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28. Jahrestagung der Sachsen-Anhaltisch-Thüringischen Augenärztegesellschaft - SATh

Sachsen-Anhaltisch-Thüringische Augenärztegesellschaft e.V.

10.09. - 11.09.2021, Jena

Allogener Sklerapatch als chirurgische Therapieoption bei Skleromalazie

Meeting Abstract

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  • Ricarda Wienrich - Halle/Saale
  • A. Viestenz - Halle/Saale

Sachsen-Anhaltisch-Thüringische Augenärztegesellschaft. 28. Jahrestagung der Sachsen-Anhaltisch-Thüringischen Augenärztegesellschaft – SATh. Jena, 10.-11.09.2021. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2021. Doc21sath26

doi: 10.3205/21sath26, urn:nbn:de:0183-21sath260

Published: September 9, 2021

© 2021 Wienrich et al.
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Hintergrund: Skleritiden-verursachenden Erkrankungen liegen unterschiedliche Mechanismen zu Grunde. Es kommen infektiöse Foci, Autoimmunerkrankung insbesondere Systemvaskulitiden infrage. Aber auch iatrogene Genese ist möglich. Die Abklärung der zugrundeliegenden Genese ist ebenso wie eine antientzündliche Therapie obligat. Je nach Lokalisation und Befundentwicklung ist mitunter eine chirurgische Defektdeckung nötig.

Methodik: Im vorliegenden Fall soll die Operationstechnik einer Skleradeckung bei nekrotisierender Skleritis anterior mit Uveaprolaps mittels Sklerapatch erläutert werden. Es wird der Fall einer 88-jährigen Patientin, die nach mehrfacher chirurgischer Intervention im temporalen Lidspaltenbereich eine trotz intensivierter medikamentöser Therapie unzureichende Befundstabilisierung und persistierende Hypotonie entwickelte, berichtet. Mittels Spendersklera erfolgte die Versorgung eines 6x10 mm großen Areals als Patch. Im weiteren Verlauf stabilisierte sich der okuläre Befund und es kam zu einem Rückgang der Beschwerden.

Fazit: Neben der systemischen medikamentösen Therapie ist mitunter eine chirurgische Intervention zur Verbesserung der Symptomatik nötig, um eine Befundstabilisierung zu erreichen. Hierzu steht die Technik der Skelerapatchdeckung zur Verfügung. Der Ausschluss einer möglichen lebensbedrohlichen Grunderkrankung ist obligat. Diese muss ebenfalls mitbehandelt werden.