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85th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

28.05. - 01.06.2014, Dortmund

Wirkt sich eine Zungenbeteiligung bei Patienten mit einer vaskulären Malformation auf das Riech- und Schmeckvermögen aus?

Meeting Abstract

  • corresponding author Silke Steinbach-Hundt - HNO-Klinik, Marburg
  • Jochen Werner - HNO, Philipps-Universität, Marburg
  • Behfar Eivazi - HNO, Philipps-Universität, Marburg

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 85. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Dortmund, 28.05.-01.06.2014. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2014. Doc14hnod648

doi: 10.3205/14hnod648, urn:nbn:de:0183-14hnod6484

Published: April 14, 2014

© 2014 Steinbach-Hundt et al.
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Text

Einleitung: Bisher ist das Riech- und Schmeckvermögen von Patienten mit einer vaskulären Malformation nicht näher untersucht, insbesondere bei Patienten mit und ohne Zungenbeteiligung.

Methode: 40 Patienten mit einer vaskulären Malformation wurden mittels „Sniffin Sticks“ und „Taste strips“ untersucht.

Ergebnisse: Verglichen mit Normdaten von Hummel et al. 2007 hatten die Frauen und Männer mit einer vaskulären Malformation in allen Altersklassen durchschnittlich einen niedrigeren Wert bei der Riechschwellenbestimmung. Bezogen auf die Werte der Riechschwellenbestimmung waren 33 (82,5%) der Patienten hyposmisch. Per Definition waren 21 (52,5%) der Patienten hypogeusisch. Patienten mit und ohne Zungenbeteiligung hatten erniedrigte Werte bei der Riechschwellenbestimmung und im Schmecktest. So waren 14 (82,4%) der Patienten mit und 19 (82,6%) der Patienten ohne Zungenbeteiligung hyposmisch sowie 9 (52.9%) der Patienten mit und 12 (52,2%) der Patienten ohne Zungenbeteiligung hypogeusisch. Der Vergleich der Schmecktestwerte zwischen beteiligter und nichtbeteiligter Zungenseite bzw. unilateraler, bilateraler oder keiner Zungenbeteiligung brachte keinen signifikanten Unterschied.

Schlussfolgerung: Trotz vieler offensichtlicher Probleme, die Patienten mit einer vaskulären Malformation quälen, sollte an eine Riech- und Schmecktestung gedacht werden wegen dem hohen Anteil an hyposmischen und hypogeusischen Patienten unabhängig von einer Zungenbeteiligung durch die Erkrankung.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.