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Eradikation einer Langzeitinfektion der Nasennebenhöhlen mit Pseudomonas aeruginosa durch Allergenkarenz
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Published: | April 14, 2014 |
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Ein 47-jähriger chirurgisch tätiger Kollege stellt sich aufgrund einer auch nach mehrfachen Operationen und Glucocorticoid-Therapie bestehenden massiven chronisch polypösen Pansinusitis zur erneuten operativen Sanierung vor. Die Allergendetektion war stets negativ. Die aktuelle NNH-CT zeigt eine vollständige Verschattung der Nasennebenhöhlen. Ebenso bekannt war eine trotz mehrfach gemäß Antibiogramm durchgeführter Antibiose weiterhin bestehende massive Pseudomonas-Infektion der Nasennebenhöhlen, was den Kollegen in der Ausübung seines Berufes erheblich hinderte. Der Patient wünscht nun eine erneute Operation mit dem ausdrücklichen Ziel endlich die Eradikation der Pseudomonasinfektion zu errreichen.
Die Operative Sanierung konnte radikal durchgeführt werden. Eine antibiogramm gerechte i.v. Antibiose und intensive lokale Spülung/Desinfektion wurde durchgeführt und der Patient in die ambulante Betreuung entlassen.
Auch ein halbes Jahr nach der Operation war der Lokalabstrich noch massiv Pseudomonas positiv und die Enttäuschung des Patienten sehr groß. Daraufhin stellte der Patient Verzweifelt und resigniert alle von uns empfohlenen Maßnahmen und die intensive lokale Pflege aber auch die von einem Naturheiler empfohlene tägliche Honig-Milch-Therapie ein. Bereits zwei Wochen nach Beendigung der Therapie-Maßnahmen merkte der nun überglückliche Patient, dass die massive dickgrünliche Nasensekretion aufhörte und der allg. NNH-Befund und die chron. Bronchitis sich deutlich besserten. Der Nasenabstrich war 4 Wochen nach Beendigung der Hönig-Einnahme und nach insgesamt ca. 4 Jahren Pseudomonas frei.
Es war nun für den erfahrenen und auch allergologisch tätigen Hautarzt und für uns deutlich, dass ein im Honig enthaltenes Allergen zur Störung der Schleimhautfunktion führte und damit die jahrelange sekündäre Infektion mit Pseudomonas aeruginosa ermöglichte und antibiotisch untherapierbar machte.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.