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Chirurgische Verschlussmöglichkeiten von großen tracheoösophagealen oder tracheopharyngealen Fisteln nach Laryngektomie mit Hilfe der Lappenplastiken
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Published: | April 14, 2014 |
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Einleitung: Tracheoösophageale (TÖF) und tracheopharyngeale Fisteln (TPF) nach Laryngektomie und adjuvanter Radiochemotherapie stellen nach Scheitern aller konservativen und umschriebenen chirurgischen Maßnahmen eine große Herausforderung an den HNO-Chirurgen dar. In dieser Situation stehen nur noch die Techniken der Schwenk- oder der mikrovaskulär anastomisierten Lappenplastiken zur Verfügung. Die Klassifikation (Typ I-V) nach Gehrking und Sommer (2007) hat sich hierbei als sehr hilfreich erwiesen.
Methoden: In die retrospektive Analyse an der HNO-Klinik Bielefeld wurden 4 Fälle mit großen, von mindestens 4 cm Längsdurchmesser haltenden Fisteln nach Laryngektomie und anschließender Radiochemotherapie eingeschlossen, die zwischen 2009–2013 mit einem mikrovaskulär anastomisierten Radialislappen oder ALT-Lappen therapiert wurden (Typen II-IV oder Kombinationen).
Ergebnisse: Alle eingeschlossenen Patienten sind lokoregioär tumorfrei. Die Fisteln sind bis auf einen Fall vollständig verschlossen. Bei diesem Patienten ist eine kleine Restfistel verblieben, die durch ein Montgomery® Salivary Bypass Tube suffizient abgedichtet werden konnte. Eine vollständige Lappenneuplatzierung war aufgrund des eingeschränkten Allgemeinzustandes des Betroffenen nicht möglich. Die Stimmrehabilitation erfolgte in allen Fällen über das Erlernen der Ösophagusersatzstimme.
Schlussfolgerung: Die eingeschlossenen, großen tracheoösophagealen oder tracheopharyngealen Fisteln nach Laryngektomie benötigen letzendlich einen Verschluss mit einem – oder in seltenen Fällen einer Kombination aus zwei – mikrovaskulär anastomisierten Lappenplastiken. Bedingt durch die Vortherapie steht das Operationsteam bestehend aus HNO- und plastisch-rekonstruktiv tätigem Chirurgen vor einer Vielzahl von Problemen in Form von einem kleinen operativen Zugangs- oder Adaptationsgebiet und u.a. von Speichel ausgelösten Wundheilungstörungen.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.