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Untersuchung zum Erinnerungsvermögen von HNO-Patienten an das präoperative Aufklärungsgespräch
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Veröffentlicht: | 24. April 2007 |
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Der operativ tätige Arzt ist gesetzlich und moralisch verpflichtet, den Patienten präoperativ über die Risiken einer bevorstehenden Operation aufzuklären. Juristisch erfolgt bei unterlassener Aufklärung eine Beweisumkehr. Wir waren daran interessiert, inwieweit sich ein HNO-Patient nach standardisierter Aufklärung vor typischen HNO-Eingriffen an präoperativ genannte Risiken aus dem Aufklärungsgespräch erinnert. Hierzu wurden 201 Patienten randomisiert ausgewählt, die einen NNH-Eingriff oder eine Tympanoplastik erhalten hatten. Alle Patienten wurden mindestens 24 Stunden vor dem Eingriff routinemäßig anhand eines kommerziellen Aufklärungsbogens mündlich über Vorgehen und Risiken aufgeklärt. Hauptrisiken wurden zusätzlich anhand von Abbildungen dargestellt und dokumentiert. Mit Hilfe standardisierter Bögen wurde bei den Patienten 6 Wochen, 6 und 12 Monaten postoperativ zuerst die aktive, danach die passive Erinnerung durch Vorgabe von richtigen und falschen Möglichkeiten telefonisch erfragt. Die Patienten waren 15 - 79 Jahre alt. Mit zunehmendem Abstand zur Operation verminderten sich aktives und passives Erinnerungsvermögen signifikant. So erinnerten sich die Patienten aktiv nach 6 Wochen an weniger als ein 1/4 und passiv weniger als an 3/4 aller genannten Hauptrisiken. Nach 6 Monaten betrug das aktive Erinnerungsvermögen 20,6 %, das passive 73 %. Ein Jahr postoperativ reduzierte sich das aktive Gedächtnis auf 16,4 % und das passive auf 55,7 %. Signifikante Abhängigkeiten vom Alter oder der Operationsart gab es nicht, jedoch von der Schulbildung. Möglicherweise ist das gezeigte geringe aktive Erinnerungsvermögen für die zunehmenden Anfragen bei den fachspezifischen Schlichtungsstellen verantwortlich.