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85th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

28.05. - 01.06.2014, Dortmund

Klinische Erfahrungen mit der Versorgung von einseitiger Schallleitungsschwerhörigkeit mittels Bonebridge – eine Fallvorstellung von 4 Patienten

Meeting Abstract

  • corresponding author Simone Volpert - Universitätsklinikum Düsseldorf / Hörzentrum, Düsseldorf
  • Petra Lohnstein - UKD/HNO, Düsseldorf
  • Jörg Schipper - UKD/HNO, Düsseldorf
  • Thomas Klenzner - UKD/HNO, Düsseldorf

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 85. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Dortmund, 28.05.-01.06.2014. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2014. Doc14hnod533

doi: 10.3205/14hnod533, urn:nbn:de:0183-14hnod5334

Published: April 14, 2014

© 2014 Volpert et al.
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Outline

Text

Mit der Bonebridge steht seit September 2012 ein neues knochenverankertes Hörsystem zur Verfügung, bei dem das Signal transkutan auf das Implantat übertragen wird.

Wir stellen die Fälle von vier Patienten vor, die aufgrund einer reinen einseitigen Schallleitungsschwerhörigkeit mit der Bonebridge versorgt worden sind. Hierbei werden unterschiedliche Aspekte in der Versorgung angesprochen; u.a. die Versorgung bei einem Teenager, die Versorgung bei Ohrmissbildungen, Besonderheiten bei einem adipösen Patienten und einer Reimplantation aufgrund eines Gerätedefekts.

Alle Patienten zeigten eine sehr gute Akzeptanz des Systems, dessen Nutzen durch Ergebnisse im Sprachtest in ruhiger und in geräuschvoller Hörsituation sicher belegt werden kann. Im Fall einer Reimplantation zeigte sich eine gute Einheilung und in diesem Fall keine Affektion der Dura bei direktem Kontakt.

Unsere Erfahrung zeigt, dass im Rahmen einer entsprechenden Indikation und Aufklärung eine reine Schallleitungsschwerhörigkeit mit der Bonebridge sehr gut versorgbar ist.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.