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Schulscreening: Logische Konsequenz des Neugeborenenhörscreenings!
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Published: | April 24, 2006 |
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Neugeborenen-Hörscreening (NHS) ermöglicht ein frühzeitiges Erkennen von Hörstörungen und dadurch eine sehr frühe Therapieeinleitung bei schwerhörig oder taub geborenen Kindern. Seit Juli 2000 wird im Großraum Hannover das Neugeborenen-Hörscreening mit Hilfe otoakustischer Emissionen (TEOAE) flächendeckend durchgeführt. Die Messung stellt eine Momentaufnahme dar. Hörschäden, die sich erst im späteren Verlauf des Lebens manifestieren, werden von ihr nicht erfasst. Der Fall eines inital als hörend gemessenen Modellprojekt-Kindes (hier: mit Connexin 26 Mutation) mit progredienter Hörminderung zeigte dies exemplarisch; weitere Hörtests im Verlauf sind daher sinnvoll.
Eine Möglichkeit hierzu ist die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern, die in einem so genannten Schulscreening zur Zeit erprobt wird. Es handelt sich dabei um ein Pilotprojekt, bei dem die Praktikabilität und Zuverlässigkeit der OAE-Messung bei den Einschulungsuntersuchungen durch das Gesundheitsamt geklärt werden soll.
Im Großraum Hannover werden Einschulungsuntersuchungen routinemäßig an 14 Standorten durch 25 Ärzte und MTA durchgeführt. Es findet dabei zur Untersuchung des Gehörs bislang die Tonschwellenaudiometrie Verwendung. In einem ersten Schritt wurde an den beiden Hauptstandorten der Einschulungsuntersuchung das OAE-Messsystem der Firma Fischer-Zoth bei Kindern mit auffälliger Tonschwellenaudiometrie getestet.