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86th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

13.05. - 16.05.2015, Berlin

Der interessante Fall – beidseitige Ertaubung nach Zahnsanierung beim Kleinkind

Meeting Abstract

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  • corresponding author Maximilian Maier - HNO Klinikum Uni Heidelberg, Heidelberg
  • Michael Tisch - Praxis, Biberach/Riß
  • Matthias Tisch - Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie, Bundeswehrkranken, Ulm

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Berlin, 13.-16.05.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15hnod410

doi: 10.3205/15hnod410, urn:nbn:de:0183-15hnod4106

Published: March 26, 2015

© 2015 Maier et al.
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Einleitung: Nach Operationen auftretende Komplikationen werden üblicherweise dem operativen oder anästhesiologischen Vorgehen zugeschrieben. Eine sichere Zuordnung ist jedoch häufig schwierig oder im Einzelfall auch nicht möglich.

Fall: Bei einem 4 Jahre alten Kind wurde in Allgemeinanästhesie eine Zahnsanierung durchgeführt. Bei vollständig unauffälligem intra- und postoperativem Verlauf zeigte sich am Nachmittag des OP Tages eine Verhaltensauffälligkeit des Kindes mit reduzierter Aufmerksamkeit. Am nächsten Morgen zeigte sich beim Pädaudiologen eine neu aufgetretene, beidseitige hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit. Trotz aller therapeutischen Bemühungen ergab sich nur eine geringgradige Verbesserung des Hörvermögens. Es besteht beiderseits ein Hörverlust von 60–70 dB.

Die durchgeführte Diagnostik ergab keinerlei Hinweis für ein fassbares pathologisches Korrelat.

Schlussfolgerungen: Die Liste der Möglichkeiten reicht von einem intraoperativen beidseitigen viral induzierten Hörsturz bis hin zu einer Anästhesie-induzierten Hypotension mit kritischer Minderperfusion beider Cochleae. Die möglichen Differentialdiagnosen werden vorgestellt und diskutiert. Die prozessuale Aufarbeitung des Falles ist noch nicht abgeschlossen.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.