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86th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

13.05. - 16.05.2015, Berlin

Komplikation bei spontaner Liquorfistel

Meeting Abstract

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  • corresponding author Mandy Cuevas - HNO Uniklinik Dresden, Dresden
  • Annette Berberich - HNO Uniklinik Dresden, Dresden
  • Thomas Zahnert - HNO Uniklinik Dresden, Dresden

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Berlin, 13.-16.05.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15hnod576

doi: 10.3205/15hnod576, urn:nbn:de:0183-15hnod5768

Published: March 26, 2015

© 2015 Cuevas et al.
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Hintergrund: Liquorfisteln im Bereich der Rhinobasis enstehen meist nach Schädelbasisfraktur mit Zerreißung der Dura. Selten treten sie spontan ohne erkennbare Ursache auf. Aufgrund von möglichen Komplikationen wie Pneumozephalus, Meningitis und Hirnabszess sollte eine operative Versorgung erfolgen. Anhand des vorliegenden Fallberichtes soll die Notwendigkeit dieser untermalt werden.

Fall: Eine 59-jährige Patientin wurde uns bei Z.n. einer komplizierten Pneumokokkenmeningitis mit Beatmungspflicht infolge einer akuten Sinusitis sphenoidalis mit einer erneuten Meningitis vorgestellt. CT morphologisch zeigte sich bei Totalabschattung der rechten Keilbeinhöhle ein Knochendefekt im Bereich der Keilbeinhöhlenhinterwand. Ein Trauma war nicht bekannt. Der Knochendefekt war schon in früheren CT Bildern auffällig. Wir führten eine endonasale Keilbeinhöhlenoperation durch. Hier wurde die Defektstelle nach Entnahme des Septum intersphenoidale dargestellt, wobei die freiliegende Arteria carotis interna weit an den Defekt heranragte. Es erfolgte die dichte Abklebung mit Tachosil und entnommenem Bauchfett.

Schlussfolgerung: Aufgrund von möglichen schwerwiegenden Komplikationen ist eine suffiziente Abdichtung von Rhinobasisdefekten indiziert. Dabei ist im Bereich der Keilbeinhöhle auf die anatomische Lage und die eventuell fehlende knöcherne Bedeckung der Arteria carotis interna zu achten.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.