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Hygienische Maßnahmen in der Praxis – ein Überblick
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Published: | March 10, 2010 |
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Im Vortrag wird auf die gesundheitspolitische Bedeutung nosokomialer Infektionen und antibiotikaresistenter Mikroorganismen in Europa und in Deutschland sowie insbesondere auch in der Patientenwahrnehmung eingegangen. Nosokomiale Infektionen gelten mittlerweile in Europa als die wichtigste Herausforderung unter allen Infektionen, die eine entsprechende Risikoregulierung erfordern.
Die Maßnahmen zur Risikoregulierung in Europa, in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen werden kurz vorgestellt, insbesondere wird auf die RKI-Richtlinie und dessen Evidenzgrad eingegangen. Zusätzlich wird die neue Krankenhaushygiene-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist, mit den wichtigsten Konsequenzen erläutert.
Im Anschluss wird auf die wichtigsten Infektionen und relevanten Erreger in Ophtalmologie eingegangen mit besonderer Berücksichtigung von Pseudomonas aeruginosa, Staphyloccocus aureus und Adenoviren als Erreger der Keratonjunktivitis Epidemika. Am Beispiel eines Pseudomonaden-Ausbruches werden die Möglichkeiten der heutigen Ausbruchabklärung durch Gesundheitsbehörden erläutert und die Konsequenzen für die Praxis.
Entscheidend ist, dass in der Qualitätssicherungspolitik der Prävention und Kontrolle nosokomialer Infektionen auch in der Augenheilkunde hoher Stellenwert eingeräumt wird. Hierzu bedarf es klarer Strukturen und Verantwortlichkeiten auch in einer Praxis. Hierzu gewährt unter Berücksichtigung der Kriterien der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention sich das sog. HACCP-Konzept, mit dem Gefahrenpunkte bei der Durchführung von Eingriffen in der augenärztlichen Praxis erkannt und reguliert werden. Bewährt hat sich darüber hinaus die Beauftragung einer der Mitarbeiter, sich schwerpunktmäßig neben ihren übrigen Aufgaben um Fragen der Hygiene zu kümmern und den neuesten Kenntnisstand regelmäßig zu aktualisieren. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Händehygiene, die gesicherte Instrumentenaufbereitung, Desinfektion von Flächen und die Implementierung eines sog. Hygieneplans, der die Besonderheiten der jeweiligen Praxis wiedergibt.