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Auch geringe Blutbeimengung in das Innenohr verursacht einen permanenten Hörverlust
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Veröffentlicht: | 24. April 2006 |
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Blut und dessen Abbauprodukte, insbesondere Eisenionen, sind für ihre oxidative und neurotoxische Wirkung bekannt. So entsteht beim hämorrhagischen Schlaganfall ein Teil des Schadens nicht direkt durch die Blutung, sondern sekundär durch Abbau und Metabolisierung der Erythrozyten.
Bei Eingriffen am Innenohr kann Blut in die Endolymphräume gelangen. Bei der Stapesoperation wird gelegentlich das ovale Fenster mit Blut versiegelt, im Rahmen einer CI-Operation kann Blut von außen durch die Cochleostomie gelangen oder der Elektrodenträger eine Blutung in der Scala tympani erzeugen. In einer tierexperimentellen Studie an Meerschweinchen wurde der Hörverlust nach Cochleostomie und Beimengung von 3µl Blut bzw. Hanks-Lösung in die Innenohrräume über den Zeitraum eines Monats evaluiert.
Direkt im Anschluss an die Applikation zeigte sich in beiden Gruppen ein deutlicher Hörverlust von bis zu 38 bzw. 32 dB (Blut vs. Hanks). An Tag 3 war dieser in der Verumgruppe in gleicher Ausprägung vorhanden in den Kontrollen bereits stark abgeschwächt. Der Hörverlust betraf vor allem den oberen Frequenzbereich, korrespondierend zur Applikation in der basalen Windung. Nach einem Monat verblieb zwischen 2 und 64 kHz ein durchschnittlicher Residualverlust etwa 10 bzw. 2 dB.
Selbst eine geringe Blutbeimengung in die Innenohrräume verursacht neben einem akuten Hörverlust, der in etwa eine Woche anhält, einen merklichen permanenten Hörverlust.