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182nd Meeting of the Ophthalmologists of the Rhineland and Westfalia

Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte

31.01. - 01.02.2020, Münster

Individualisierte Transplantatzuordnung bei Descemet Membran Endothel-Keratoplastik (DMEK)

Meeting Abstract

  • Johannes Menzel-Severing - Düsseldorf
  • S. Salla - Hornhautbank Aachen
  • G. Geerling - Düsseldorf

Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. 182. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. Münster, 31.01.-01.02.2020. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2020. Doc20rwa02

doi: 10.3205/20rwa02, urn:nbn:de:0183-20rwa029

Published: April 29, 2020

© 2020 Menzel-Severing et al.
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Hintergrund: Seit jeher wählen Hornhautbanken geeignete Transplantate nach strikten Qualitätskriterien aus. Mit dem Wandel der Transplantatchirurgie hin zu stets dünneren posterioren lamellären Transplantaten können jedoch neue Anforderungen bezüglich der Spenderauswahl entstehen.

Methoden: Eine Gesamtzahl von 60 humanen Spenderhornhäuten wurde für die Präparation von DMEK-Transplantaten verwendet. Hiervon wurden 30 Hornhäute zuvor durch Zugabe von 5% Dextran in das Kulturmedium entquollen (Standardvorgehen der Hornhautbanken). Bei weiteren 30 Hornhäuten war diese Entquellung nicht erfolgt. Die Organkultivierung wurde nach der Präparation für jeweils 10 Hornhäute jeder Gruppe für 1, 3 bzw. 5 Tage fortgesetzt. Anschließend wurden Morphologie und Dichte der Hornhautendothelzellen bestimmt. Zusätzlich präsentieren wir einen klinischen Fall von DMEK bei Keratoglobus sowie einen klinischen Fall von DMEK nach pKP bei Keratokonus. Beide Patienten wiesen aufgrund ihrer Hornhautektasie eine sehr tiefe Vorderkammer auf. Um eine Entfaltung des Transplantat intracameral zu ermöglichen wurde ein Spenderalter >80 Jahre angestrebt.

Ergebnisse: Die Endothelzelldichte (in Zellen/mm2) der nicht entquollenen Hornhäute war in vitro einen bzw. drei Tage nach Präparation signifikant höher als die der mit Dextran entquollenen Hornhäute (2391 vs. 3305 mit p=0,003 bzw. 2289 vs. 1946 mit p=0,004). Fünf Tage nach Präparation wiesen nur 4 von 10 entquollenen Hornhäuten die zur Transplantation erforderliche Mindest-Endothelzelldichte von 2000 Zellen/mm2 auf, während 8 von 9 nicht entquollenen Hornhäuten dieses Kriterium erfüllten (p=0,003). Die Ausbreitung und Anlage der Transplantate beider Patienten erfolgte komplikationslos und klinische Bilder sowie Vorderabschnitts-OCT-Aufnahmen dokumentieren ein anliegendes Transplantat trotz tiefer Vorderkammer.

Schlussfolgerungen: Neuerungen in der klinischen Verwendung von Hornhauttransplantaten ziehen Änderungen in der Vorbereitung der Transplantate durch die Hornhautbank nach sich. Eine Entquellung des Stromas durch Zugabe von Dextran kann nicht länger als zwingend erforderlich bewertet werden. Bei der Zuordnung der Transplantate zum jeweiligen Patienten ist der individuelle Vorderabschnittsbefund zu berücksichtigen. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Operateur und Hornhautbank erforderlich.