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Restharnvolumen zur Einschätzung intraoperativer Nervenschonung bei TME - Ergebnisse einer Fall-Kontroll Studie
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Published: | June 15, 2005 |
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Einleitung
Durch Schonung beidseitiger autonomer Beckennerven bei totaler mesorektaler Exzision (TME) wegen Rektumkarzinom kann der Anteil schwerer Blasenentleerungsstörungen (neurogene Blase) vermindert werden. Unklar ist wie oft partielle Nervenschädigungen zu weiteren Blasenfunktionsstörungen führen. Ziel einer Fall-Kontrollstudie war es bei Patienten vor und nach TME mit und ohne vollständige Darstellung der autonomen Beckennnerven das Restharnvolumen zu untersuchen, um zu klären, ob dieser Parameter Rückschlüsse auf die Qualität der Nervenschonung erlaubt.
Material und Methoden
Eine Fallgruppe (n = 26) ohne vollständige Darstellung und Schonung autonomer Beckennerven wurde hinsichtlich der Blasenfunktion mit einer Kontrollgruppe (n = 26) mit nach standardisierter intraoperativer Dokumentation vollständiger Darstellung und Erhaltung der Nerven verglichen. Es wurden 26 Zwillingspaare gebildet, paarweise identisch hinsichtlich Geschlecht, Wandinfiltrationstiefe (pT-Kategorie), Tumorsitz (Rektum-Drittel), Operationsverfahren (Exstirpation, tiefe anteriore Resektion) und Umfang der Operation (multiviscerale Resektion im kleinen Becken). Die Raten an neoadjuvanter Therapie, R0-Klassifikation, Anastomoseninsuffizienzen, Wundheilungsstörungen und postoperativen Harnwegsinfekten waren für Fall und Kontrollgruppe gleichverteilt (p > 0,05). Das Restharnvolumen wurde prä- und im Median am 16. postoperativen Tag (6 – 48 d) sonographisch (3,5 MHz Schallkopf) bestimmt. Zur statistischen Berechnung wurden der Wilcoxon Test, der Mann und Whitney U-Test sowie Fisher´s exakter Test angewandt.
Ergebnisse
Präoperativ unterschieden sich die Restharnvolumina weder zwischen den Paaren noch zwischen den beiden Gruppen mit und ohne Nervenschonung (Median; Quartil: 0,0 ml; 0,0 – 20,0 ml vs. 2,5 ml; 0,0 – 32,5 ml; p = 0,17). In der Fallgruppe mit unvollständiger Nervenschonung ergab sich eine hochsignifikante Differenz zwischen prä- und postoperativem Restharnvolumen (Median; Quartil: 2,5 ml; 0,0 – 32,5 ml vs. 130 ml; 0,0 - 317; p = 0,001). Der Unterschied zwischen den postoperativ gemessenen Volumina zwischen Fall- und Kontrollgruppe war ebenfalls hoch signifikant (p = 0,001). In der Kontrollgruppe fand sich kein signifikanter Unterschied (Median; Quartil: 0,0 ml; 0,0 – 20,0 ml vs. 15,5 ml; 0,0 – 62,0 ml; p = 0,07). Bei Restharnvolumina ³ 100 ml betrug das relative Risiko unvollständiger Nervenschonung 2,6 (95% CI: 1,6 – 4,3) und das der vollständigen Schonung 0,19 (95% CI: 0,05 – 0,7); die odd ratio betrug 14.
Schlussfolgerung
Das Restharnvolumen ist ein Indikator für die Vollständigkeit der Nervenschonung nach TME. Es sollte prä- und postoperativ bestimmt werden und kann als Qualitätskontrolle dienen.