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Kardiale MRT bei Herzschrittmacherträgern?!
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Published: | May 6, 2016 |
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Fragestellung: Bis vor wenigen Jahren galt das Vorhandensein eines Herzschrittmachers als absolute Kontraindikation für die Durchführung einer Magnetresonanztomographie (MRT). Mittlerweile werden verschiedene MRT-taugliche Schrittmachersysteme angeboten. Auch bei diesen Systemen bestehen unter Radiologen und (Kinder-) Kardiologen Vorbehalte gegenüber einer kardialen MRT aufgrund der zu erwartenden Suszeptibilitäts- und Hochfrequenz-Artefakte, verursacht vor allem durch die intrakardial liegenden Schrittmacherelektroden.
Wir berichten exemplarisch an zwei jungen Erwachsenen mit angeborenem Herzfehler über unsere bisherigen Erfahrungen mit kardialer MRT bei Herzschrittmacher-Patienten.
Fallberichte: 19-jährige Patientin mit Fallot-Tetralogie mit intermittierend auftretender höhergradiger AV-Blockierung nach operativer Korrektur. Zur Verlaufsbeurteilung mit Quantifizierung der Pulmonalisinsuffizienz und des rechtsventrikulären enddiastolischen Volumens (RV-EDV) erfolgte eine kardiale MRT. Volumetrie und Flussmessungen waren problemlos möglich und lieferten konsistente Werte. In der MRT-Kontrolle ein Jahr später zeigte sich eine Progredienz der rechtsventrikulären Dilatation, so dass die Indikation zum Pulmonalklappenersatz gestellt wurde.
22-jährige Patientin mit Non-Compaction-Kardiomyopathie des linken Ventrikels und intermittierend auftretendem AV-Block III°. Die kardiale MRT wurde zur Beurteilung der linksventrikulären Ejektionsfraktion (LV-EF) und zur Darstellung narbiger Myokardveränderungen durchgeführt. Hierbei handelt es sich um wichtige diagnostische Parameter zur Verlaufsbeurteilung bei Kardiomyopathiepatienten.
Schlussfolgerung: Beide Patientinnen konnten unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben und nach Umprogrammieren des Herzschrittmachers in einen Sicherheitsmodus problemlos mittels kardialer MRT untersucht werden: Fehlfunktionen traten weder bei der Untersuchung noch im Verlauf auf. Die kardiale MRT lieferte diagnostisch wertvolle, valide Daten, die zur Therapieentscheidung beigetragen haben.
Wenn Patienten mit angeborenem Herzfehler einen Herzschrittmacher benötigen, sollte dieser daher MRT-tauglich sein und zur Artefaktvermeidung möglichst auf der dem Herzen abgewandten Seite (in der Regel rechts pektoral) implantiert werden. Bereits vorhandene, nicht-MRT-kompatible Elektroden (z.B. epimyokardiale Elektroden) sollten nach Möglichkeit entfernt werden, um einer kardialen MRT nicht im Wege zu stehen.