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28th Annual Meeting of the German Retina Society

German Retina Society

26. - 27.06.2015, Göttingen

Vergleich der R1/Rx und R5/Rx Ringverhältnisse des multifokalen ERG in der Diagnostik der Chloroquin-Makulopathie

Meeting Abstract

  • R. Bergholz - Universitäts-Augenklinik Charité Berlin
  • M. Rossel - Universitäts-Augenklinik Charité Berlin
  • A. Chronopoulos - Universitäts-Augenklinik Genf, Schweiz
  • D.J. Salchow - Universitäts-Augenklinik Charité Berlin

Retinologische Gesellschaft. 28. Jahrestagung der Retinologischen Gesellschaft. Göttingen, 26.-27.06.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15rg40

doi: 10.3205/15rg40, urn:nbn:de:0183-15rg402

Published: June 23, 2015

© 2015 Bergholz et al.
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Text

Hintergrund: Die Früherkennung der Chloroquin-Makulopathie bleibt trotz des Einsatzes elektrophysiologischer und bildgebender Verfahren schwierig. In dieser Untersuchung werden zwei verschiedene Ring-Verhältnisse des multifokalen Elektroretinogramms (mfERG) bezüglich ihrer Sensitivität verglichen.

Methoden: Retrospektive Analyse der mfERG zweier Patientengruppen und einer Kontrollgruppe:

1.
Patienten mit bilateraler toxischer Makulopathie durch Chloroquin-Einnahme,
2.
Patienten ohne Makulopathie unter laufender Chloroquin-Einnahme und
3.
gesunde Kontrollprobanden, die niemals Chloroquin eingenommen haben.

Berechnung der R1/Rx- und R5/Rx-Verhältnisse der Amplituden von N1 und P1 und Vergleich zwischen den Patientengruppen (Gruppe 1 und 2) und der Kontrollgruppe (Gruppe 3).

Ergebnisse: In Gruppe 1 unterschieden sich 31,3% der R1/Rx-Verhältnisse und 50% der R5/Rx-Verhältnisse signifikant von der Kontrollgruppe. In Gruppe 2 zeigten 18,8% der R1/Rx-Verhältnisse und 6,3 % der R5/Rx-Verhältnisse einen signifikanten Unterschied.

Schlussfolgerungen: Während bei der etablierten toxischen Makulopathie das R5/Rx-Verhältnis stärker verändert ist als das R1/Rx-Verhältnis gilt für die asymptomatischen Patienten das Gegenteil. Dies spricht für die höhere Sensitivität des R1/Rx-Verhältnisses bezüglich früher toxischer Nebenwirkungen. Es bleibt zu klären, ob bei asymptomatischen Patienten die Beeinträchtigung des R1/Rx-Verhältnis allein das Absetzen des Medikamentes rechtfertigt.