gms | German Medical Science

68. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
90. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
45. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Physiotherapie – Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten

19. bis 23.10.2004, Berlin

Wie beurteilt der Jurist den Zielkonflikt bei wirtschaftlichen und personellen Engpässen?

Meeting Abstract (DGU 2004)

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  • presenting/speaker O. Walter - Wienke & Becker Rechtsanwaltskanzlei, Köln

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie. Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie. Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie. 68. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 90. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und 45. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 19.-23.10.2004. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2004. Doc04dguZ25-957

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/dgu2004/04dgu1125.shtml

Published: October 19, 2004

© 2004 Walter.
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Im Gesundheitswesen hat sich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt, dass die personellen und sachlichen Ressourcen nicht beliebig verfügbar sind und nicht alles, was medizinisch machbar ist, auch finanzierbar ist. Die Gründe für die zunehmende Verknappung der Ressourcen sind vielfältiger Natur, einer der wichtigsten ist allerdings unbestrittenermaßen die Leitungsdynamik des medizinischen Fortschritts selbst. Diese Entwicklung stellt die öffentliche Hand vor erhebliche Finanzierungsprobleme. Damit hat sie auch Auswirkungen auf die Qualität der medizinischen Versorgung, denn diese hängt gleichsam von den zur Verfügung stehenden finanziellen, personellen und sachlichen Möglichkeiten ab.

Bei der juristischen Verantwortung von Arzt und Krankenhausträger spielten wirtschaftliche Überlegungen in der Rechtsprechung lange Zeit keine Rolle. Die bisher in der Rechtsprechung entschiedenen Fälle zeigen in besonderer Weise, dass im personellen Bereich trotz verminderter Ressourcen eine Anpassung der infrastrukturellen und personellen Vorgaben an das Gebotene notwendig ist, um einem organisationsrechtlichen Haftungsrisiko zu entgehen. Wenn eine personell ausreichende Besetzung nicht vorgenommen werden kann, müssen daher Betten bzw. Abteilungen geschlossen werden, um einer eventuellen Haftung vorzubeugen. Im Hinblick auf wirtschaftliche Engpässe jeder Art und weitergehende Restriktionen durch arbeits(zeit)rechtliche Regelungen wird die zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung der ärztlichen Behandlung zukünftig Veränderungen unterliegen.