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Instrumentation bei Wirbelfrakturen – gut abgebildet im DRG?
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Veröffentlicht: | 20. Mai 2011 |
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Einleitung: Die Versorgung von stabilen und instabilen Wirbelfrakturen wird 2010 durch die geänderte DRG I06, I09 und I10 abgebildet. Sind die Eingriffe bei hohen Implantatpreisen kostendeckend durchführbar?
Material und Methoden: Die perkutanen Verfahren und die Kyphoplastien über mehrere Etagen, sowie die sehr komplexen Prozeduren wurden entsprechend der höheren Sachkosten durch das InEK gestärkt während ein- und zwei-Etagen Kyphoplastien durch Einführung der neuen DRG I09E und F abgewertet wurden.
Ergebnisse: Ein ungelöstes Erlösproblem bleibt die dorso-ventrale Versorgung bei instabilen Frakturen während eines stationären Aufenthaltes. Die Materialkosten für einen perkutan minimal invasiv eingebrachten Fixateur belaufen sich auf ca. 2.500.-€ und für ein ventrales Platten- Schraubensystem, welches endoskopisch eingebracht werden kann auf ca. 2.300.-€. Wird statt Knochenspan ein Wirbelkörperersatz mit einem selbstspreizenden Cage (ZE2010-52) eingesetzt belaufen sich die Implantakosten auf ca. 2000.-€. Beim Wirbelkörperersatz, der eine partielle oder vollständige Entfernung des Wirbelkörpers beinhaltet, kommt ein Zusatzentgeld ZE11 mit 1.802.-€ (ein Wirbelkörper) zur Anwendung. Es besteht ein Missverhältnis zwischen ein- und zweizeitigen Eingriffen bei der ventralen Spondylodese mit Span, Span und Platten oder Wirbelkörperersatz Operation.Eine einzeitige OP mit perkutanem Fixateur (5-835.5) kombiniert mit einer Bandscheibenentfernung und ventraler Spondylodese mit einem alleinigem Beckenkammspan mündet in der DRG I09D (9.330.-€). Verteilt auf zwei Eingriffe ergibt sich die I10C I09F und einen Gesamterlös von 12.055.-€. Ergänzt man beim obigen einzeitigen Eingriff ein ventrales Span-Plattensystem ändern sich die Erlöse bei erheblichen Mehrkosten für die Implantate und Operation aber nicht. Im Unterschied zum Vorjahr bleibt die Platte nicht erlösrelevant. Die abzurechnende DRG bleibt I09D (9.330.-€). Zweizeitig ergeben die gleichen Prozeduren 12.055.-€. Auch beim ein- und zweizeitigen Wirbelkörpersatz verbleibt ein ähnlicher Erlösunterschied.
Schlussfolgerung: Dieses Missverhältnis in der Honorierung ist vom InEK sicher nicht gewünscht. Einen entsprechenden Änderungsantrag zur Angleichung und besseren Vergütung des einzeitigen dorso-ventralen Vorgehens werden wir einreichen, nachdem die Auswirkungen der erneut geänderten Berechnung der Wirbelfrakturen im DRG System 2011 begutachtet sind.