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37. Jahrestagung der Retinologischen Gesellschaft

Retinologische Gesellschaft

27.06. - 28.06.2025, Berlin

Ophthalmologische Rehabilitation zur Wiedereingliederung – was ist dran?

Meeting Abstract

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  • Kathleen S. Kunert - Masserberg
  • O. Kolbe - Masserberg

Retinologische Gesellschaft. 37. Jahrestagung der Retinologischen Gesellschaft. Berlin, 27.-28.06.2025. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2025. Doc25rg04

doi: 10.3205/25rg04, urn:nbn:de:0183-25rg049

Published: June 13, 2025

© 2025 Kunert et al.
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Trotz optimaler chirurgischer oder medikamentöser Therapie bleiben bei vielen ophthalmologischen Erkrankungen die visuellen Funktionen dauerhaft eingeschränkt. Die Auswirkungen dieses Funktionsverlusts auf die soziale und berufliche Teilhabe werden häufig unterschätzt und sind zumeist komplex und vielschichtig. Daher zielt die multimodale ophthalmologische Rehabilitation darauf ab, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, die durch den Funktionsverlust verursachten Einschränkungen zu reduzieren, die (sehbezogene) Lebensqualität zu verbessern sowie eine nachhaltige Inklusion und aktive Teilhabe im sozialen und beruflichen Alltag zu ermöglichen.

Um die mit dem Patienten vereinbarten Rehabilitationsziele zu erreichen, erstellt das multiprofessionelle Rehabilitationsteam einen individuellen Rehabilitationsplan, der sich aus verschiedenen, klassifizierbaren und zum Teil operationalisierbaren therapeutischen Leistungen zusammensetzt. Hierzu kommen zu Beginn der Reha neben der ophthalmologischen Aufnahme primär strukturierte und standardisierte Assessments und Interviews in den Bereichen Optometrie & Orthoptik, Pflege, soziale Arbeit, Psychologie & Psychotherapie, Bewegungstherapie sowie Ergotherapie zum Einsatz. Eine fortlaufende Anpassung des Plans erfolgt durch regelmäßige Rehateamsitzungen und Rehabilitandengespräche im Rahmen von ärztlichen Visiten.

Aus der medizinischen Rehabilitation heraus werden darüber hinaus Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) empfohlen, die im Nachgang oder ggf. auch schon während der stationären Reha, bei einem Träger der beruflichen Rehabilitation durchgeführt werden.