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Pilzdiagnostik bei Augenhornhauttransplantaten – aktuelle Änderungen der BÄK-Richtlinie
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Published: | March 13, 2017 |
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Die Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK-RiLi) zur Gewinnung von Spenderhornhäuten und zum Führen einer Augenhornhautbank stellt nach aktuellem Stand der Wissenschaft sicher, dass gemäß AMG genehmigte Hornhauttransplantate zur Anwendung am Menschen im Rahmen von Operationen bereitgestellt werden. Neben der Feststellung der Spendereignung sowie der visuellen Hornhautbegutachtung ist der Nachweis der Transplantatsterilität vor der Anwendung notwendig. Ein Aspekt der aktuell umschriebenen Fortschreibung der BÄK-RiLi ist die mikrobiologische Testung. Bislang war im Anschluss an die Desinfektion vor der Hornhautentnahme ein Abstrich, meist von der Bindehaut, verbindlich. Der Nachweis von Schimmelpilzen in diesem Abstrich war das alleinige Kriterium für einen Verwurf des Transplantats. Es wurde gezeigt, dass mit den Abstrichuntersuchungen überwiegend Keime der natürlichen Besiedlungsflora von Auge und Haut nachgewiesen werden. Pilzbefunde zeigten primär Hefepilze. Schimmelpilze wurden nur sehr selten detektiert. Diese Befunde konnten zudem nur teilweise durch die nachfolgende Testung des Kulturmediums bestätigt werden. Aufgrund der vorliegenden Daten, die mit Fokus auf die Pilzdiagnostik zusammenfassend dargestellt werden, wurde zwischen BÄK und PEI die Übereinkunft erzielt, zukünftig auf den verbindlichen Abstrich zum Schimmelpilznachweis bei der Hornhautentnahme zu verzichten. Die mikrobiologische Kontrolluntersuchung des Kulturmediums der Spenderhornhaut bleibt hingegen weiterhin in der BÄK-RiLi verankert. Bei der Validierung der gewählten Methode (mit Bezug zu den Kapiteln Ph. Eur. 2.6.1 und 2.6.27) ist die Berücksichtigung der antimikrobiellen Zusätze in der Testmatrix essentiell. Die Eignung neuer Methoden der Pilzdiagnostik für die Testung von Hornhauttransplantaten muss evaluiert werden.
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