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Schützt Q10 vor elektrisch induzierten Haarzellschäden?
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Published: | April 14, 2014 |
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Bei der Stimulation des Hörnervens mittels eines Cochleaimplantates werden lokal die neuronalen Zielstrukturen im Innenohr aktiviert und dadurch die Informationsübertragung auditorischer Signale auch nach Verlust des natürlichen Hörvermögens ermöglicht. Die Wirkung der elektrischen Stimulation auf die Innenohrstrukturen in unmittelbarer Elektrodennähe im basalen Teil der Cochlea und insbesondere der Einfluss auf die Haarzellen werden kontrovers diskutiert. In einer früheren Studie konnte der negative Einfluss der Elektrostimulation auf die Überlebensrate der Haarzellen in der organotypischen Kultur gezeigt werden. Deshalb soll in der vorliegenden in vitro-Studie die Wirkung von Q10 (Ubichinon-10) auf die Haarzellen unter elektrischer Stimulation untersucht werden.
Die organotypischen Kulturen wurden aus dem Innenohr neonataler Ratten (p3-p5) isoliert und unter Zugabe von 50 µg/ml Q10 (Ubichinon-10, Fa. MSE Pharmaceuticals) bzw. Q10-Placebo über einen Zeitraum von 48 h in einem Mikrokanal kultiviert: geteilt in apikales, mediales und basales Fragment. Nach 6 Stunden Inkubationszeit wurde die elektrische Stimulation (biphasische Rechteckpulse, 40 µs/Phase; 1 kHz; 0,35 mA) zugeschaltet. Nach 42 h Feldapplikation wurden die Explantate fixiert und gefärbt.
Die Ergebnisse der aktuellen Studie zeigen sowohl bei den Q10-behandelten als auch bei den Placebokulturen eine geringere Haarzelldichte unter der elektrischen Stimulation, was sowohl bei den inneren als auch bei den äußeren Haarzellen beobachtet werden konnte. Diese Reduktion der Haarzelldichte fand sich in allen 3 Bereichen und war besonders bei den basalen Fragmenten ausgeprägt. Explantate, die unter Zugabe von Q10 kultiviert wurden, zeigten jedoch eine geringere feldinduzierte Haarzellreduktion als in der Placebogruppe. Diese Ergebnisse legen den Schluss nahe, dass gerade die Haarzellen empfindlich auf Feldapplikation reagieren, was jedoch durch die Zugabe von Q10 etwas gemildert werden kann.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.