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85th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

28.05. - 01.06.2014, Dortmund

Komplikation einer Otoplastik durch medizinischen Laien

Meeting Abstract

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  • corresponding author Thorsten Send - HNO Universitätsklinik Bonn, Bonn
  • Friedrich Bootz - HNO Universitätsklinik Bonn, Bonn
  • Mark Jakob - HNO Universitätsklinik Bonn, Bonn

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 85. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Dortmund, 28.05.-01.06.2014. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2014. Doc14hnod583

doi: 10.3205/14hnod583, urn:nbn:de:0183-14hnod5834

Published: April 14, 2014

© 2014 Send et al.
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Einleitung: Piercings und Körperschmuck sind ein weit verbreiteter Trend. Seit einigen Jahren werden auch invasivere Eingriffe durch medizinische Laien durchgeführt. Im Rahmen der Body-Modifications mittlerweile sogar Otoplastiken in Piercingstudios angeboten.

Methode/Ergebnisse: Wir berichten den Fall einer 28-jährigen Patientin, die sich mit einer ausgeprägten Wundheilungsstörung im Bereich beider Ohrmuscheln, nach medizinischer Laienbehandlung in unserer Klinik vorstellte. Die Patientin hatte den Eingriff 6 Wochen zuvor in einem Piercingstudio durchführen lassen. Ihr Wunsch war es ihre Ohrform zu verändern („spitze Ohren“/„Elfenohren“).

Klinisch zeigte sich eine stark schmerzhafte Perichondritis beider Ohrmuscheln mit einer Abszessbildung im Bereich des rechten Helix. Das Nahtmaterial, ein geflochtener Faden, mit dem die Wunde durchgreifend vernäht wurde, befand sich seit über 3 Wochen in situ.

Aufgrund der starken Schmerzhaftigkeit führten wir die Entfernung des Nahtmaterials in Lokalanästhesie, sowie eine Abszessspaltung durch. Eine intravenöse Antibiotikagabe wurde durch die Patientin abgelehnt, sodass eine orale Antibiotikagabe mit Clindamycin 600 mg p.o. 3x tgl. und lokaler Therapie mit Gentamycin-Salbe erfolgte.

Fazit: Bei Laienbehandlungen können ausgeprägte und medizinisch behandlungsbedürftige Komplikationen auftreten. Ob es sich bei dem oben genannten Fall um eine Körperverletzung handelt wird derzeit juristisch geklärt. Die Kosten von auftretenden Komplikationen werden durch die Krankenkasse nicht immer übernommen und die Patientin kann an diesen in angemessener Höhe beteiligt werden (§52 SGB V, Einzelfallprüfung). Der Beruf des Piercers ist bislang kein lizenzierter Ausbildungsberuf, deshalb ist es für den Kunden oft schwer die Qualifikation abzuschätzen.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.