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86th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

13.05. - 16.05.2015, Berlin

Die Auswirkungen auf Schwindel und Tinnitus bei Cochlea implantierten Patienten nach erfolgter Akustikusneurinom-Operation

Meeting Abstract

  • corresponding author Ariane Römer - Medizinische Hochschule Hannover, Hannover
  • Franziska Pethe - Medizinische Hochschule Hannover, Hannover
  • Thomas Lenarz - Medizinische Hochschule Hannover, Hannover
  • Anke Lesinski-Schiedat - Medizinische Hochschule Hannover, Hannover

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Berlin, 13.-16.05.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15hnod453

doi: 10.3205/15hnod453, urn:nbn:de:0183-15hnod4532

Published: March 26, 2015

© 2015 Römer et al.
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Outline

Text

Einleitung: Mit der steigenden Qualität der Cochlea-Implantate in Bezug auf das Sprachverständnis ist die Versorgung einseitig tauber Patientenmöglich und sinnvoll. Somit wird auch bei Patienten nach einer Akustikusneurinom-Operation eine Implantation erwogen. Die vorliegende Untersuchung zeigt die Ergebnisse bei Akustikusneurinom-Patienten mit anschließender Cochlea-Implantat-Versorgung auf.

Material und Methoden: Wir untersuchen 12 Patienten mit Zustand nach Akustikusneurinom-Operation (Hörnerv-erhaltend) in Bezug auf Sprachverstehen (Freiburger Einsilber-Test), Vertigo (klassische Vestibularisprüfung & Posturographie) und Tinnitus (subjektiv qualitativ).

Ergebnis: Sämtliche der untersuchten Patienten erreichten ein Sprachverständnis mit ihrem Cochlea-Implantat.

Bei keinem der Patienten kam es nach der Cochlea-Implantation zu einem Vestibularisausfall oder einen neu aufgetretenen pathologischen Befund in der Posturographie.

Kein Patient beklagt einen neu aufgetretenen Tinnitus oder eine Zunahme des bestehenden.

Schlussfolgerung: Voraussetzungen für ein Gelingen sind eine intakte Nervenfunktion und eine vorhandene cochleäre Struktur. Dann ist eine Qualität der Sprachwahrnehmung möglich welche ein ausreichendes Sprachverständnis mit Richtungshören führt.

Bei den somit geringen Risiken ergibt sich eine klare Operations-Indikation.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.