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104. Jahrestagung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e. V. (DOG)

21. - 24.09.2006, Berlin

Welche Möglichkeiten der Forschungsförderung eröffnet der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft der ophthalmologischen Forschung

Meeting Abstract

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  • M.-L. Macher - Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Essen

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V.. 104. Jahrestagung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). Berlin, 21.-24.09.2006. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2006. Doc06dogDO.14.03

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Veröffentlicht: 18. September 2006

© 2006 Macher.
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Gliederung

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Im 1920 gegründeten Stifterverband sind heute rund 3.000 Unternehmen, Verbände und Privatpersonen zusammengeschlossen, um Wissenschaft, Forschung und Bildung zu fördern. Mit den bereitgestellten Mitteln seiner Förderer und Mitglieder legt der Stifterverband Programme auf, welche insbesondere die Strukturfragen des Wissenschafts- und Bildungssystems aufgreifen. Sein zentrales Anliegen ist dabei die Weiterentwicklung der Hochschulen. Dazu entwirft er Modelle und Lösungen und bringt sie durch Anschubfinanzierungen auf den Weg.

Seit 50 Jahren ist der Stifterverband zudem auf dem Gebiet des Stiftungsmanagements tätig. Zu seinen Aufgaben gehört satzungsmäßig die „Förderung des gemeinnützigen Stiftungswesens". Mit seinem DSZ – Deutsches Stiftungszentrum erfüllt er diese Aufgabe und bietet unter diesem Dach Dienstleistungen rund um das Stiftungswesen, berät künftige Stifter und unterstützt sie bei der Stiftungseinrichtung und –verwaltung, entwickelt und betreut die jeweiligen Förderprogramme.

Heute sind mehr als 370 Stiftungen mit einem Buchwert von 1,6 Milliarden Euro im Deutschen Stiftungszentrum zusammengefasst. Im Rahmen ihrer Satzungszwecke fördern diese Stiftungen jährlich aus den Erträgen ihres Vermögens die unterschiedlichsten wissenschaftlichen Disziplinen. Dabei reicht das Spektrum der Förderprogramme von der rein operativen Stiftung mit festen Destinatären bis zur ausschreibenden Stiftung. Die Förderinstrumente umfassen Sachbeihilfen, die Vergabe von Stipendien, die Auslobung von Preisen, die Einrichtung von Stiftungsprofessuren oder die Bereitstellung von Reisebeihilfen.

Unter den 370 vom DSZ betreuten Stiftungen engagieren sich circa 70 Stiftungen auf dem Gebiet der Medizin. Einen in der Satzung verankerten, ausschließlichen Förderzweck auf dem Gebiet der Ophthalmologie haben drei Stiftungen. Es gibt jedoch weitere Stiftungen, die sich für einen begrenzten Förderzeitraum ophthalmologischen Themen zuwenden, soweit ihre Satzungen dies erlauben. Die Entscheidung über die Ausrichtung der Förderprogramme trifft das Kuratorium bzw. der Vorstand der Stiftung im Rahmen der möglichen Satzungszwecke sowie auf der Grundlage von gutachterlichen Empfehlungen.