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66. Kongress der Nordrhein-Westfälischen Gesellschaft für Urologie

Nordrhein-Westfälische Gesellschaft für Urologie e. V.

12.03. - 13.03.2020, Bochum

3 kleine Schritte zur möglichen Anerkennung der Berufskrankheit „Harnblasenkarzinom“

Meeting Abstract

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  • Wolfgang Schöps - Urologische Praxis, Sankt Augustin, Deutschland
  • Christian Felten - Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, Hamburg, Deutschland
  • Klaus Golka - Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund, Dortmund, Deutschland

Nordrhein-Westfälische Gesellschaft für Urologie. 66. Kongress der Nordrhein-Westfälischen Gesellschaft für Urologie. Bochum, 12.-13.03.2020. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2020. DocV 2.2

doi: 10.3205/20nrwgu10, urn:nbn:de:0183-20nrwgu107

Published: February 14, 2020

© 2020 Schöps et al.
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Einleitung: Der Anteil der beruflich bedingten Harnblasenkarzinome wird auf 5–10% geschätzt. Die Anzahl der bisher als Berufskrankheit anerkannten Fälle müsste bis zu zwanzigfach höher sein. Für die vermutete hohe Dunkelziffer muss unter anderem auch die unzureichende Erhebung der Arbeitsanamnese verantwortlich gemacht werden.

Methode: Mit dem UROTOP-Fragebogen in der dritten Auflage – bewährt und problemlos im Wartezimmer oder bei der Aufnahmeuntersuchung in der Klinik zu beantworten – steht ein pragmatisches Werkzeug zur Verfügung, die orientierende Berufsanamnese zu erheben.

Ergebnisse: Jeder Arzt ist nach § 202 SGB VII gesetzlich verpflichtet, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Eine Unterlassung kann zu Regressforderungen führen. Wird eine Berufskrankheit nicht festgestellt, entgehen dem Versicherten Rentenansprüche und andere Sozialleistungen. Die behandelnden Ärzte verlieren, wenn sie Berufskrankheiten „übersehen“, unbudgetierte Einnahmen.

  • 1. Schritt: Gibt der Patient auf diesem Erhebungsbogen an, dass er mindestens einen der Berufe über mehrere Jahre ausgeübt hat oder mit einem der aufgeführten Stoffe Umgang hatte, besteht der begründete Verdacht auf eine Berufskrankheit. Die Raucheranamnese ist in diesem Zusammenhang völlig bedeutungslos.
  • 2. Schritt: Personaldaten und knappe medizinische Angaben sind in ein Meldeformular einzutragen.
  • 3. Schritt: Formular, Kopie des ausgefüllten Fragebogens und Rechnung – UV-GOÄ 141 – an den zuständigen Unfallversicherungsträger senden. Das Berufskrankheitsanerkennungsverfahren ist somit eingeleitet.

Schlussfolgerung: Dieses Vorgehen, das mit geringem Aufwand in Praxis- oder Klinikablauf integriert und in wesentlichen Schritten an Mitarbeiter delegierbar ist, ermöglicht Urologen, der gesetzlichen Verpflichtung zur Meldung einer vermuteten Berufskrankheit mit vertretbarem Aufwand kostendeckend nachzukommen.