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182nd Meeting of the Ophthalmologists of the Rhineland and Westfalia

Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte

31.01. - 01.02.2020, Münster

Akute Visusminderung bei einer 62-jährigen Patientin afrikanischer Herkunft

Meeting Abstract

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  • Mariem Dliga - Dortmund
  • M. Kohlhaas - Dortmund

Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. 182. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. Münster, 31.01.-01.02.2020. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2020. Doc20rwa90

doi: 10.3205/20rwa90, urn:nbn:de:0183-20rwa903

Published: April 29, 2020

© 2020 Dliga et al.
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Hintergrund: Die Sichelzellanämie stellt in Mitteleuropa eine seltene Ursache einer proliferativen Retinopathie dar. Da die Sichelzellanämie jedoch gehäuft bei Patienten aus Schwarzafrika, Mittelamerika, dem Mittelmeerraum und dem Mittleren Osten auftritt, ist mit einer erhöhten Prävalenz der Erkrankung in einem multikulturellen Patienten gut zu rechnen.

Methoden: Eine 62 -jährige Patientin afrikanischer Herkunft stellte sich wegen einer Visusminderung auf 0,4 links erstmalig akut in unserer Klinik vor. Bei der Anamnese hatte die Patientin bereits im Jahr 1999 eine Glaskörperblutung rechts gehabt. Bei der ophthalmoskopischen Untersuchung und in der Fluoreszenzangiographie zeigten sich fächerförmige Neovaskularisation sowie eine fibrovaskuläre Proliferation. Im Labor wurde eine Anämie festgestellt. Die von uns eingeleitete Vorstellung in der Abteilung für Hämatologie erbrachte die Erstdiagnose einer Sichelzellanämie. Am linken Auge erfolgte eine Pars-plana-Vitrektomie, Membranektomie fokale Laserkoagulation und SF6 -Endotamponade bei umschriebener Traktionsablatio.

Ergebnisse: Der Visus zum 14. postoperativen Tag betrug 0,8.

Schlussfolgerung: Die Sichelzellretinopathie muss in die Differentialdiagnose proliferativer Retinopathien und Glaskörperblutungen bei Patienten entsprechender Herkunft einbezogen werden. Eine hämatologische Abklärung ist auch zur Vermeidung von systemischen Komplikationen erforderlich. Die Indikation zur Laserkoagulation zur Vermeidung schwerer Komplikationen und zum Visuserhalt ist nach dem klinischen Befund zu stellen. Beim Auftreten einer Glaskörperblutung oder Traktionsablatio ist ein operatives Eingreifen notwendig.