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31st Annual Meeting of the German Retina Society

German Retina Society

22.06. - 23.06.2018, Bonn

Komplikation nach IRay® – Fallberichte: Strahlenretinopathie

Meeting Abstract

  • Bastian Grundel - Universitäts-Augenklinik Freiburg
  • C. Ehlken - Universitäts-Augenklinik Kiel
  • H. Agostini - Universitäts-Augenklinik Freiburg
  • M. Stech - Universitäts-Augenklinik Freiburg

Retinologische Gesellschaft. 31. Jahrestagung der Retinologischen Gesellschaft. Bonn, 22.-23.06.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. Doc18rg27

doi: 10.3205/18rg27, urn:nbn:de:0183-18rg270

Published: August 7, 2018

© 2018 Grundel et al.
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Text

Hintergrund: Eine einmalige stereotaktische Bestrahlung mit 16 Gy durch das IRay®-System der Zeiss AG kann die Anzahl notwendiger antiVEGF-Injektionen bei Patienten mit neovaskulärer AMD reduzieren. Die Effizienz wurde in einer randomisierten Phase II-Studie (INTREPID) nachgewiesen. Weitere Beobachtungen haben ergeben, dass etwa 1 % der Patienten mit visusrelevanten Strahlenveränderungen im weiteren Verlauf rechnen müssen.

Methoden: Wir berichten über 2 Patienten nach Bestrahlungstherapie, die im weiteren Verlauf über 1,5-3 Jahre eine ausgeprägte zentrale Strahlenretinopathie entwickelt haben. Die Entwicklung der Strahlenretinopathie wurde funduskopisch, angiografisch sowie mit OCT parallel zum Visusverlauf dokumentiert. Mögliche patientenbezogene Risikofaktoren wurden erhoben.

Ergebnisse: Die technische Kontrolle der Bestrahlungs-Einheit sowie der Behandlungsprotokolle durch Experten der Firma Zeiss waren unauffällig. Mögliche individuelle Risikofaktoren sind lebenslange Strahlenexposition einer Patientin und ein Diabetes mellitus Typ 2 ohne klinische nachweisbare Retinopathie bei der zweiten Patientin. Das genetische Screening nach möglichen Suszeptibilitäts-Genen blieb bisher ohne wegweisendes Ergebnis.

Schlussfolgerung: Durch die beiden Fälle von Strahlenretinopathie wird die Wichtigkeit eines zentralen Registers zur Nachverfolgung aller behandelten Patienten hervorgehoben. Zusätzlich sollten alle im weiteren Verlauf behandelten Patienten auf mögliche Strahlenveränderungen noch ausführlicher als bisher hingewiesen werden und Einschlusskriterien noch strenger geprüft werden.