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121. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

27. bis 30.04.2004, Berlin

EDV und Casemix sind nicht genug ...

Vortrag

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  • presenting/speaker Jörg Noetzel - Robert-Bosch-Krankenhaus, Medizincontrolling, Stuttgart
  • U. Hipp - Robert-Bosch-Krankenhaus, Geschäftsführung, Stuttgart
  • K.P. Thon - Robert-Bosch-Krankenhaus, Abt. Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie, Stuttgart

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 121. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 27.-30.04.2004. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2004. Doc04dgch0919

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dgch2004/04dgch146.shtml

Veröffentlicht: 7. Oktober 2004

© 2004 Noetzel et al.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Gliederung

Text

Einleitung

Vielfach wurde im Rahmen der DRG-Einführung diskutiert, ob nicht auch für Deutschland ein dem australischen Vorbild entsprechendes Kodierpersonal die Leistungs- und Diagnosendokumentation übernehmen kann. Diese Option könnte drei Vorteile mit sich bringen: 1.) bessere Kodierqualität, da hauptamtliche Kodierexperten möglicherweise die Kodierfeinheiten besser überschauen als Ärzte oder Pflege (Notwendigkeit entsprechender Erlösoptimierung bzw. Vermeidung von Abrechnungsstreitfällen aufgrund von Fehlkodierungen) 2.) Entlastung des klinischen Personals von berufsfernen Tätigkeiten, was wiederum die Zufriedenheit der Mitarbeiter einschließlich der Behandlungsqualität steigern könnte 3.) Kosteneinsparung bei Verlagerung der Kodiertätigkeit von möglicherweise überqualifiziertem ärztlichen Personal auf andere Berufsgruppen Neben der Erlös- und Kostenrelevanz darf der Personalmarketing-Aspekt gerade unter den aktuell zu beobachteten Stellenbesetzungsschwierigkeiten im ärztlichen Bereich, der sich nach Umsetzung des EuGh-Urteils in Landesrecht verschärfen wird, in seiner Bedeutung nicht unterschätzt werden. Hier kann sich eine Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit nur positiv auswirken.

Material und Methoden

Im RBK ist bereits jetzt ein vollständiger Kodier-Workflow abgebildet. Die Dokumentation der Daten erfolgt im EDV-System gapit! sowohl während des stationären Aufenthaltes als auch am Ende vor Entlassung. D.h. sämtliche Kodierungsdaten, die während des KH-Aufenthaltes anfallen, gehen bei Erstellung der Entlassmeldung zentral in die Entlassdaten ein. Der entlassende Stationsarzt hat somit einen vollständigen Überblick über das erbrachte Leistungsspektrum einschließlich Gruppierungsergebnis durch den integrierten Grouper. Die zu bearbeitenden Entlassmeldungen werden in einer „worklist" angezeigt. Nach Erledigung wird die erzeugte Meldung durch den zuständigen Oberarzt überprüft und ggf. korrigiert bzw. über ein integriertes „Mail-System" kommuniziert, bei dem die Entlassmeldung auf elektronischem Wege im System zwischen den beteiligten Ärzten verschickt werden kann. Nach Unterzeichung der Meldung durch den Oberarzt geht der Datensatz über die Schnittstelle zur Abrechnung an das administrative System. Nun geht es aber darum das ärztliche Personal von einem Großteil dieser Tätigkeiten zu entlasten. Versuchsweise wurde deshalb zur kompletten Entlastung des ärztlichen Personals von dieser administrativen Tätigkeit die Kodierung primär durch medizinische Dokumentare vorgenommen. Die Kontrolle der Kodierung erfolgt anhand einer EDV-worklist durch den zuständigen Oberarzt. Ggf. erforderliche Korrekturen werden über eine entsprechende EDV-kommunikation innerhalb der elektronischen Patientenakte vorgenommen. Anfangs wurde das primäre Kodierergebnis noch vor der OA-Kontrolle mit dem Stationsarzt kommuniziert. Um eine höhergradige Entlastung zu erzielen, wurde im verbesserten Ablauf der Stationsarzt komplett aus dem workflow herausgenommen.

Ergebnisse

Alle Mitarbeiter empfanden die Übernahme der Kodiertätigkeit durch eine andere Berufsgruppe als Entlastung. 80% würden ein kontinuierliches Fortführen dieses Studienablaufs wünschen. Die Ergebnisse zeigen, dass neben einer Kostenersparnis von über 30% je „Kodierminute" vor allem eine Verbesserung der Kodierqualität - hiermit ist kein upcoding, sondern die Abbildung des tatsächlichen Schweregrades gemeint - erzielt werden konnte, die eine CMI-Steigerung von mind. 2,4% (67€ -102€/Fall) zur Folge hatte. Auf das Gesamthaus übertragen entspräche dies einer leistungsgerechten Erlössteigerung nach Abzug der Personalkosten von über 1,5 Mio. Euro (zum Ende der Konvergenzphase). Der positive Trend im Hinblick auf das Kodierergebnis konnte bei Übernahme des Ablaufes durch jetzt nahezu alle Fachabteilungen bestätigt werden. Die im verbesserten Ablauf komplette Entlastung des ärztlichen Stationspersonals erbrachte bei weiteren Mitarbeiterbefragungen eine nun nahezu 100%-Zufriedenheitsrate, verbunden mit einer Zeitersparnis von 30-60 Minuten je MA und Tag.

Schlussfolgerung

Erst durch die Entlastung des ärztlichen Dienstes von Teilen des gesamten Dokumentationsaufwandes wird nach unserer Auffassung die gewünschte Ergebnisqualität erreicht. Unter DRG-Bedingungen ist davon auszugehen, dass sich durch die Zunahme der ambulant zu erbringenden Leistungen das bisherige Spektrum weiter zu schwerkranken Fällen verschieben wird. Hinzu kommen Verweildauerverkürzungen im Rahmen der Prozess- und der Kostenoptimierung, die die Belastung des ärztlichen Personals weiter steigern wird. Nach unserer Einschätzung könnte dieses unter Versuchsbedingungen durchgeführte Konzept nicht nur einen unmittelbar messbaren betriebswirtschaftlichen Nutzen haben, sondern auch dazu führen, dass sich Medizin und Pflege wieder stärker ihren eigentlichen Aufgaben widmen können, was somit neben dem erheblichen Erlöseffekt gerade in Zeiten immer schwieriger werdenender Personalgewinnung im ärztlichen Bereich an Bedeutung gewinnen wird. Die prinzipielle Machbarkeit des Modells konnte somit gezeigt werden. Nun gilt es, die hier erzielten Ergebnisse hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf das Gesamthaus bzw. der im Klinikverbund angeschlossenen Krankenhäuser zu überprüfen. Die Untersuchung wird deshalb gegenwärtig auf andere Abteilungen ausgedehnt. Die ausschließliche Konzentration auf „EDV und Casemix" reicht also nach unseren Erfahrungen allein nicht aus, sondern stellt allenfalls einen ersten Baustein auf dem Weg zu einem ausgewogenen strategischen Gesamtkonzept dar, das in ausreichendem Maße auch die ohnehin knappen zeitlichen Resourcen der ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter berücksichtigt.