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Diagnostische Nierentumorbiopsien – helfen sie bei der Therapieentscheidung weiter?
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Published: | May 13, 2024 |
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Einleitung: Um die Dignität von Nierentumoren weiter abzuklären, kann neben bildgebenden Verfahren auch eine Nierentumorbiopsie durchgeführt werden. Dennoch gibt es weiterhin Vorbehalte, weswegen sie sich noch nicht flächendeckend in urologischen Kliniken durchgesetzt hat.
Methode: In dieser retrospektiv-unizentrischen Analyse wurden alle Nierentumorbiopsien, die zwischen 2010 und 2024 zur Abklärung von Nierentumoren durchgeführt wurden, eingeschlossen (n=65). Die Histologie wurde der Vorhersage der Bildgebung und, sofern tatsächlich operiert, dem finalen histologischen Befund gegenübergestellt. Weiterhin wurde die Biopsietechnik, die Sicherheit und der Grund der Biopsie analysiert.
Ergebnisse: Die Biopsien erfolgten in 81% zur Dignitätsprüfung, während bei 19% eine histologische Sicherung zur Einleitung einer systemischen Therapie bei bestehender Metastasierung erfolgte. Zwei Drittel der biopsierten Raumforderungen wiesen eine Größe von ≤4 cm auf.
Die Biopsien wurden in 72% der Fälle mittels CT-Steuerung, 18% sonografisch-, 10% MRT-gesteuert, durchgeführt. Postinterventionelle Komplikationen, welche alle konservativ behandelt wurden (Clavien Dindo I), traten in lediglich 8% der Fälle auf (4x Hämatom, 1x Pneumothorax).
In 9% der Fälle ergab die Histologie der Biopsie normales bzw. entzündlich verändertes Nierengewebe, sodass vermutlich die Läsion verfehlt wurde (n=6; 5x CT, 1x sonografisch). 27 (42%) Fälle waren in der Biopsie ohne sicheren Malignitätsnachweis, wovon 13 (48%) Onkozytome waren. Die häufigste maligne Tumorentität stellte mit 30 (79%) Fällen das Nierenzellkarzinom dar (63% klarzellig, 23% papillär, 7% chromophob).
Die Übereinstimmung zwischen dem radiologischen- und dem Biopsiebefund betrug 64%, bei Nierentumoren ≤4cm 47%.
21 Befunde wurden operiert. Von diesen wurden bildmorphologisch 79% und bioptisch 87% richtig als maligne eingestuft. Alle 14 in der Biopsie als maligne klassifizierten Nierentumore wurden im Tumorpräparat als maligne bestätigt. Bei 7 PatientInnen wurde trotz eines nicht sicher malignen Biopsieergebnisses aufgrund von Größenprogredienz des Tumors, Patientenwunsch oder nicht sicherer Histologie eine operative Resektion durchgeführt. Ein Onkozytom wurde bestätigt, ein weiteres jedoch final als chromophobes Nierenzellkarzinom klassifiziert. Bei zwei Biopsien, bei denen nicht zwischen Onkozytom und chromophobem NZK unterschieden werden konnte, lag ein chromophobes NZK vor. Aufgrund der Größe erfolgte in einem Fall die Korrektur vom papillären Adenom zum papillären NZK. In zwei Fällen ohne histologisches Korrelat zur bildmorphologisch gesicherten Raumforderungen lagen klarzellige NZK vor.
Schlussfolgerungen: In dieser Auswertung hat die Biopsie eine höhere Rate an richtig maligne klassifizierten Nierentumoren als die alleinige bildmorphologische Beurteilung, weswegen sie eine sinnvolle Ergänzung zur Dignitätsabklärung von Nierentumoren darstellt. Zur Diagnosesicherung sollte insbesondere in unklaren Fällen eine referenzpathologische Begutachtung, ggfs. auch eine molekularbiologische Analyse durchgeführt werden.