden für die zentral-manuelle Bettenaufbereitung pro Jahr rund 13,41 VK benötigt. Die Personalkosten belaufen sich bei ausschließlichem Einsatz von Reinigungskräften über insgesamt rund 204.698 €. Pro Betteinheit sind bei der zentral-manuellen Aufbereitung Personalkosten von ca. 4,34 € anzusetzen.

Fallbeispiel 2 – Zentral-maschinelle Bettenaufbereitung durch Reinigungsdienst

Voraussetzungen:

A) Fälle p.a. inkl. interner Verlegungen: 47.168 Fälle
B) Aufbereitungszeit pro Betteinheit: 25 min (0,417 h)
C) Nettojahresarbeitszeit pro VK: 1.700 h
D) Personalkosten inkl. Arbeitgeberanteil p.a. pro VK: 15.264 €

Berechnung gemäß Formel in Fallbeispiel 1:

- 47.168 x 0,417 = 19.653,334 h für den Aufbereitungsprozess
- 19.653,334/1.700 = 11,561 VK für den Aufbereitungsprozess
- 11,561 x 15.264 = 176.463,81 € Personalkosten für den Aufbereitungsprozess
- 176.463,81/47.168 = rund 3,74 € Personalkosten pro zentral-maschineller Aufbereitung

Unter den im Fallbeispiel 2 definierten Bedingungen belaufen sich die Personalkosten auf insgesamt rund 176.464 €. Pro Betteinheit sind Personalkosten von ca. 3,74 € anzusetzen, wenn ausschließlich Reinigungskräfte eingesetzt werden und die Aufbereitung zentral-maschinell erfolgt.

Fallbeispiel 3 – Zentral-maschinelle Bettenaufbereitung durch Hol- und Bringdienst (Bettentransport) sowie Reinigungsdienst (Aufbereitung)

Voraussetzungen:

A) Fälle p.a. inkl. interner Verlegungen: 47.168 Fälle
B1) Transportzeit Hin- und Rückweg pro Betteinheit: 16 min (0,267 h)
B2) Aufbereitungszeit pro Betteinheit: 9 min (0,15 h)
C1) Nettojahresarbeitszeit pro VK: 1.600 h
C2) Nettojahresarbeitszeit pro VK Reinigungsdienst: 1.700 h
D1) Personalkosten inkl. Arbeitgeberanteil p.a. pro VK: 28.652,10 €
D2) Personalkosten inkl. Arbeitgeberanteil p.a. pro VK: 15.264,00 €

Berechnung gemäß Formel in Fallbeispiel 3:

- 47.168 x 0,267/1.600 x 28.652,10 = 225.525,26 € Personalkosten Hol- und Bringdienst
- 47.168 x 0,15/1.700 x 15.264,00 = 63.526,97 € Personalkosten Reinigungsdienst
- 225.525,26 + 63.526,97 = 289.052,23 € Gesamtkosten
- 289.052,23/47.168 = 6,13 € Einzelkosten

Unter den im Fallbeispiel 3 definierten Bedingungen belaufen sich die Personalkosten auf insgesamt rund 289.052 €. Pro Betteinheit sind Personalkosten von ca. 6,13 € anzusetzen, wenn die Bettentransporte ausschließlich vom Hol- und Bringdienst und die zentral-maschinelle Aufbereitung vom Reinigungsdienst erbracht werden.

Unter Einbeziehung der in Abschnitt 2.3.4.4 getroffenen Aussagen und erhobenen Daten lässt sich für die zentrale Bettenaufbereitung sowohl in manueller als auch in maschineller Form feststellen, dass die Kosten pro aufbereitetes Bett entsprechend der eingesetzten Dienstart variieren (Abbildung 12 [Abb. 12]). Bei konstanter Dienstart (hier Reinigungsdienst) steigen die Personalkosten pro Bett für die zentral-manuelle bzw. -maschinelle Aufbereitung gegenüber der dezentral-manuellen Aufbereitung um mehr als das 3- bzw. 2-fache an.

2.4.5.4 Betriebsmittelbewertung

Für die maschinelle Bettenaufbereitung einerseits mittels Bettenwaschanlage, andererseits unter Einsatz eines Dampfdesinfektionsapparats fallen Betriebsmittel für Strom, Dampf, Druckluft, Wasser etc. an. Die angeführten Energiekosten pro Bett richten sich nach Anlagegröße und anlagebedingten Verbrauch (Tabelle 11 [Tab. 11]). Die beiden Varianten sind in der Praxis anzutreffen. Dabei unterscheiden sich die Anlagen durch ihren nutzbaren Kabinenraum. Variante 1 stellt eine Anlage dar, die für Betten mit Aufrichter geeignet ist. Variante 2 kann für Betten mit Aufrichter und Nachttischen im Huckepacksystem eingesetzt werden. Pro maschinell aufbereitetem Bett werden bei Variante 1 Betriebsmittel in Höhe von 2,52 €, bei Variante 2 in Höhe von 2,67 € verbraucht.

Für ggf. noch maschinell ausgeführte Matratzenaufbereitungen stehen Dampfdesinfektionsapparate mit unterschiedlichem Fassungsvermögen zur Auswahl. Dabei werden die Matratzenkerne der Dampfdesinfektion zugeführt. Ein Matratzenganzbezug kann infolgedessen entfallen. Pro Matratze sind bei maschineller Aufbereitung 0,85 € Betriebsmittelkosten zu berücksichtigen (Tabelle 12 [Tab. 12]).

2.4.5.5 Wartungskosten und Sicherheitsprüfungen

Die Angaben für Wartung und Sicherheitsprüfungen differieren von Anbieter zu Anbieter. Unter Serviceaspekten ist es durchaus üblich, Wartungsverträge mit einem anderen Hersteller als dem der aufgestellten Anlage zu schließen.

Für Wartungs- und Reparaturleistungen einer Aufbereitungsanlage sind per anno ~5000 € anzusetzen. Diese Kosten auf die aufbereiteten Betten umzulegen, ist insofern schwierig, weil die Anlagen mischbestückt werden, d.h. neben den Betten werden diverse Transportwagen, OP-Schuhe, Abfallbehälter, Leichenmulden usw. aufbereitet. Insofern können die Gesamtkosten von ~5000 € p.a. real mit ~50% auf die Bettenaufbereitung umgelegt werden, d.h. im fiktiven akutmedizinischen Maximalversorger entfallen bei 47.168 Aufbereitungen p.a. für jedes aufbereitete Bett ~0,05 € für Wartungsarbeiten und Sicherheitsprüfungen. Dieser Wert ist abhängig vom verhandelten Wartungsvertrag, der Anlageart, der Mischbestückung und dem Auslastungsgrad der Anlage in Bezug auf die Bettenaufbereitung.

2.4.5.6 Materialkosten zentraler Aufbereitung

Die Materialkosten können im Prinzip auf die Kosten für Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Reinigungs- und Desinfektionsutensilien sowie bei der manuellen Aufbereitung für Encasings fokussiert werden. Auch hierbei gilt grundsätzlich, dass in der Praxis die Kosten je nach eingesetzten Produkten und Verhandlungspotenzial des Einkäufers stark variieren können.

Im Zusammenhang mit der zentral-manuellen Bettenaufbereitung sind für die Materialkosten die Ergebnisse der dezentral-manuellen Bettenaufbereitung zu verwenden (vgl. Abschn. 2.3.4.5). Mithin sind pro Bett bei Verwendung des Spendersystems und Berücksichtigung der Encasings Materialkosten von ~0,24-0,36 € anzusetzen.

In Bezug auf Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur maschinellen Aufbereitung sind auf Basis realer Daten und deren Hochrechnung ~1.000 € für den Durchlauf der fiktiv angenommenen 47.168 Betten anzusetzen [59]. Das ergibt Kosten für Reinigungs- und Desinfektionsmittel pro maschinell aufbereitetem Bett von ~0,02 €.

2.4.5.7 Bewertung der Kosten durch Bettentransporte

Bei der Bewertung der Kosten durch Bettentransporte handelt es sich bei für die Recherche zur Verfügung gestellten Daten um Schätzungen. Das ist im Wesentlichen auf vier Tatsachen zurückzuführen. Einerseits erfolgen regelmäßig in einem Bettenhaus bzw. zwischen den Stationen Patiententransporte im Klinikbett aus Anlass von Untersuchungen, operativen und konservativen Eingriffen sowie Verlegungen. Daneben werden zur Ver- und Entsorgung der Stationen Container genutzt, bei deren Transport Schäden an der Innenarchitektur nicht ausgeschlossen sind. Andererseits sind die Kosten abhängig von der Ausstattung des Hauses. Das bezieht sich z.B. auf die Beschaffenheit und Belastbarkeit des Bodens sowie die Installation von Rammschutzmaßnahmen vornehmlich an Wänden, Kanten und Türen. Schließlich ist die Kostenbewertung für Bettentransporte zum Zweck der Aufbereitung in Relation zur Gesamtzahl der Betten- und Containertransporte in einem Krankenhaus anzustellen.

Hinsichtlich der Folgekosten durch Betten- und Containertransporte lassen sich ursächlich anführen:

  • Permanent stattfindende Maler- und Trockenbauarbeiten,
  • Arbeiten mit einem hohen wertmäßigen Aufwand stellen Türreparaturen, speziell der Automatiktüren, durch Abreißen der Türdrücker und Abfahren des Tür-Rammschutzes dar.
  • Wesentlich ist, dass neben Schäden am Gebäude und dessen Einrichtung durch Anprall an den Betten oder durch wiederholte Bewegung der Betten auch auf dem Außengelände entstandene Schäden einkalkuliert werden.

Letzteres bezieht sich auf die Lenkrollen der Betten. Es handelt sich dabei um antistatische Doppellaufrollen mit einem Durchmesser von 150 mm. Obwohl die Hersteller mit einer Langlebigkeit der verwendeten Rohstoffe und Komponenten bei der Radherstellung werben, kann die Funktionsfähigkeit der Rillenkugellager im Schwenklager und in den Rollen insbesondere durch Sand und groben Schmutz eingeschränkt oder aufgehoben sein (vgl. Abschn. 2.4.4). Allein die Kosten für einen Satz Bettenrollen können mit ~600 € beziffert werden [59].

Die durch Bettentransporte verursachten Schäden belaufen sich schätzungsweise unter Beachtung des fiktiven Fallbeispiels und deren Relation zu Echtdaten auf 10.000 € p.a. Wenngleich die Zahl nur auf einer Annahme basiert, muss den Kosten durch Bettentransporte insofern Bedeutung beigemessen werden, als sie bei dezentraler Bettenaufbereitung im Patientenzimmer auch nicht anteilig anfallen.

Pro Betteinheit können bei 47.168 Aufbereitungen p.a. bzw. 94.336 Hin- und Rücktransporten p.a. Kosten durch Bettentransporte in Höhe von ~0,21 € angesetzt werden.

2.4.5.8 Resultierende Gesamtkosten in einem Krankenhaus der Maximalversorgung

Wesentlich für die zusammenfassende Bewertung der Ist-Kosten der zentralen Bettenaufbereitung sind folgende Aspekte:

  • Die zentrale Bettenaufbereitung wird mit direktem Einfluss auf die Kosten in der Regel als manuelle oder maschinelle Aufbereitungsform ausgeführt. Daher gilt, dass beide Aufbereitungsformen in den Teilprozessen abgegrenzt zu analysieren sind.
  • Um den Standort der zentralen Bettenaufbereitung, der sich regelhaft im Untergeschoss eines Bettenhauses befindet, zu erreichen, sind die Betten zu transportieren. Gleiches gilt für die Wege von der Bettenzentrale zur Station. Diese Bettentransporte gehören in den begutachteten Häusern zum Tätigkeitsfeld sowohl der Pflegekräfte, des Hol- und Bringdienstes als auch der Reinigungskräfte.

Folgende gerundete Ist-Kosten wurden vor diesen Hintergründen für die zentral- manuelle Bettenaufbereitung abgeleitet bzw. rechnerisch ermittelt:

- Investitionskosten pro aufbereitete Betteinheit: 0,01 €
- Baukosten pro aufbereitete Betteinheit: 0,14 €
- Kosten durch Bettentransporte pro aufbereitete Betteinheit: 0,21 €
- Personalkosten pro aufbereitete Betteinheit nur Reinigungsdienst: 4,34 €
- Materialkosten pro aufbereitete Betteinheit: bis zu 0,36 €

Das entspricht einem Gesamtaufwand pro zentral und manuell aufbereiteter Betteinheit von ~5,06 €.

Die prozentuale Kostenverteilung sichert die in der Literatur getroffene Aussage, wonach die Personalkosten die anteilmäßig höchsten Kosten bedingen. Diese Aussage trifft unabhängig von der für die Aufbereitungstätigkeiten eingesetzten Berufsgruppe bzw. dem variablen Personalaufwand zu.

Abbildung 13 [Abb. 13] zeigt die Kostenverteilung pro Bett bei zentral-manueller Aufbereitung ausschließlich durch den Reinigungsdienst. Die durch den Reinigungsdienst verursachten Personalkosten machen einen Anteil von 86% aus. Die Materialkosten betragen anteilig 7% an den Gesamtkosten für eine aufbereitete Betteinheit. Die Investitionskosten beziehen sich auf Ausstattungen der Stationen und sind vernachlässigbar.

Bei der Analyse der Kosten für die zentral-manuelle Bettenaufbereitung fallen die Leistungszeiten für Bettentransporte durch ihren hohen Zeitanteil auf (Abbildung 14 [Abb. 14]). So werden knapp zwei Drittel ausschließlich für Hin- und Rücktransporte verbraucht. Dieser hohe Zeitanteil bindet Personalkapazitäten und kann nicht durch maschinelle bzw. technische Installationen substituiert werden. Es ist allerdings unter dem Aspekt der Leistungseffizienz geboten, Personal mit den geringsten Personalkosten für diese Transporttätigkeiten abzustellen.

In einigen Teilprozessen sind die Kosten für die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung auf Grund von Abweichungen zur zentral-manuellen Aufbereitung separat zu analysieren.

Folgende gerundete Kosten/Bett sind für die zentral-maschinelle Aufbereitung relevant:

- Investitionskosten pro Betteinheit: 0,41 €
- Baukosten pro Betteinheit: 0,14 €
- Personalkosten pro Betteinheit
- a) ausschließlich Reinigungsdienst: 3,74 €
- b) Kombination aus Hol- und Bringdienst/Reinigungsdienst: 6,13 €
- Materialkosten pro Betteinheit: 0,02 €
- Kosten durch Bettentransporte pro Betteinheit: 0,21 €
- Wartungs-/Instandhaltungskosten pro Bett: 0,05 €
- Betriebsmittelkosten pro Bett: 3,37 €

In der Summe ergeben sich als Minimum Kosten pro zentral-maschinell aufbereitete Betteinheit in Höhe von ~7,94 €. Dieser Wert bezieht sich auf den Einsatz von Reinigungskräften für den Gesamtprozess. Bereits eine Kombination aus den Dienstarten Hol- und Bringdienst sowie Reinigungsdienst für den Gesamtprozess führt zu einer Summe der Kosten pro Betteinheit in Höhe von ~10,33 €.

Bei der Verteilung der oben angeführten Kosten für ein zentral-maschinell aufbereitetes Bett bilden die Personalkosten den höchsten Anteil an den Gesamtkosten (Abbildung 15 [Abb. 15]). Bei Durchführung durch den Reinigungsdienst stellen die Investitionskosten, Kosten durch Bettentransporte, Bau-, Wartungs- und Instandhaltungs- sowie Materialkosten mit insgesamt 11% an den Gesamtkosten lediglich geringfügige Potenziale hinsichtlich einer kosteneffizienteren Aufbereitung dar.

Die Kostenverteilung verändert sich pro Bett bei zentral-maschineller Aufbereitung, wenn diese anstatt ausschließlich durch den Reinigungsdienst kombiniert durch den Hol- und Bring- sowie Reinigungsdienst erbracht wird (Abbildung 16 [Abb. 16]). Dann bilden die Personalkosten mit knapp zwei Dritteln den größten Kostenblock. Mit einem Drittel fallen die Kosten für Betriebsmittel deutlich auf. Investitionskosten, Kosten durch Bettentransporte, Bau-, Wartungs- und Instandhaltungs- sowie Materialkosten sind mit einem Anteil von insgesamt 7% an den Gesamtkosten eher zu vernachlässigen.

In Bezug auf die Personalkosten, die den höchsten Kostenanteil bilden, ergibt die Betrachtung der Personalbindung während der einzelnen Prozessschritte einen Anteil von etwa zwei Dritteln für den Teilprozess Bettentransport (Abbildung 17 [Abb. 17]).

Insgesamt repräsentieren die Personalkosten selbst bei Einsatz der Berufsgruppe mit den geringsten Kosten den höchsten Anteil an den Gesamtkosten sowohl des zentral-manuellen als auch -maschinellen Aufbereitungsprozesses. Mit bis zu etwa der Hälfte der Gesamtkosten sind die Betriebsmittelkosten bei der zentral-maschinellen Bettenaufbereitung kennzeichnend. Im Gegensatz dazu und entgegen der These, dass die Investitions- und Baukosten nach den Personalkosten den größten Kostenanteil einnehmen, stellen die Betriebsmittel den zweitgrößten Kostenanteil am Gesamtprozess der zentral-maschinellen Bettenaufbereitung dar.


3 Kostensenkungspotenziale der Aufbereitungssysteme

Grundsätzlich sind Analysen der Prozesse der technischen Hygiene geeignete Instrumente, um Kostensenkungspotenziale zu identifizieren. Dabei darf eine Aussage zur Effizienz nicht losgelöst von Einschätzungen zur Effektivität der Einzelschritte betrachtet werden. Da jede der Aufbereitungsformen zu hygienisch adäquaten Aufbereitungsergebnissen, d.h. zur gewünschten Effektivität führt, kann die Effizienz in den Fokus gestellt werden.

Die Potenziale für Kostensenkungen sind bei dezentraler Bettenaufbereitung am geringsten, gefolgt von der zentral-manuellen Bettenaufbereitung und das höchste Potenzial zur Kostensenkung liefert die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung.

Da die Personalkosten den höchsten Kostenanteil bilden, ist daraus resultierend der Einsatz der Berufsgruppe mit den geringsten Personalkosten zu favorisieren, d.h. der Reinigungsdienst. Der Schluss, dass für die untersuchten Aufbereitungsformen ausschließlich der Reinigungsdienst verantwortlich zeichnen sollte, ist jedoch nicht vertretbar. Vielmehr sollte der Reinigungsdienst die Dienstart sein, die insbesondere in der Stoßzeit, die aus erhöhtem Bettenwechsel durch Patientenzugänge und Patientenabgänge resultiert, d.h. wochentäglich die achte bis vierzehnte Tagesstunde, vornehmlich für die Bettenaufbereitung zuständig ist. Durch Verschiebung des Fokus der Arbeit der Pflegekräfte, die von den Prozessen und Abläufen im Krankenhaus abhängig ist, stehen ihnen in den darüber hinausgehenden Tagesstunden durchaus freie Valenzen zur Verfügung, um ggf. die Bettenaufbereitung dezentral-manuell vorzunehmen. Es ist außerhalb der Stoßzeiten auf Station in erster Linie eine organisatorische, denn inhaltliche Aufgabe. Die Personalkosten können nicht nur tarifbedingt von der Auswahl der verantwortlichen Dienstart, sondern auch von der internen Ablauf- und Strukturorganisation des Krankenhauses mit dem Ziel der Absenkung beeinflusst werden.

Sollte eine Bettenzentrale für die manuelle bzw. maschinelle Bettenaufbereitung in Betrieb sein, ist diese gemäß ökonomischen Aspekten von Reinigungskräften zu betreiben. Diese Aussage inkludiert die Umsetzung der Bettentransporte. Ausschließlich unter dem Gesichtspunkt eines hohen Auslastungsgrads kostenintensiverer Dienstarten, wie z.B. Hol- und Bring- sowie Pflegedienst, sind diese ggf. organisatorisch sinnvoll in den Bettentransport einzubinden.

Nach den Personalkosten bilden in der Summe die Material- und Betriebsmittelkosten für die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung den größten Kostenanteil. Daher ist aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen anstatt maschineller eine manuelle Bettenaufbereitung in einer Bettenzentrale zu bevorzugen. Die immer wieder diskutierten Investitionskosten bezüglich der Aufbereitungsanlage sind allerdings de facto überbewertet.

Zur Kostenreduzierung der Materialkosten bietet sich das Etablieren von Krankenhaus-Einkaufsgemeinschaften (z.B. Desinfektionsmittel) und Abnehmerzusammenschlüssen (z.B. Energie) an [40], um über hohe Abnahmemengen entsprechende Rabatte verhandeln zu können und durch die Anzahl der zusammengeschlossenen Einkäufer bzw. Abnehmer das Risiko des Lieferanten zu minimieren. Gleichermaßen kann das Verhandeln und Nachhalten von Skontierung zur Reduzierung der Betriebsmittelausgaben führen.

Neben diesen Potenzialen können mit jeder Vermeidung unnötiger Kosten Einsparungen herbeigeführt werden. So fiel bei der zentralen Bettenaufbereitung die Vorreinigung der Lenkrollen mittels Hochdruckreiniger auf. Da im untersuchten Beispiel die Vorreinigung aus der Verschmutzung der Lenkrollen durch die Bettentransporte zur Bettenzentrale resultierte, liegt hier die Basis des Kostensenkungspotenzials. Hinzu kommt, dass auch beim Rücktransport eine Verschmutzung der Lenkrollen stattfindet, die wiederum der Reinigung bedarf, soll der Schmutz nicht auf Station eingetragen werden. Derart Ressourcen verschwendende und Sinn entfremdete Prozesse sind sowohl auf Grund hygienischer als auch ökonomischer Auflagen einzustellen.

Die Anpassung der technischen Hygiene an den Wandel der Ansprüche der Patienten im Krankenhaus ist ein fortlaufender Prozess. Mithin stützen auch weiche Faktoren, wie die Konfrontation der Patienten und Besucher im Krankenhaus mit Bettentransporten und mit Betten auf den Krankenhausfluren sowie die Belastung der Lastenaufzugkapazitäten durch Bettentransporte, die Favoritenrolle der dezentralen Bettenaufbereitung im Patientenzimmer.

Diesbezüglich gilt es weiterführend zu diskutieren, ob unter ökonomischen und medizinischen Gesichtspunkten ein Patientenbett überhaupt noch im Krankenhaus bewegt werden muss. Für intraklinische Patiententransporte könnten so genannte Stretcher zum Einsatz kommen. Diese Fahrtragen werden bereits im Intensiv- und Rettungstransport verwendet und zeichnen sich durch komfortable Handhabung und hohe Kompatibilität aus [21], [42]. Das immobile Krankenhausbett hätte auch zur Folge, dass Klinikbetten zu niedrigeren investiven Mitteln angeschafft werden könnten, da bezogen auf deren Ausstattung auf kostenintensive Lenkrollen verzichtet werden könnte. Voraussetzung ist allerdings die Realisierung einer hygienisch einwandfreien, dezentralen Aufbereitung dieser immobilen Betten.


4 Hygienische Anforderungen an die dezentrale Bettenaufbereitung während des stationären Aufenthalts und für Entlassungsbetten

Ökonomisch und hygienisch ist die dezentral-manuelle Bettenaufbereitung die Aufbereitungsform mit der besten Zweck-Mittel-Relation ist. Bezüglich der Effizienz können die zentral-manuelle und die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung nicht mehr empfohlen werden. Da Krankenpflegebetten dem Medizinproduktegesetz unterliegen, ist für die dezentrale Bettenaufbereitung ein standardisiertes Vorgehen bei der Bettenaufbereitung in Form einer Standardarbeitsanweisung (SAA) festzulegen. Die SAA muss die Organisation und Durchführung der Bettenaufbereitung mit Angaben zur Vorgehensweise für unterschiedliche Risikokategorien beinhalten, wobei Entlassungsbetten und Betten, die während des stationären Aufenthalts des Patienten aufbereitet werden, zu unterscheiden sind. Für Entlassungsbetten wurden fünf Risikokategorien festgelegt (Tabelle 13 [Tab. 13]). Zur Aufbereitung des Patientenbetts während des stationären Aufenthalts werden folgende Kategorien vorgeschlagen (Tabelle 14 [Tab. 14]):

  • Bett mit sichtbarer Verschmutzung
  • Betts zwischen prä- und postoperativer Phase
  • Bett eines Patienten mit Infektion oder Kolonisation durch multiresistente Erreger (MRE) und
  • Bett eines ITS-Patienten oder eines hoch immunsupprimierten Patienten, der vor Infektionen geschützt werden muss (sog. Umkehrisolierung).

Bei besonderer Infektionsgefährdung kann die Aufbereitung von Matratzen in einer VDV-Kammer einer Zentralsterilisation indiziert sein.

Um diese Maßnahmen in die Praxis umzusetzen, ist eine Einteilung in die jeweilige Risikokategorie durch den hygienebeauftragten Arzt und eine damit verbundene Kennzeichnung des Betts in Form von farbigen Bändern für das Reinigungspersonal erforderlich.


5 Fazit

Es ergeben sich pro Betteinheit folgende Kosten: bei dezentraler Bettenaufbereitung ~1,75 €, bei zentral-manueller Bettenaufbereitung ~5,06 € und bei zentral-maschineller Bettenaufbereitung ~7,94 € (Tabelle 15 [Tab. 15] und Abbildung 18 [Abb. 18]).

Bei allen drei Verfahren machen die Personalkosten den größten Anteil an den Gesamtkosten der Aufbereitungsprozesse aus. Hinsichtlich der Aufbereitung der Betten in einer Bettenzentrale sind die für den Hin- und Rücktransport der Betten verbrauchten Personalressourcen bzw. -kosten maßgeblich.

In Bezug auf die zentral-maschinelle Aufbereitung müssen die Kosten für Betriebsmittel neben den Personalkosten als bestimmend für die Gesamtkosten angesehen werden (bis zu 42%). Bau-, Investitions-, Wartungs- und Instandhaltungs- und Materialkosten sowie Kosten durch Bettentransporte spielen eine vergleichsweise untergeordnete Rolle.

Hinsichtlich der Kostensenkung bieten Personal- und Betriebsmittelkosten die größten Potenziale. Personalkosten können durch die Wahl der für die Tätigkeit verantwortlichen Berufsgruppe reduziert werden. Der Schluss, dass ausschließlich die Berufsgruppe Reinigungsdienst mit den tarifbedingt geringsten Personalkosten zum Einsatz kommt, ist allerdings nicht haltbar. Außerhalb der Stoßzeiten auf Station kann insbesondere die dezentral-manuelle Aufbereitung von den anwesenden Pflegekräften ausgeführt werden.

Die dezentrale Aufbereitung der Betten ist bei identischen Aufbereitungsergebnissen am kostengünstigsten. Die Kosten für die zentral-manuelle bzw. -maschinelle Aufbereitung belaufen sich in Relation zur dezentral-manuellen Bettenaufbereitung auf das etwa 2,9 bzw. 4,5-fache. Selbst der Vergleich der zentral-manuellen gegenüber der -maschinellen Aufbereitungsform liefert eine ~1,6-fache Differenz.

Die Kosten der Sekundärleistungen insbesondere für die Bettenaufbereitung fallen für jeden Krankenhausfall an. Damit sind sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten keinesfalls vernachlässigbar. Sekundärleistungen auf dem Gebiet der technischen Hygiene liefern jedoch speziell für den Prozess der Bettenaufbereitung große Kostensenkungspotenziale. Beachtet man die Ergebnisqualität unter Wirtschaftlichkeitsaspekten eines Krankenhauses, d.h. unter Berücksichtigung von Effektivität und Effizienz, können die zentral-manuelle und -maschinelle Bettenaufbereitung nicht empfohlen werden. Als unter ökonomischen und hygienisch-medizinischen Gesichtspunkten geeignetes Verfahren hat sich die dezentrale Bettenaufbereitung herausgestellt.


Verzeichnis der Gesetze und Rechtsverordnungen

  • Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG) vom 23. April 2002, BGBl I 1412.
  • Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG) vom 2. August 1994, BGBl I 1963.
  • Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) vom 21. Dezember 1992, BGBl I 2266.
  • Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) vom 20. Dezember 1988, BGBl I 2477.
  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000, BGBl I 1045.
  • Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG) vom 10. April 1991, BGBl I 886.
  • Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung vom 22. Februar 1999 (BGBl I 202), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 19. Dezember 2006, BGBl I 3232.
  • Sozialgesetzbuch (SGB) – Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung vom 20. Dezember 1988, BGBl I 2477.
  • Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV) vom 21. August 2002, BGBl I 3396.
  • Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern (Krankenhausbetriebs-Verordnung – KhBetrVO) vom 10. Juli 1995. Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin; 51. Jg; Nr. 41.
  • Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhaus (KFPV) vom 19. September 2002, BGBl I 3674.
  • Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung – BPflV) vom 26. September 1994, BGBl I 2750.

Literatur

1.
AK-BWA (Arbeitskreis Bettgestell- und Wagen-Dekontaminationsanlagen). Maschinelle Dekontamination. 6. Aufl. Hamburg; 1999.
2.
AK-BWA (Arbeitskreis Bettgestell- und Wagen-Dekontaminationsanlagen). Maschinelle Dekontamination. 7. Aufl. Hamburg; 2005.
3.
AWMF (Arbeitskreis Krankenhaus- und Praxishygiene). Empfehlungen zur Hygiene in Klinik und Praxis. Hygienische Aufbereitung von Krankenbetten. 3. Aufl. Wiesbaden: mhp; 2004.
4.
AWMF (Arbeitskreis Krankenhaus- und Praxishygiene). Rechtliche Aspekte und Haftungsfragen der Krankenhaushygiene. 3. Aufl. Wiesbaden: mhp; 2004.
5.
Bach A, Möller J, Sonntag HG. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement durch Krankenhaushygiene. In: Kramer A, Heeg P, Botzenhart K, Hrsg. Krankenhaus- und Praxishygiene. 1. Aufl. München: Urban Fischer; 2001. S. 669-75.
6.
BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband). Personaleinsatz und Personalkosten im Krankenhaus. München: Bremberger; 1998.
7.
Bode. Bode X-Wipes. Reinigende Flächendesinfektion. Broschüre. Bode Chemie Hamburg; 2006. S. 1-6.
8.
Böhringer P. Analyse der Bettenaufbereitung am Universitätsklinikum Greifswald unter hygienischen Gesichtspunkten und mit Berücksichtigung ökonomischer Aspekte. Diss Med Fak Univ Greifswald; 2007.
9.
Bösenberg H. Krankenhauswäscherei. In: Kramer A, Heeg P, Botzenhart K, Hrsg. Krankenhaus- und Praxishygiene. 1. Aufl. München: Urban Fischer; 2001. S. 338-52.
10.
Braun GE. Handbuch Krankenhausmanagement: Bausteine für eine moderne Krankenhausführung. Stuttgart: Schäffer-Poeschel; 1999.
11.
Braun v Reinersdorff A. Strategische Krankenhausführung. Vom Lean Management zum Balanced Hospital Management. 1. Aufl. Bern: Huber; 2002.
12.
Conrad HJ. Konzept einer umfassenden Prozeßoptimierung im Krankenhaus. In: Braun GE, Hrsg. Handbuch Krankenhausmanagement: Bausteine für eine moderne Krankenhausführung. Stuttgart: Schäffer-Poeschel; 1999. S. 571-82.
13.
Conrad HJ. Standardleistungsprozesse und visualisierte Prozessergebnisse. Wie durch strukturierte Prozesse der Erfolg zum Standard wird. f&w. 2000;17(3):256-8.
14.
Deutschmann G. Projekt: "Bettenaufbereitung". Jedem Patienten sein individuelles, sauberes, hygienisches und technisch einwandfreies Bett. PROCARE. 2005;(3):8-12.
15.
DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene). Leitlinie Anforderungen an die Bettenhygiene (IB). Stand: Dezember 2002. Hyg Med. 2003;28(1-2):44-6.
16.
DIN 58949-2. Desinfektion, Dampf-Desinfektionsapparate. Teil 2: Anforderungen. Berlin: Beuth; 2001. S. 1-16.
17.
DIN EN 60601-2-38: Anforderungen an Krankenhausbetten.
18.
Eichhorn S. Krankenhausbetriebslehre. Bd 1: Theorie und Praxis des Krankenhausbetriebes. 3. Aufl. Stuttgart, Berlin, Köln: Kohlhammer; 1975.
19.
Eichhorn S. Krankenhausbetriebslehre. Bd 3: Theorie und Praxis der Krankenhaus-Leistungsrechnung. Stuttgart, Berlin, Köln: Kohlhammer; 1987.
20.
Fleßa S. Gesundheitsökonomik, Eine Einführung in das wirtschaftliche Denken für Mediziner. Berlin, Heidelberg: Springer; 2005.
21.
Fromme R, Steinherr HM. Intensivtransport mit einem im Rettungsdienst erprobten Tragensystem. Erfahrungen mit dem Intensivtransportwagen (ITW) Augsburg. Notfall & Rettungsmedizin. 2000;3(7):431-40.
22.
Göbel D. Qualitätsmanagement im Krankenhaus. Krankenhäuser unter Reformdruck. Berlin: Springer; 1999.
23.
Goder F. Möglichkeiten automatischer Bettenaufbereitung. In: Steuer W, Hrsg. Hygiene und Technik im Krankenhaus. Methoden, Maßnahmen, Erfahrungen. Bd 207. 3. aktual. u. erw. Aufl. Renningen-Malmsheim: expert; 1996. S. 49-60.
24.
Gollwitzer M, Karl R. Logistik-Controlling. Wirkungszusammenhänge - Leistung, Kosten, Durchlaufzeiten und Bestände. München: Wirtschaftsverlag Langen Müller/Herbig; 1998.
25.
Grape E. Praktische Vorteile der Bettenaufbereitung durch Einsatz von flüssigkeitsdichten PRO-TEX Matratzenganzbezügen im Zentralkrankenhaus St. Jürgen Straße, Bremen. Sonderdruck GERMED. Kollow/Schwarzenbek; 1993. S. 1-8.
26.
Greeninghealthcare. Umweltthemen. Allgemeines zur Bettenaufbereitung, Wäschedesinfektion. Verfügbar unter: http://www.eta.at/greeninghealthcare/index.php?module=EnvironDb&func=display&environdbid=50&langid=2 [Stand: 07.10.2005]. External link
27.
Greulich A, Thiele G. Moderne OP-Ablauforganisation. In: Braun GE, Hrsg. Handbuch Krankenhausmanagement: Bausteine für eine moderne Krankenhausführung. Stuttgart: Schäffer-Poeschel; 1999. S. 583-99.
28.
Harmgardt W, Tiedtke JR. Das Geld-, Rechnungs- und Steuerwesen oder Wie der Kaufmann rechnen muß. In: Irgel L, Hrsg. Handbuch für Kaufleute. Das umfassende Nachschlagewerk für Ausbildung und Beruf. 4. aktual. u. erw. Aufl. Wiesbaden: Gabler; 1999. S. 179-229.
29.
Haubrock M. Interdependenzen zwischen Gesundheit und Ökonomie. In: Haubrock M, Schär W, Hrsg. Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus. 3. vollst. überarb. u. erw. Aufl. Bern: Huber; 2002. S. 17-35.
30.
Haubrock M. Struktur des Gesundheitswesens. In: Haubrock M, Schär W, Hrsg. Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus. 3. vollst. überarb. u. erw. Aufl. Bern: Huber; 2002. S. 36-41.
31.
Hempel KU. Bereich Medizintechnik der Krankenhaus Technik Thüringen GmbH, Erfurt. Pers Mitt. 13.07.2006.
32.
Hempel KU. Bereich Medizintechnik der Krankenhaus Technik Thüringen GmbH, Erfurt. Pers Mitt. 20.09.2006.
33.
Hermsen J. Rechnungswesen für Bürokaufleute. 8. überarb. Aufl. Darmstadt: Winklers; 2000.
34.
Hugo C, Weinig F, Zanette T. Qualitätsmanagement in der ZSVA. In: Weinig F, Hahnen K, Hrsg. Handbuch Sterilisation. 4. kompl. überarb. Aufl. Frauenfeld: Huber; 2003. S. 383-413.
35.
Junghannß U. Bettenaufbereitung. In: Steuer W, Hrsg. Hygiene und Technik im Krankenhaus. Methoden, Maßnahmen, Erfahrungen. Bd 207. 3. aktual. u. erw. Aufl. Renningen-Malmsheim: expert; 1996. S. 141-50.
36.
Kramer A, Daeschlein G, Chergui B, Wagenvoort H. Hygiene. Prüfungswissen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe. 2. Aufl. München: Urban Fischer; 2005.
37.
Kramer A. Hygienische Aufgabenstellungen in medizinischen Einrichtungen. In: Kramer A, Heeg P, Botzenhart K, Hrsg. Krankenhaus- und Praxishygiene. 1. Aufl. München: Urban Fischer; 2001. S. 1-3.
38.
Kuhn A. Prozeßketten - ein Modell für die Logistik. In: Wiendahl HP, Hrsg. Erfolgsfaktor Logistikqualität. Berlin: Springer; 1996. S. 87-106.
39.
Leisten R, Ragg S. Krankenhaushygiene aus wirtschaftlicher Sicht. In: Kramer A, Heeg P, Botzenhart K, Hrsg. Krankenhaus- und Praxishygiene. 1. Aufl. München: Urban Fischer; 2001. S. 682-90.
40.
Michel MD, Ivens BS. Die Kliniken haben mehr Macht, als sie ahnen. Die Industrie im Zeitalter der DFG: Neues Denken, neues Handeln? f&w. 2006;23(6):608-13.
41.
Nassauer A. Bedeutsame Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Schwester/Der Pfleger. 2001;40(6):457-62.
42.
Neussel W. Vorschlag für ein innerklinisches Intensivpatienten- und Notfallpatienten-Transportsystem. Intensivmed. 2005;42(2):177-85.
43.
Niederhoff G, Kühnel U. Anforderungen an die Kostenrechnung und das Controlling unter Berücksichtiung der Einflüsse durch das GSG. In: Adam D, Hrsg. Krankenhausmanagement. Auf dem Weg zum modernen Dienstleistungsunternehmen. Schriften zur Unternehmensführung, Bd. 59. Wiesbaden: Gabler; 1996. S. 113-32.
44.
Oberender P, Heissel A. Die künftige Finanzierung von Krankenhausleistungen. In: Eichhorn P, Seelos HJ, Graf v der Schulenburg JM, Hrsg. Krankenhausmanagement. 1. Aufl. München: Urban Fischer; 2000. S. 735-49.
45.
Olfert K, Reichel C. Kompakt-Training. Investition. In: Olfert K, Hrsg. Kompakt-Training. Praktische Betriebswirtschaft. Ludwigshafen: Kiehl; 1999.
46.
Perleth M, Schwartz FW. Methoden des Qualitätsmanagements. In: Eichhorn P, Seelos HJ, Graf v der Schulenburg JM, Hrsg. Krankenhausmanagement.1. Aufl. München: Urban Fischer; 2000. S. 321-37.
47.
Robert Koch Institut (RKI). Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. München: Urban Fischer; 2004.
48.
Rotter M, Koller W. Desinfektion. In: Kramer A, Heeg P, Botzenhart K, Hrsg. Krankenhaus- und Praxishygiene. 1. Aufl. München: Urban Fischer; 2001. S. 219-42.
49.
Rüden H. Beratender Krankenhaushygieniker für die HELIOS Kliniken GmbH, Direktor des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin an der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Pers Mitt. 16.11.2005.
50.
Rudolph H. Hygienische Aufbereitung von Krankenbetten. Der Deutschsprachige Arbeitskreis für Krankenhaushygiene hat am 12. Februar 1999 nachfolgende Empfehlung verabschiedet. Die Schwester/Der Pfleger. 2000;39(7):554-5.
51.
Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (SVR). Jahresgutachten 1989. Qualität, Wirtschaft und Perspektiven der Gesundheitsversorgung. Baden-Baden; 1989.
52.
Schmidt G, Rittweger S. Das Krankenhausrecht in Thüringen - Kommentar. Wiesbaden: Kommunal- und Schul-Verlag; 1994.
53.
Schmitz H. Investitionsfähigkeit der Krankenhäuser. f&w. 2006;23(2):135.
54.
Schneider A. Qualitätsmanagement im medizinischen Versorgungssystem. In: Kramer A, Heeg P, Botzenhart K, Hrsg. Krankenhaus- und Praxishygiene. 1. Aufl. München: Urban Fischer; 2001. S. 675-82.
55.
Scholz-Harzheim R, Schoppe C, Walger M. Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Gesetzliche Grundlagen und Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner. 2. überarb. u. erw. Aufl. Düsseldorf: Deutsche Krankenhaus-Verlagsgesellschaft; 1999.
56.
Statistisches Bundesamt. Gesundheitswesen. Grunddaten der Krankenhäuser 2004. Fachserie 12/Reihe 6.1.1. Wiesbaden; 2005.
57.
Steuer W. Bettenaufbereitung. In: Kramer A, Heeg P, Botzenhart K, Hrsg. Krankenhaus- und Praxishygiene. 1. Aufl. München: Urban Fischer; 2001. S. 328-37.
58.
Steuer W. Reinigung und Desinfektion im Krankenhaus. In: Steuer W, Hrsg. Hygiene und Technik im Krankenhaus. Methoden, Maßnahmen, Erfahrungen. Bd. 207. 3. aktual. u. erw. Aufl. Renningen-Malmsheim: expert; 1996. S. 61-78.
59.
Stöcker P. Leiterin Zentraleinkauf, Krankenhaustechnik Thüringen GmbH. Pers Mitt. 07.11.2005.
60.
Tauch JG. Unterlagen zum Praktiker-Seminar der Gütersloher-Organisations-Beratung: Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus unter Berücksichtigung der neuen Anhaltszahlen 1998/2000. Gütersloh; 2001.
61.
Tempelmeier H. Material-Logistik. Grundlagen der Bedarf- und Losgrößenplanung in PPS-Systemen. 3. vollst. überarb. u. erw. Aufl. Berlin: Springer; 1995.
62.
v. Stein A. "Das magische Dreieck". Krankenhaus+Patient+Dienstleister - eine ganzheitliche Betrachtung. In: Hartung C, Hrsg. TK 2001 Hannover. Technik im Krankenhaus, Technik im Krankenhaus - alles im Griff? Hannover; 2001. S. 426-32.
63.
Vergütungstabellen. http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/verg/tabelle504.htm [Stand: 22.01.2007]. External link
64.
Völker. Völker Klinikbetten: Die Summe aller Vorteile. Broschüre Völker AG. Witten; 2005. S. 1-19.
65.
Zastrow KD. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts. In: Kramer A, Heeg P, Botzenhart K, Hrsg. Krankenhaus- und Praxishygiene. 1. Aufl. München: Urban Fischer; 2001. S. 770-4.