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86th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

13.05. - 16.05.2015, Berlin

Ausgedehntes Cholesteatom – Hörerhalt nach Teillabyrinthektomie

Meeting Abstract

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  • corresponding author Robert Stein - HNO-Klinik St. Anna Wuppertal, Wuppertal
  • Stephan Lang - Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie, Universitätsklin, Essen
  • Klaus Jahnke - Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie, Universitätsklin, Essen
  • Götz Lehnerdt - Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie, St. Anna-Klinik, Wuppertal

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Berlin, 13.-16.05.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15hnod490

doi: 10.3205/15hnod490, urn:nbn:de:0183-15hnod4908

Published: March 26, 2015

© 2015 Stein et al.
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Einleitung: Im Rahmen der allermeisten Eingriffe ist eine Eröffnung und partielle Schädigung im Bereich der Bogengänge geeignet das Innenohrhörvermögen deutlich zu gefährden. In seltenen Fällen ist jedoch bei sofortigem Verschluss auch größerer Defekte des Labyrinths ein partieller Hörerhalt möglich.

Methoden: Im vorliegenden Beitrag wird der Fall eines 16-jährigen Patienten beschrieben, bei dem ein ausgedehntes Cholesteatom des linken Felsenbeines vorlag.

Ergebnisse: Im Rahmen der Operation zeigte sich eine Ausdehnung des Cholesteatoms weit nach medial und unter den hinteren Bogengang, so dass der Eingriff im ersten Schritt abgebrochen wurde. Nach erneuter ausführlicher Aufklärung über eine drohende Ertaubung, erfolgte dann im Rahmen eines zweiten Eingriffes die vollständige Entfernung des Cholesteatoms im Bereich des lateralen Bogengangs und des teilarodierten hinteren Bogengangs unter Monitoring des N. fazialis. Hier zeigte sich ein großer Knochensequester, unter dem das Cholesteatom weiter dem N. facialis folgend in den Bereich des inneren Gehörganges zog. Nach vollständiger Entfernung wurde der Bereich mit Perichondrium und Temporalismuskel obliteriert. Der Patient hatte bereits in der ersten Hörkontrolle einen Teilerhalt seiner Innenohrhörfunktion. Nunmehr ist der Patient seit über einem Jahr in der postoperativen Nachkontrolle und hat auf dem Ohr weiterhin ein sozial verwertbares Restgehör.

Schlussfolgerung: Der Fall belegt eindrücklich, dass auch nach nahezu vollständiger Entfernung des Labyrinths ein nennenswerter Hörerhalt auf dem betroffenen Ohr gelingen kann.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.